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fragi |
Geschrieben am: 26 Apr 2008, 20:09
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 11.279 Mitglied seit: 06 Apr 2008 ![]() |
Moin an alle Lesenden,
ich hab ja schon nen paar Beiträge für andere geschrieben, aber nun brauch ich auch mal Rat... jedenfalls ein wenig... ich hab im SGB VI / SGB IX ein paar Lücken, die ich so einfach nicht gefüllt bekomme auf die schnelle wie ich es brauche... (In der Suche gabs leider nichts entsprechendes!) Kurz zur Geschichte: Ende Okt. 07 Reha-Antrag gestellt Nov. 07 Ablehnung bekommen Dez. Widerspruchsverfahren durch Widerspruch eingeleitet März Ablehnung des Widerspruch Anfang April Klageerhebung und Stellung eines Antrags auf einstweilligen Rechtsschutz vorm Sozialgericht Der Antrag muss wohl so gut gewesen sein, dass es bis heute keine Antwort der DRV-Bund an das Gericht gab... Das Gericht hat jetzt mal ein wenig gestupst und drauf hingewiesen, dass sie auf Bestem Wege sind zu verlieren... Nun hab ich heut aber ein Angebot bekommen (nach §96 Abs.1 SGG, wird halt Bestandteil des Verfahrens) dass sie mir nun gern doch ne Reha erbringen würden. Im Endeffekt schonmal nicht schlecht, nur stationär... davon bin ich nicht so wirklich begeistert... wäre ja im Endeffekt nun kein Problem, wenn ich nicht ne Schwangere Frau (erst 24 Woche aber trotzdem) die in einer Riskoschwangerschaft ist zuhaus sitzen hätte... Da ists denk ich verständlich, dass ich keine Lust hab mich 3 Wochen stationär in ne Klinik zu setzen, und zu hoffen dass zuhaus alles glatt geht... Ihre Eltern wohnen durch halb Deutschland entfernt, also darauf brauch mir keiner verweisen :) Ich kann jetzt natürlich dem Sozialgericht gegenüber diese Abneigung nicht so direkt zeigen, sondern muss ja schon bisschen mit Verstand arbeiten, dass es nicht so rüberkommt, als ob ichs nicht will... sonst entscheidet das Gericht noch gegen mich! Daher die einfache Frage schlußendlich: Wie krieg ich die DRV-Bund dazu, aus dem stationär ein ambulant zumachen? Ich hatte an eine ausführlich Begründete "Ermessensreduzierung auf Null" (näheres zur Erklärung unter dem Link) gedacht, nur bin ich mir nichts sicher ob das reicht. Dazu vielleicht noch ein Hinweis auf das Wunsch- und Wahlrecht des §9 SGB IX? Bin für Hilfe offen, und hoffe auf konstruktive Beiträge. Gruß fragi (Der Mod ausm Arbeitslosenforum) P.S Bin gern bereit euch zur Beratung die Erarbeitete Klageschrift + Antrag auf einstweilligen Rechtsschutz anonym zur Beratung zur Verfügung zu stellen! |
wi-ro |
Geschrieben am: 26 Apr 2008, 20:28
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bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo Fragi,
Zitat Wie krieg ich die DRV-Bund dazu, aus dem stationär ein ambulant zumachen? rein rechtlich wahrscheinlich gar nicht, es steht zwar Sinngemäß im SGBIX, das famliliäre Umstände berücksichtigt werden sollen, Aber: Deine Frau ist "nur" schwanger :z und nicht schwer krank oder behindert. Ich meine ein Urteil gelesen zu haben, wo die Behinderung oder schwere Erkrankung von Familienangehörigen berücksichtigt werden müssen. Hast Du mit der DRV schon mal telefoniert und höflich gerfagt ? wäre ein Versuch wert. Da Du aber geklagt hast, vermute ich, das Du Stationäre REHA machen darfst und mal ehrlich, ich kann die Haltung der DRV nachvollziehen und ich vermut sie suchen eine Klinik am "Ar... der Welt" für Dich raus. Alternativ, könnte Deine Frau wenn sie Liegen muss oder stark eingeschränkt ist ,für die drei-sechs Wochen eine Haushasltshilfe beantragen Gerald :winke |
fragi |
Geschrieben am: 26 Apr 2008, 20:47
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 11.279 Mitglied seit: 06 Apr 2008 ![]() |
Hallo wi-ro,
ich hatte ja schon auf die Ermessensreduzierung als rechtliches Mittel hingewiesen, zusätzlich verweißt §9 SGB IX auf §33 SGB I: Zitat Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. 2Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Quelle: §33 SGB I Das ist eigentlich meine Waffe die ich in Händen halte, wobei die DRV-Bund wohl auf mein Wunschrecht eingehen kann, aber das letzte Wort hat... Daher ja das Mittel der Ermessensreduzierung auf Null, dass der DRV das letzte Wort abnimmt, da dies rechtlich die einzig richtige Entscheidung ist. Zusätzlichkeit noch ein Verweis auf die Wirtschaftklichkeit unter die auch die DRV fällt, und ich dachte ich knacks... Ein Anruf kannst du vergessen... der Widerspruch wurde schon aufgrund der rechtlichen tiefe von der Teamleiterin dort bearbeitet, genauso wie diese jetzt im Klageverfahren die DRV vertritt... die möchte mir mir darüber nicht diskutieren... Zitat Aber: Deine Frau ist "nur" schwanger Nene... Risikoschwangerschaft mit Blutungen und Befreiung von der Arbeit nach §3 Abs.1 MuSchG... daher schon kein Pappenstiel :) |
fragi |
Geschrieben am: 27 Apr 2008, 16:26
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 11.279 Mitglied seit: 06 Apr 2008 ![]() |
Niemand? Naja ich hab mir mal ne Ausformulierung aus den Fingern gesaugt, vielleicht mag dazu ja mal jemand was sagen... ich hinterlasse auch nur das wichtige, den ganzen Formquatsch lass ich mal raus:
Zitat Es wird erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Bescheid vom 24.04.2008 einlenkt und nun doch Leistungen zur med. Rehabilitation bewilligen möchte. Allerdings muss hier noch auf einen berechtigten Wunsch des Leistungsberechtigten nach §9 SGB IX i.V §33 SGB I hingewiesen werden, was u.a bei der Leistungsgewährung und dem damit verbundenen Ziel der Rehabilitation Anrechnung finden sollte. [... viel blabla ...] Das Ziel einer Rehabilitation ist: „Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.“ (Zitat §26 Abs.1 SGB IX) Um dieses Ziel nicht aus den Augen zu verlieren wird vom Leistungsberechtigten hiermit der berechtigte Wunsch geäußert, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in einer ambulanten Einrichtung durchzuführen. [... Vorschlag in welchem Speziellen Zentrum die Reha stattdessen stattfinden sollte ...] Im Bezug auf „den Grundsatzes der Notwendigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Nutzens“ (vgl. §13 SGB VI) sollte daher eine Ermessensentscheidung nach §39 SGB I durch die Deutsche Rentenversicherung fallen, die die Wünsche und Bedenken des Leistungsberechtigten mit einschließt um einen bestmöglichen Rehabilitationserfolg sicherzustellen. Außerdem sollte die gesundheitspolitische Forderung „so viel wie möglich ambulant – so wenig wie nötig stationär“ beachtet werden, da hier mit einer ambulanten Rehabilitation sogar eine erhöhte Erfolgschance besteht. Dies sollte u.a einer „Ermessensreduzierung auf Null“ gleichkommen. Hat dazu jemand ne Meinung? :) Zur Ergänzung vielleicht noch: Ich hab dabei keinen Anwalt, mache den ganzen Spaß allein, such auch keinen der mir was schreibt, sondern bin nur auf Meinungen zu meinem geschriebenen gespannt! |
Tinasonne |
Geschrieben am: 27 Apr 2008, 22:02
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 ![]() |
Zitat (fragi @ Samstag, 26.April 2008, 21:09 Uhr) Ende Okt. 07 Reha-Antrag gestellt Nov. 07 Ablehnung bekommen Dez. Widerspruchsverfahren durch Widerspruch eingeleitet März Ablehnung des Widerspruch Anfang April Klageerhebung und Stellung eines Antrags auf einstweilligen Rechtsschutz vorm Sozialgericht Wie krieg ich die DRV-Bund dazu, aus dem stationär ein ambulant zumachen? Hallo fragi, Ok du suchst Meinungen dazu :up Gerne:-) Ich habe aus " stationär" ähnliches gemacht. Und das war "tagesstationär". ( Mit begründeten ärztlichen Berichten vom Neuro und Ortho) Hhmmm weiss nicht ob es bei euch sowas gibt? Aber ""ein amulant " "daraus zu machen, puuh,.....glaube da hast du keine Chance! Zumal ja eh bei dir schon alles vor Gericht ist, du evtl. eine Reha bekommen kannst, also was willst du mehr?? Natürlich hast du deine privaten Hindernisse, aber ich denke das das letztendlich niemand interessiert. DENN in deinem Kampf um die Reha, gehts um DICH.!!!! Liebe Grüße Tinasonne :winke |
fragi |
Geschrieben am: 28 Apr 2008, 16:00
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 11.279 Mitglied seit: 06 Apr 2008 ![]() |
Zitat Zumal ja eh bei dir schon alles vor Gericht ist, du evtl. eine Reha bekommen kannst, also was willst du mehr?? Natürlich hast du deine privaten Hindernisse, aber ich denke das das letztendlich niemand interessiert. DENN in deinem Kampf um die Reha, gehts um DICH.!!!! Ich weiß gar nicht wieso ihr alle so schwarz malt... klar gehts um mich, und deshalb kämpfe ich auch darum, vorallem dass ich keine Mehrkosten verursache (stationär...) Hab heute Morgen mal mit dem Sozialgericht telefoniert... die meinten auch, dass da manche Behörden ein wenig arg Bös zu ihren Schäfchen sind. Das Schreiben mit dem "stationären Reha Angebot" was als Bescheid getarnt ist, ist nicht mehr und nicht weniger als ein Angebot, was ich annehmen kann, aber nicht muss. Die BfA befindet sich daher in der Lage, dass sie mit mir verhandeln muss, wenn ich was anderes möchte... und das unter den Augen des Sozialgerichtes, das von allem ne Kopie erhalten muss. Daher muss sich die BfA auch an die Vorschriften halten und darf nicht pauschal sagen Nein, sondern wirklich die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Dazu gehört auch, dass sie nicht verschwenderisch umgehen... also weil grad platz is, kann er stationär gehen, oder auch die privaten Umstände beachten. Das versetzt mich natürlich in eine Tolle Situation, denn wenn die BfA nicht handelt mit mir, kommt das böse vorm Sozialgericht rüber, ich passe das Klageziel an (fordere ne ambulante) und werd die bekommen. Denn sie haben ja jetzt zugestanden, dass ich wirklich krank bin durch das "Angebot". Übrigens... das mit den "bescheiden" machen sie extra, dass die Leute nicht wirklich noch anfangen zu handeln und denken, die Sache sei damit erledigt... Scheint so als "handeln" sie mit den Schäfchen nicht gern. |
Tinasonne |
Geschrieben am: 28 Apr 2008, 19:54
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 ![]() |
Zitat (fragi @ Montag, 28.April 2008, 17:00 Uhr) Ich weiß gar nicht wieso ihr alle so schwarz malt... Die BfA befindet sich daher in der Lage, dass sie mit mir verhandeln muss, wenn ich was anderes möchte... und das unter den Augen des Sozialgerichtes, das von allem ne Kopie erhalten muss. Daher muss sich die BfA auch an die Vorschriften halten und darf nicht pauschal sagen Nein, sondern wirklich die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Dazu gehört auch, dass sie nicht verschwenderisch umgehen... also weil grad platz is, kann er stationär gehen, oder auch die privaten Umstände beachten. Das versetzt mich natürlich in eine Tolle Situation, denn wenn die BfA nicht handelt mit mir, kommt das böse vorm Sozialgericht rüber, ich passe das Klageziel an (fordere ne ambulante) und werd die bekommen. Denn sie haben ja jetzt zugestanden, dass ich wirklich krank bin durch das "Angebot". Hallo fragi, naja mit Schwarzmalerei hat das wenig zu tun! Dazu sag ich nur: Erfahrungen und Kämpfe und Krankheit und Wahrheit und Ehrlichkeit..........., prägen (d) mein Leben! Und was die DRV muss oder nicht ( siehe dein Zitat), das entscheidet sie noch immer selber und die gesetzlichen Richtlinien und naklar (so Gott will) auch das Sozialgericht! Wenn du dich beweissen kannst, dann entscheidest du sogar mit :ph34r: Hört sich alles ein bisserl naiv an, was du da schreibst, sorry!!! Wir sind nicht beim Wunschkonzert :D Wünsch dir trotzdem alles alles Gute und das es gut ausgeht. Liebe Grüße Tinasonne :winke |
parvus |
Geschrieben am: 28 Apr 2008, 20:01
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
ich verstehe nicht wirklich, warum nicht von vornherein, ganz klare Linie gefahren wurde. :kinn Hast/hattest Du bei Deiner Klageerhebung denn nicht schon auf das Wort "ambulant" verwiesen/verweisen können? Dann wäre man doch jetzt auch in der Lage darauf hinzu-/zu ver-weisen. Jetzt im Nachhinein ist es natürlich schon ein wenig unglücklich damit anzukommen, denn auch dem Richter könnten da Zweifel an dem Willen zur Reha überhaupt kommen, zumal ja auch im Nachhinein sich jetzt erst die Situation mit der Schwangerschaft Deiner Frau stellt. Wäre diese Schwangerschaft nicht erfolgt, dann wäre eine stationäre Reha sicher die optimalere Lösung geworden, oder ?!?! Villeicht kannst Du doch diese Notwendigkeit der Unterstützung zu Deiner Frau im Nachhinein noch anbringen :kinn Grüßle parvus :winke |
fragi |
Geschrieben am: 29 Apr 2008, 09:38
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 11.279 Mitglied seit: 06 Apr 2008 ![]() |
Zitat Hört sich alles ein bisserl naiv an, was du da schreibst, sorry!!! Wir sind nicht beim Wunschkonzert biggrin.gif Wieso im Wunschkonzert? Grad der Gesetzgeber hat doch dem Leistungsberechtigten ein Wunsch und Wahlrecht eingeräumt... nur tut das die DRV immer so ab, als ob es nicht existiert... Nur kann sie das vorm Sozialgericht nicht so einfach. Sie trifft in dem Sinne ja einer Ermessensenscheidung, ist bei solchen Entscheidungen aber daran gefesselt, nicht zuviel auszugeben, sondern soviel wie nötig. Das heißt das Ermessens endet dort, wo es zu teuer wird. Das Argument, wir haben in der stationären Einrichtung X 100 Plätze, die sind nicht ausgelastet, das zählt nicht, und hat rechtlich keinerlei Bestand. Es zählt einzeln und allein, was bei jedem Fall angemessen und nötig ist, und was den bestmöglichen Erfolg liefert. Zitat ch verstehe nicht wirklich, warum nicht von vornherein, ganz klare Linie gefahren wurde. kinnkratz.gif Hast/hattest Du bei Deiner Klageerhebung denn nicht schon auf das Wort "ambulant" verwiesen/verweisen können? Dann wäre man doch jetzt auch in der Lage darauf hinzu-/zu ver-weisen. Ich habe so klare Linie gefahren wie es mir Möglich war. Der Antrag damals war schon auf eine ambulante Leistung. Das Problem ist, dass ich die DRV nicht von Anfang an verurteilen kann, mir stationärer Leistungen zu erbringen, sondern nur allgemein Verurteilen kann... hier mal mein Antrag: Zitat beantrage ich, im Wege der einstweiligen Anordnung 1. den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22.11.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.03.08 aufzuheben und 2. die Antragsgegnerin zu verpflichten, dem Antragsteller Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI zu erbringen. Es war ja bis dato nichtma geklärt ob es überhaupt eine Reha gibt... die DRV hat gesagt Nein, ich wäre nicht Krank. Und ich als nicht mediziner kann nicht beantragen gebt mir ambulant bzw stationär, sondern kann mir dementsprechend auch nur eine Leistung erklagen, die auch Vollziehbar ist (also die ich mir auch einfordern kann!). Da jetzt die Frage geklärt ist, dass meine Krankheit wohl doch ausreicht, soll mir die DRV mal begründen wieso ihrer Meinung nach eine stationäre erforderlich ist, und eine ambulante nicht ausreichend ist...Kann sie das nicht, wird sie nachgeben... Tut sie das, habe ich von 2 Orthopäden , einen Radiologen und meinen Hausarzt die die Notwendigkeit bescheinigen, ambulant reicht. Zitat Jetzt im Nachhinein ist es natürlich schon ein wenig unglücklich damit anzukommen, denn auch dem Richter könnten da Zweifel an dem Willen zur Reha überhaupt kommen, zumal ja auch im Nachhinein sich jetzt erst die Situation mit der Schwangerschaft Deiner Frau stellt. Wäre diese Schwangerschaft nicht erfolgt, dann wäre eine stationäre Reha sicher die optimalere Lösung geworden, oder ?!?! Genau das ist es doch, Nein. Es wurde von Anfang an ein Antrag auf ambulante Reha gestellt. Das heißt das mir der Schwangerschaft ist zwar ein miteingebrachter Grund, aber der Hauptgrund ist die Wirtschaftlichkeitsregel, die die DRV sich beugen muss. Das heißt, ist stationär wirklich erforderlich. Daher auch in meinem letzten Schreiben der Hinweis fürs Sozialgericht auf eine "Ermessensreduzierung auf Null", denn diese liegt vor, wenn die DRV nur anders Entscheiden kann, wenn sie gegen Gesetze verstößt! |
Tinasonne |
Geschrieben am: 29 Apr 2008, 22:17
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 ![]() |
Zitat (fragi @ Dienstag, 29.April 2008, 10:38 Uhr) Grad der Gesetzgeber hat doch dem Leistungsberechtigten ein Wunsch und Wahlrecht eingeräumt... nur tut das die DRV immer so ab, als ob es nicht existiert... Nur kann sie das vorm Sozialgericht nicht so einfach. Hallo fragi, ich nochmal kurz :D Vielleicht solltest du dir mal alle Erfahrungsberichte von Bandis mit der DRV durchlesen!! Und nochmal zu lernzwecken, (siehe dein Zitat)Was das Sozialgericht nicht einfach kann und was die DRV dann wieder kann..........das sind zwei paar verschiedene Schuhe! Zu Wunsch und Wahlrecht (siehe auch dein Zitat), wählen darf man...... wünschen darf man...... ob es zum Erfolg führt :kinn Sorry das ist ein knallhartes Geschäft , du als Patient hast natürlich Rechte aber eine gute Rechtsvertretung brauchst du auch. Lass dir das mal von einer DRV -Geschädigten sagen. :z LEARNING BY DOING!! Oder Ratschläge annehmen, oder sich selber durchboxen und dann die Erfahrungsberichte weitergeben, oder alles wieder ganz anders machen. Es ist alles möglich! Viel Glück :sonne Liebe Grüße Tinasonne |
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