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Wolly |
Geschrieben am: 06 Jul 2008, 11:12
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 201 Mitgliedsnummer.: 5.977 Mitglied seit: 21 Jun 2006 ![]() |
Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage. Seit über 1 1/2 Jahren mache ich nun geräteunterstützte KG, für meine geplagte LWS ist es wirklich top. Rezepte bekomme ich von meinem Doc 3 x 6 Verordnungen, danach muss ich 3 Monate pausieren. In den 3 Monaten Pause gehe ich als Selbstzahler und bekomme einen minimalen Zuschuss von meiner KK (ist im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach Antrag genehmigt worden, der Zuschuss ist aber wirklich minimal, hilft zwar, aber Krösus bin ich trotzdem nicht). Jetzt habe ich meinen Doc mal interviewt wegen Massagen, kein Problem, die würde er mir auch verschreiben (+ Fango). Da die Rezeptgebühren auch immer ordentlich reinhauen und ich doch auch noch irgendwelche anderen Sachen außer meiner Gesundheit finanzieren muss :z , hier meine Fragen: Ist es möglich, die KG, Massage und Fango auf ein Rezept zu packen, um somit die Gebühren für je zwei einzelne Rezepte KG und Massage zu sparen? Im Studio sagte man mir, das würde nicht gehen (zwei Hauptverordnungen auf ein Rezept). Oder ist es möglich, bei der KG die 18 Einheiten (3 x 6), die ich eh pro Quartal verschrieben bekomme, auf ein Rezept zu packen? Quasi am Anfang des Quartals sofort die 18 Einheiten verschrieben zu bekommen? Oder gibt es irgendwie noch anderen Möglichkeiten, Kosten einzusparen? Pro Rezept bezahle ich auch so ca. 25 Euronen. Jeder noch so kleine Spartipp ist willkommen :D Außerdem ist es ja so, dass man als chronisch kranker Patient nur 1 % des Bruttolohnes als Zuzahlungen leisten muss, richtig? OK, was gehört alles in diese Aufstellung hinein? Ich denke, die KG eher nicht, oder? Gilt doch "nur" für Medikamente, Krankenhauszuzahlungen etc.? Wie läuft das dann ab? Reiche ich gegen Ende des Jahres die gesammelten Werke ein? Und wie werde ich dann befreit? Für das kommende Jahr oder wie jetzt? :sch Denn irgendwie läppert sich alles zusammen und wenn ich mir wirklich mal ausrechne, was ich im Jahr so bezahle, falle ich wahrscheinlich hintenrüber. Einen schönen Sonntag wünscht euch die Wolly :winke |
Ave |
Geschrieben am: 06 Jul 2008, 12:41
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Querulantin aus Überzeugung ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.605 Mitgliedsnummer.: 8.716 Mitglied seit: 25 Apr 2007 ![]() |
Hallo
Viel kann ich Dir leider nicht sagen, aber so weit ich weiß, muss alles extra auf ein Rezept, also die Massage und auch die KG. Und mit de 18 Stck das stimmt so nicht ganz, wenn es medizinisch notwendig ist, kann der Doc auch ein anderes Rezept ausstellen, wo mehr als 6 x drauf steht. Aber dazu kann mit Sicherheit jemand anderes mehr zu sagen. Das mit den Zuzahlungen musst Du mit Deiner KK regeln. Ruf dort mal an und frag, wie das abläuft. Tut mir leid, dass ich Dir nicht mehr helfen kann. :braue Lg Maria |
nordfriese |
Geschrieben am: 06 Jul 2008, 12:51
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 581 Mitgliedsnummer.: 8.547 Mitglied seit: 02 Apr 2007 ![]() |
:; Hallo ,
also als ich aus dem Kh kam...und zur Kg sollte...habe ich den doc gefragt wie es ausschaut .it kg rezept..und ich habe gleich immer nen 10er rezept bekommen..... ...mittlerweile habe ich aber ne zuzahlungsbefreiung bekommen....da ich den regelsatz der zuzahlung hatte..... --ich selber bin auch mal gespannt....ich kann einige übungen der kg nicht so richtig machen...da mein nackenbereich sowas von verspannt ist.......und möchte dann von mieienm doc...diese woche ein massagerezept und ein neues kg rezept haben....ich hoffe er bekommt keine herzkaspar..... :sonne wieviel massage steht einem den so überhaupt zu.....das letzet massage rezept hatte ich letzten frühjahr..... lg nordfriese |
Dickusch |
Geschrieben am: 06 Jul 2008, 13:48
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 618 Mitgliedsnummer.: 5.450 Mitglied seit: 22 Apr 2006 ![]() |
Hallo wolly,
für die 1% Regelung muß du bei deinem behandelnden Doc oder besser bei deinem HA eine Bescheinigung für chronische Erkrankungen ausfüllen lassen. Dann mußt du alle Zuzahlungen sammeln, auch die Rezept -und behandlungsgebühren. Die Bescheinigung legst du bei deiner KK vor nebst der Einkommensnachweise aller zu deinem Haushalt gehörenden Personen und die KK rechnet dann aus, wieviel Belastung du im Kalenderjahr hast. Ich handhabe das schon seit einigen jahren so, daß ich meine Einkommensnachweise im Dez bei der KK vorlege, den 1% betrag begleiche und habe dann am 1. Januar schon mein Befreiungskärtchen.Und glaube mir, wir als Bandis überschreiten unter Garantie die Belastungsgrenze.Ich erspare mir damit das lästige Belege sammeln. Wenn du noch Fragen hast, melde dich noch mal. Mit der KG Gebühr :sch weiß ich nicht, aber ich glaube, das ist extra so gemacht, damit mehr "Knete" in die Kassen kommt. Mein GöGa hatte jetzt 6x Fango und KG und das Folgerezept gibt es lt. Doc nur noch für 4!!! Behandlungen. Muß mal nachfragen bei der KKK, ob das neu ist. Leider hat er nicht mal die 4x bekommen, das budget vom Doc ist überschritten :vogel Ach so, wenn eine Person in der Familie chronisch krank ist, zählz die 1% Regelung für alle weiteren ebenfalls.Und die Bescheinigung chr. Krankheit zählt bei meiner KK immer 3 Jahre. Hoffe, ich konnte dir helfen. LG Dickusch |
Harro |
Geschrieben am: 06 Jul 2008, 13:54
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin ihrs,
mit Rezeptgebühren sparen ist da nix, egal wie das Rezept geschrieben ist, es ist immer die Zuzahlung ist für jede einzelne Behandlung zu berechnen, also 10% des Preises der Einzelanwendung mal der Anzahl der verordneten Behandlung! Zusätzlich natürlich die 10,-Euro "Rezeptgebühr". Was verordnet werden kann, kann man hier ersehen. Weitere Infos natürlich wie immer heir: http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=5289 LG Harro |
Wolly |
Geschrieben am: 07 Jul 2008, 20:04
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 201 Mitgliedsnummer.: 5.977 Mitglied seit: 21 Jun 2006 ![]() |
:sch Hallo ihr Lieben,
vielen Dank für eure Antworten! Harro, "Heilmittelverordnung" - des war das Wort, was ich gesucht habe *schäm* :ph34r: Dankeschön! Also, meine gerätegestützte KG bekomme ich mit dem Schlüssel WS2c, die Massage müsste dann mit dem Schlüssel WS2f verordnet werden, richtig? Und die Wärmetherapie auf eines der beiden Rezepte? Von der Verordnung her würde ich sagen, eher auf das Massage-Rezept, oder? So, und mit der Befreiung? Ok, ich sammel das ganze Jahr 2008 und reiche dann meine ganzen gesammelten Werke plus Lohnbescheinigung Ende des Jahres bei der KK ein. Die rechnen aus und sagen, ob Befreiung oder nicht. Wenn ja, zahle ich die 1 % und bin für 2009 befreit. Und in 2009 sammel ich wieder? Aber wenn ich dann befreit bin, dann hab ich doch gar nicht mehr so hohe Kosten, dass ich in 2010 wieder befreit werden kann? Und gilt meine gerätegestützte KG dann auch als Belastung, weil ich die ja eigentlich 6 Monate im Jahr freiwillig mache und bezahle (die anderen 6 Monate sind verordnet)? Sorry, ich glaub, ich steh grad voll auf der Leitung :braue Und wie schaut es alternativ aus, die ganzen Rechnungen beim Lohnsteuerjahresausgleich als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen? Lohnt sich das? Hiiiiilfe von der grad voll ahnungslosen Wolly und sorry an alle Bandis, die grad Stehhaare kriegen bei meiner Logik :hair :roll |
falco |
Geschrieben am: 07 Jul 2008, 21:45
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.238 Mitgliedsnummer.: 6.616 Mitglied seit: 31 Aug 2006 ![]() |
Hallo Wolly,
zur Befreiung: Du sammelst 2008 alle Belege, auch KG-Zuzahlung (nur auf Verordnung) und reichst das Ende des Jahres bei der KK ein. Dann wird dort errechnet, ob die Belastungsgrenze überschritten ist, wenn dann bekommst Du das zuviel gezahlte zurück. Hast Du schon den Antrag auf Feststellung chronische Erkrankung? Das muss auch beantragt werden, geht nicht automatisch. Wenn Du nun für 2009 eine Befreiung möchtest, dann rechnet Dir die KK die Höhe der Zuzahlungen aus, und das musst Du dann einzahlen. Dann wärst Du für den Rest der Zuzahlungen befreit. Ob nun Belege sammeln und abrechnen oder gleich die Zuzahlung auf einen Schlag leisten, das kann man sich aussuchen. Als außergewöhnliche Belastung könntest Du das selbst gezahlte Gerätetraining ansetzen, aber auch da gibt es Belastungsgrenzen, die normalerweise höher sind als die der KK. Da muss also schon was zusammenkommen, ehe das greift. Ich hoffe, ich habs einigermaßen verständlich zusammen bekommen. Alles Gute! |
STU8FE |
Geschrieben am: 08 Jul 2008, 08:38
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.005 Mitgliedsnummer.: 6.105 Mitglied seit: 05 Jul 2006 ![]() |
Hallo,
also ich mach es so - das ich beginne meine Belege zu sammeln - wenn ich dann so meine % erreicht habe - stelle ich den Antrag in der KK - diese schickt mir ein Schrieb - welcher auch der Arzt ausfüllen muss (wegen chron. krank) diesen schicke ich dann zu KK -die rechnet mit meinen Gehaltsabrechnungen etc die Zuzahlung aus - und habe ich diese erreicht - bekomme ich die Befreiung (ist bei mir meist so im mai) |
Wolly |
Geschrieben am: 08 Jul 2008, 20:16
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 201 Mitgliedsnummer.: 5.977 Mitglied seit: 21 Jun 2006 ![]() |
Huhu falco und stufe8 :;
ich glaub, ich habs jetzt verstanden :? Puh, dann werde ich jetzt mal fleißig sammeln und mal schauen, was am Ende dabei rumkommt. Nu ja, einen Versuch ist es ja wert, denn ich denke, zu verschenken haben wir ja alle nüscht, gell? Vielen lieben Dank nochmal an euch alle für eure Aufklärung und Tipps :D LG von der Wolly |
SilviaM |
Geschrieben am: 14 Aug 2008, 06:46
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9 Mitgliedsnummer.: 12.174 Mitglied seit: 11 Aug 2008 ![]() |
seid ihr alle Privat versichert?
wenn ich lese gleich 10 x Verordnungen und Massagen mit Fango - ich bekomme das nicht mehr verschrieben. Bin über eine BKK versichert. Obs daran liegt? LG Silvia |
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