Bandscheiben-Forum

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> Reha beantragen, Wie oft kann man das?
hexilein_3
Geschrieben am: 17 Jul 2008, 19:44


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Hallo liebe Bandits, frag mich gerade wie oft man eine Reha beantragen kann. Rente geht bei mir nicht durch. Da meine letze Reha schon 1,5 Jahre zurück liegt, wäre es nicht möglich das ich eine neue Reha beantrage? Vieleich weiß das von Euch jemand. Danke und LG. Verena :;
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KrankeSchwester
Geschrieben am: 17 Jul 2008, 20:51


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Soviel ich weiß ( und ich arbeite selbst in einer Reha) steht jedem, nach Prüfung, jährlich eine Reha von mind. 3 Wochen zu.

100%ig sicher bin ich aber nicht. Ich meine aber, sowas gehört zu haben. Vielleicht weiß ja jemand anderes mehr darüber :)
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parvus
Geschrieben am: 17 Jul 2008, 22:57


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Hallole :winke

die DRV sagt eigentlich dazu: "eine Reha alle vier Jahre!"
(und auch die wird dann nicht immer ohne Weiteres bewilligt)

Code
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden vom Rentenversicherungsträger nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 SGB VI).

Noch mehr Infos dazu, bitte anklicken!

Aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, manche bekommen viel öfter eine bewilligt, von daher beantragen und abwarten was man daraus macht, ggf. über Widerspruch und Gutachten :z

Viel Erfolg! :winke parvus
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hexilein_3
Geschrieben am: 18 Jul 2008, 09:02


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hallo und danke mal. werds mit meinem Anwalt am montag besprechen. Beantrag ich ev. eine Reha und schau dann mal weiter. Schönes Wo.ende und lg. Verena
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perelia
Geschrieben am: 02 Aug 2008, 02:23


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Hallo Verena,

also, einen Antrag stellen kannst du jederzeit. Nachdem dein Antrag eingegangen ist, wird erst mal überprüft, ob es schon Vorleistungen gab. Normalerweise ist die Genehmigung einer erneuten Reha erst nach Ablauf von 4 Jahren möglich. Möchte man schon vorher eine Rehamaßnahme antreten, muss der Arzt, der die Maßnahme befürwortet auch eine ausführliche Begründung abgeben, warum seiner Meinung nach eine vorzeitige Maßnahme medizinisch notwendig ist. Da muss er allerdings schon sehr trifftige Gründe angeben, damit die Maßnahme nicht sofort abgelehnt wird.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, dass du bei der Krankenkasse eine stationäre Vorsorgemaßnahme (Kostenträger ist hierfür immer die Krankenkasse) beantragst. Diese können nämlich auch beantragt werden, um "Krankheit zu verhüten ODER DEREN VERSCHLIMMERUNG ZU VERMEIDEN". Auch bei der Überprüfung eines Vorsorgeantrags werden Vorleistungen geprüft. Jedoch sind Rehabilitation und Vorsorge zwei unterschiedliche paar Schuhe. So dass eine bereits durchgeführte Rehamaßnahme nicht als Vorleistung für eine stationäre Vorsorge gilt. Allerdings wird die Krankenkasse bei einem solchen Antrag wahrscheinlich versuchen, dich dazu zu bringen, einen Rehaantrag zu stellen. In der Hoffnung, dass dann der RV-Träger zuständig wäre.

Was ich nicht verstehe: Warum willst du dich mit deinem Anwalt beraten und nicht mit deinem Arzt? Den Antrag stellen musst schließlich du und befürworten muss ihn dann dein Arzt. Also ist es wichtiger, ein Vorgehen zu wählen, dass dein behandelnder Arzt auch unterstützt.

Liebe Grüße
Perelia
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Eumel1979
Geschrieben am: 03 Aug 2008, 15:28


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Hi Perelia!

Schön, mal wieder von Dir zu lesen!!

Sag mal, woher entnehme ich eigentlich die Zuständigkeit der Rentenversicherung bzw. der Krankenkasse?? Die Krankenkasse kann doch nicht einfach pauschal sagen - bin ich nicht für zuständig oder??

LG Eumel
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perelia
Geschrieben am: 03 Aug 2008, 23:04


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Hallo Eumel,

die Krankenkasse ist nur dann für die Kostenübernahme einer Rehamaßnahme zuständig, wenn es keine vorrangigen Kostenträger gibt. Und die DRV ist zum Beispiel ein solcher vorrangiger Träger.

Deshalb ist das Vorgehen auch so, dass die meisten erst mal zur Krankenkasse gehen, um die Antragsunterlagen anzufordern. Weil grundsätzlich die Krankenkasse für jeden Versicherten zuständig ist. Die Kasse muss dann halt bei jeder Anfrage überprüfen, ob es vorangige Kostenträger gibt. Und gibt dann die entsprechenden Unterlagen heraus und leitet die ausgefüllten Unterlagen weiter.

Das ist ein bisschen so ähnlich wie beim Krankengeld. Man hat schon am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit einen Grundanspruch auf Krankengeld und muss deshalb auch schon so früh bei Arbeitsunfähigkeit den gelben Schein an die Kasse geben. Trotzdem ruht die Krankengeldzahlung noch solange, wie ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber geleistet wird. Da würde ja auch keiner sagen, dass er lieber von Beginn an Krankengeld haben möchte. Die Entgeltfortzahlung muss vom Arbeitgeber geleistet werden und hat damit sozusagen eine Vorrangigkeit vor dem Krankengeld. Dehalb werden zum Beispiel die 6 Wochen Entgeltfortzahlung auch für 1,5-Jahres-Frist bis zur Aussteuerung mitgerechnet. Weil in der Zeit ja auch schon ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

War das in etwa verständlich? Hoffentlich. Also was ich sagen will ist: Wenn die Bedingungen für eine Kostenübernahme durch die DRV gegeben sind, dann muss sie diese auch leisten, wenn eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. Und für ein und dieselbe Sache gibt es dann natürlich nicht doppelte Leistungen für den Betroffenen. Daher ist dann die Krankenkasse bei der Kostenübernahme außen vor.

Ganz liebe Grüße und alles Gute
Perelia
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hexilein_3
Geschrieben am: 04 Aug 2008, 15:14


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hallo Perelia, danke jetzt weiß ich bescheid.
Also ich meinte das mit dem Beraten vom Anwalt so weil bei mir ja der Rentenantrag läuft.
Dachte das ich dann erst mit Anwalt und dann mit Doc rede.
LG :; Verena
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