
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) | ![]() ![]() |
mat101 |
Geschrieben am: 04 Okt 2008, 08:22
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 179 Mitgliedsnummer.: 8.785 Mitglied seit: 04 Mai 2007 ![]() |
Hi an alle,
bin nun seit 2 wochen in reha,habe vorher ein paar tage krankengeld bekommen oder bekomme es noch,habe vor ca.3 wochen antrag auf übergangsgeld gestellt aber noch gar nichts in der hinsicht gehört......bekommt man keinen bescheid ???? oder bekommt man das geld erst nach der reha ???? lg marcel |
chrissi40 |
Geschrieben am: 04 Okt 2008, 10:15
|
fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo mat,
doch du bekommst einen Bescheid über die Bewilligung von Ü-Geld + die Berechnung, dann hatte ich damals bei den beiden Rehas jeweils einen Abschlag nach der Hälfte der Zeit bekommen und die andere Hälfte nach der Reha. Ich würde an deiner Stelle mal anrufen. Gute Besserung und LG chrissi :angel |
mat101 |
Geschrieben am: 04 Okt 2008, 15:22
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 179 Mitgliedsnummer.: 8.785 Mitglied seit: 04 Mai 2007 ![]() |
hi crissi,
wie lange hat das denn mit der berechnung bei dir gedauert ?? lg marcel |
chrissi40 |
Geschrieben am: 04 Okt 2008, 17:16
|
fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo mat,
nicht mal eine Woche. Du mußt ja eigentlich auch überprüfen können ob das stimmt mit der Berechnung. LG chrissi :angel |
nordfriese |
Geschrieben am: 05 Okt 2008, 16:23
|
BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 581 Mitgliedsnummer.: 8.547 Mitglied seit: 02 Apr 2007 ![]() |
:kinn alos ich frage jetzt auch noch mal..weil ich soll ja ab dem 14ten zur reha....habe alles eingereicht bei der DRV.....zwecks übergangsgeld.......
ich habe dann da am mittwoch angerufen..um zu fragen ob bei denen alles eingegangen ist....wurde dann auch bestätigt...... mir wurde dann gesagt das man mir nicht sagen könne wieviel ich bekomme...das könne man erst wenn ich die reha angetretn hätte...weil dann die DRv von der klinik bescheid bekomme..das ich da bin..und dann würde ich ügeld bekommen.... ich hätte aber doch gerne gewußt wie hoch das ausfällt..... und nun lese ich hier das ich schriftlich bescheid bekomme....bevor die reha anfängt :kinn ich hoffe doch nicht das da was schief läuft..und man dann wochen dem lieben geld hinterher rennt.....denn die kosten laufen ja weiter.... lg nordfriese |
chrissi40 |
Geschrieben am: 05 Okt 2008, 16:28
|
fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo nordfriese,
ja eben, weil die Kosten weiterlaufen bekommst du ja vorher Bescheid ob du Übergangsgeld bekommst. Denn sonst müßte man sich ja anderweitig kümmern, z.B. KK oder AA, denn wenn du in Reha bist wo sollst du denn dann was beantragen , geht ja gar nicht, eigentlich ist die DRV bei mir sehr fix gewesen, meine beiden Rehas sind allerdings auch im Eilverfahren entschieden worden. Obs da bei der DRV einen Unterschied gibt glaub ich nicht, das hängt ja von den Mitarbeitern ab. LG chrissi :angel |
vrori |
Geschrieben am: 05 Okt 2008, 16:48
|
PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
:; Hallo Nordfriese,
am einfachsten ist du fragst deine KK. Das ÜG der DRV errechnet sich nämlich ebenso wie das KG der Krankenkassen nach den letzten Verdiensten. Die Mitarbeiter der KK können ziemlich genau sagen, wieviel das denn sein wird. Gruß Vrori |
nordfriese |
Geschrieben am: 05 Okt 2008, 16:55
|
BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 581 Mitgliedsnummer.: 8.547 Mitglied seit: 02 Apr 2007 ![]() |
:; Hallo vrori,
also bevor ich am mittwoch mit der drv telefoniert hatt...hat mich ja die dame von der barmer angerufen...das sie die unterlagen zum DRv geschickt habe.....sie sagte mir das das ügeld genauso wäre wie das Kgeld ??? ...... der herr von der drv sagte aber nun was anderes...... was mich aber jetzt stutzig gemacht hat war das hier geschrieben wurde das ich schriftlich bescheid krige wegen des ügeldes....und der herr von der DRv sagte...das sie das erst berchnen wenn ich die reha angtretn habe.... ??? aber anspruch auf ügeld habe ich doch...oder wie...oder was..... wenn es dann weniger an geld ist...kann ich es nicht ändern..aber mir ist halt wichtig das ich da nicht wochen drauf warten muß...da ja wie schon geschrieben...die kosten die man so hat..ja weiterlaufen und vom konto gehen...... lg nordfriese |
nordfriese |
Geschrieben am: 05 Okt 2008, 16:58
|
BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 581 Mitgliedsnummer.: 8.547 Mitglied seit: 02 Apr 2007 ![]() |
??? was meint ihr soll ich da noch mal anrufen bei der drv..ich will denen ja auch nicht auf den keks gehen......
aber da ich ja bis zur reha noch Kgeld bekomme und au bin müßte ich doch im normalfall auch ügeld bekommen .....oder wie oder was...??? .....ach ja und die reha ist auch im eilverfahren durchgegangen...... lg nordfriese |
vrori |
Geschrieben am: 05 Okt 2008, 16:59
|
PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
:; Hallo Nordfriese,
es ist so: wenn du im KG gewesen bist, dann zahlt dir die DRV nahtlos ÜG ab Beginn der REHA. Und eben genau für die Zeit der REHA oder Umschulung durch die DRV. Einen Bescheid bekommst du von der DRV - die müssen ja wissen, ob die tatsächlich die REHA angetreten hast....... vorher werden die nicht tätig, das ist ähnlich wie die Auszahlungsscheine bei der KK, da wird auch erst KG gezahlt, wenn der Auszahlungsschein vom Arzt bestätigt vorliegt. Ich schreib dir mal kurz eine PM Gruß Vrori |
![]() |
![]() ![]() |