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Sonnenschein28do |
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 20:06
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 41 Mitgliedsnummer.: 12.029 Mitglied seit: 20 Jul 2008 ![]() |
Hallo an alle!
Bin mal wieder hier! Meine Reha war echt super, nur habe ich leider in der letzten Woche der Reha wieder Schmerzen bekommen diesmal links! Seit dem habe ich immer wieder Schmerzen aber anfangs ließ es sich noch aushalten. Dann habe ich meine Eingliederung angefangen- erst mal 2 Wochen 3 Stunden das ging noch gut von den Schmerzen, dann kamen 2 Wochen vier Stunden, ´ging auch noch, dann 2 Wochen 6 Stunden, das hat nach einer Woche gar nicht mehr geklappt, also bin ich jetzt erst mal wieder bei 5 Stunden bis Ende Oktober. Termin für MRT steht auch schon weil ich teilweise die gleichen Schmerzen habe wie vor der OP ( nur links diesmal). Habe jetzt natüclich voll Angst das es ein neuer BSV ist. Ich finde auch leider nicht mehr so richtig ins Team zurück, bin nur die dumme die ein paar Stunden kommt und muss mir jeden Tag dumme Sprüche anhören. Jetzt zu meiner Frage: Wo finde ich was über das Gesetzt wo die Wiedereingliederung beschrieben ist? Kann man mich wirklich fast jedes Wochenende arbeiten lassen ( auch Sonntags?)? Fühle mich total ausgenutzt denn ich bekomme ja nur Krankengeld und keine Aufschläge wie sonst für ein Wochenende. Gibt es ein festlegeung wann man anfangen muss bzw. Feierabend haben muss? Wie lange kann so eine Eingliederung dauern? Wäre super wenn ihr mir da weiterhelfen könntet und mir Tipps geben könntet. Wünsche euch noch ein schönes Wochenende ( ich gehe gleich wieder schlafen um 4:15 geht ja mein Wecker für die Arbeit :heul ) Bis bald Sonnenschein :sonne |
murmel |
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 20:35
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen Sonnenschein28do :;
Ich liebe es! :r Leider wieder das Profil vergessen mit seiner Gegend wo man herkommt gibt man doch keine Adresse bekannt! Beim Geburtsdatum wen man den Jahrgang wenigstens bekannt geben! Warum? Einige Gesetze treffen leider nur noch auf bestimmte Jahrgänge zu(Übergangsreglungen) So das man nicht unnötiges schreiben brauch weil es auf dem man Antwortet nicht zutrifft! Würde sagen ruf doch mal bei deine Krankenkasse an was die dazu sagen! Komm zurzeit nicht auf den Server der Krankenkasse bin dort sehr selten, muss erst schauen wieder mal nach dem Passwort! Aber dein Arzt hat doch auch Vorgaben gemacht! Die kann er doch auch zu deinen Gunsten ändern! murmel :bank |
Harro |
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 21:35
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Sonnenschein28do
Zitat Gibt es ein festlegeung wann man anfangen muss bzw. Feierabend haben muss? Wie lange kann so eine Eingliederung dauern? Nein da gibts kein Gesetz drüber, das ist eine individuelle (je nach Erkrankung) Vereinbarung, zwischen Patient, KK, Arbeitgeber. Wenns klappt ist es gut wenn nicht bist du weiter krank. LG Harro |
falco |
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 22:24
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.238 Mitgliedsnummer.: 6.616 Mitglied seit: 31 Aug 2006 ![]() |
Hallo Sonnenschein,
sprich mit Deinem Arzt, der die Wiedereingliederung betreut! Der kann entsprechende Einschränkungen "verordnen". Auch ein Anruf bei Deiner KK kann Dir helfen, die erklären Dir genau wie Du Dich verhalten solltest/kannst. Kommt aber letztendlich auch darauf an, ob Dein AG unter den Bedingungen der Maßnahme weiter zustimmt. Alles Gute! |
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