Bandscheiben-Forum

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> Osteopathie Frage
francy
Geschrieben am: 29 Jun 2008, 18:26


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:; habe da mal eine frage.gehe jetzt seit über 1nem jahr regelmässig in abständen zum Osteopath.den ich auch selber bezahlen muss.Habe mit meiner LWs Probleme ,wenn ich da war kann ich den schmerz irgend wie besser verarbeiten, oder er ist für eine zeit lang ganz weg.Aber was ich fragen möchte, kann man die behandlung bei der einkommensteuererklärung absetzen,?vieleicht hat schon jemand erfahrung gemacht. Auch kriege ich regelmässig KG verschrieben. Die eigenbeteidiung könnte man die auch absetzen?Vieleicht kennt sich ja jemand aus.LG francy
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STU8FE
Geschrieben am: 29 Jun 2008, 20:22


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Hallo Francy,
ich setzte alle Belege (auch Fusspflege) als aussergewöhnliche Belastungen ab - und diese werden auch vom Finanzamt akzeptiert.
Why not.
Allerdings muss man über einene bestemmten %-Betrag kommen.

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Menno
Geschrieben am: 29 Jun 2008, 21:40


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Also ich habe einen Osteo, der rechnet seine Behandlungen unter KG und Wärme ab:
Der Hausarzt macht mir ein Zezept mit Kg und Wärme fertig, ich bekomme das auch beim Osteo, aber er macht halt auch das Osteopathische.
Was eben so anliegt.
Ich musste noch nix zuzahlen, eben nur die übliche Zuzahlungsgebühr......
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francy
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 07:57


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Hallo und danke .Aber Stu8fe was meinst du über was für einen % Betrag muss ich da kommen?LG Francy
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Harro
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 08:18


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Moin francy,
STU8FE meinte die zumutbare Belastung beim Einkommen, die bei jedem nach Familienlage und Einkommen anders ist.

Eine kurze Erklärung hier klicken ansonsten einfach mal Google nach zumutbarer Belastung durch suchen.

LG Harro :winke
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Bente
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 10:08


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Hallo Francy,

du sammelst alle Belege für Osteopathie, KG, Rezeptgeb., sonst.

Diese reichst du bei deiner Einkommensteuererklärung mit ein.
Den Gesamtbetrag aus den Belegen gibt du in deiner Einkommensteuererklärung auf dem Mantelbogen in Zeile 103 ein.

Das Finanzamt prüft dann, ob sich bei dir die Krankheitskosten steuerlich auswirken oder nicht.

Wenn du das vorab wissen möchtest: zumutbare Belastung:

Gesamtbetrag der Einkünfte:....bis 15.340 €..............über 15.340 €...........über 51.130 €
.............................................................................bis 51.130 €

keine Kinder, ledig...........................5% ..........................6% ........................7%

keine Kinder, verheiratet .................4% ..........................5% ....................... 6%

1 Kind oder 2 Kinder .......................2% ..........................3% ........................4%

drei oder mehr Kinder .....................1% ..........................1% ........................2%

....................................................Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte

Dh.: zu schaust wie hoch deine gesamten Einkünfte sind,.....suchst dir aus dieser Tabelle deinen % .

Beispiel: dein Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 2007 20.000,-- € du bist ledig.
................ somit hast du eine zumutbare Belastung von 6% von 20.000,-- € = 1.200,-€
.................Dh. deine Krankheitskosten müssen über 1.200 € im Jahr liegen , damit sie sich steuerlich auswirken.


Hoffe ich konnte dir helfen

Lg Bente




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parvus
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 11:12


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Hallole :winke

ich liste alle Zuzahlungen, Eigenleistungen und besondere Rechnungen, die aufgrund meiner Erkrankungen entstehen, auf und schicke sie mit der Steuererklärung mit, sprich ich gebe das alles beim Steuerberater ab. Auch von der Apotheke lasse ich mir einmal im Jahr einen Ausdruck mitgeben, eine Einzelaufstellung von allen Familienmitgliedern.
Auch lasse ich mir bei den Ärzten und Therapeuten eine Zusammenstellung von den Zeiten/Konsilen bei diesen anfertigen, damit ich die gefahrenen Kilometer nachweislich auch bei der Steuer geltend machen kann. :z

Da kommen schon die einen oder anderen Euros beisammen, die ich dann auch rückerstattet bekomme. :D

Grüßle :winke parvus
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Zitrus
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 17:35


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Hallo Francy,

ich lasse mir über Osteopathie, Craniosacrale Therapie, apothenpflichtige Medikamente... immer ein Privatrezept ausstellen (mein zuständiges Finanzamt akzeptiert nur mit Rezept) und setze es dann wie schon oben beschrieben über außergewöhnliche Kosten ab.

Du kannst auch jede Fahrt zum Arzt mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer absetzen - ich erstelle immer eine Liste mit den Terminen, an denen ich beim Arzt war (mache ich immer sofort: ist zum einen weniger Aufwand als am Jahresende und ich vergesse nichts).

Liebe Grüße
Zitrus
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francy
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 19:06


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:; liebe Bandis, erstmal vielen dank für die antworten,wenn euch noch was einfällt bin um jedere weitere info dankbar.Das ist ja einiges was mir in mindestens ja jetzt seit7 jahren entgangen ist. Muss so häufig zu den Ärzten .Das ganze KM Geld bei den Spritpreisen. :heul werde auf jeden fall alle Belege, gelten dann auch private Massagen dazu? aufheben und nächstes jahr bei der Steuererklärung mit einreichen.LG Francy :s
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Bente
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 19:55


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Hallo Fancy,

ja auch Massagen gehören dazu,....alles was du so für deine Gesundheit bezahlst.

Neue Brille, Zahnersatz,...die 10,.--€ Praxisgebühr pro Quartal.....

lg Bente :winke
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