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Krissy |
Geschrieben am: 12 Jul 2008, 10:32
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 13 Mitgliedsnummer.: 11.154 Mitglied seit: 21 Mär 2008 ![]() |
Hallo zusammen!
Meine Reha ist ja bewilligt worden und in ein paar Tagen geht es los... Nun habe ich einige Fragen. Ich bin seit dem 01. April im Krankengeldbezug, habe ich da automatisch ein Recht auf Übergangsgeld? Und wie ist es in einem solchen Fall mit der Zuzahlung? Diese müsste ich dann ja nicht leisten, geht das automatisch oder muss ich das dann extra beantragen? Und dann noch eine Frage zu den Fahrkosten: Wo kann ich die beantragen? Vielen Dank schon jetzt! Liebe Grüsse von einer furchtbar aufgeregten Krissy |
Bente |
Geschrieben am: 12 Jul 2008, 11:22
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 9.870 Mitglied seit: 30 Sep 2007 ![]() |
Hallo Krissy,
den Antrag auf Übergangsgeld müsstest du eigentlich mit dem Bewilligungsbescheid für deine Reha erhalten haben, so war es bei mir damals, da du Krankengeld beziehst, bekommst du für die Zeit der Reha Übergangsgeld von der Rentenvers. Die Zuzahlungen musst du deshalb eigentlich auch nicht zahlen. Bei mir war das so, das ich die Zuzahlung erst geleistet habe, sie dann nachher von der Rentenvers. ohne zusätzlichen Antrag erstattet bekommen habe. Bei den Unterlagen von der Rentenversicherung muss auch ein Schreiben bzgl. der Fahrtkosten dabei sein....ich bin mit der Bahn gefahren...und habe von der Rentenvers. die Fahrkarten zugeschickt bekommen. Du müsstest dafür auch einen Antrag bekommen haben. Hoffe ich konnte dir helfen,....schau mal den dicken Stapel an Unterlagen durch den du bekommen haben müsstest. Lg Bente |
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