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dolphin878 |
Geschrieben am: 15 Apr 2008, 09:29
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 444 Mitgliedsnummer.: 764 Mitglied seit: 20 Jan 2004 ![]() |
Hallo liebe Bandis,
folgenden Newsletter von Haufe habe ich die Tage ins Büro bekommen und ich denke das dieser für einige von Euch ganz interessant sein könnte! Zitat 11.04.2008 | Leistungsrecht Frührentner können seit 1.1. mehr hinzuverdienen: 400 EUR monatlich frei Rentner unter 65 Jahren können seit 1.1.2008 mehr hinzuverdienen: Statt 355 Euro nun 400 Euro monatlich. Die Änderung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner, welche das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie können nun bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist somit jetzt der Höhe nach identisch mit der Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs). Alte Grenze führte aus Unwissenheit häufig zu Ärgernissen Da die Hinzuverdienstgrenze nach altem Recht bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (z. B. 355 Euro in 2008) lag, hatten Rentner mit einem 400-Euro-Minijob nur Anspruch auf eine Teilrente. Vielfach war die alte Hinzuverdienstregelung aufgrund der Unwissenheit vieler Rentner oder ihrer Arbeitgeber nicht beachtet worden. Die Folge waren überraschende und unerfreuliche Rentenkürzungen wegen des zu hohen Hinzuverdiensts. Solche Probleme gehören nun der Vergangenheit an. Ab 65 Jahren können Rentner nach wie vor unbegrenzt hinzuverdienen Keine Änderungen gibt es für beschäftigte Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben: Dieser Personenkreis kann nach wie vor in beliebiger Höhe hinzuverdienen. Spezielle Hinzuverdienstregelungen, die von der o. g. Änderung ebenfalls nicht betroffen sind, existieren für Bezieher von Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten). (dpa, Haufe Onlineredaktion) Liebe Grüße Andrea |
parvus |
Geschrieben am: 17 Apr 2008, 11:37
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Danke Andrea, für die Mitteilung!
Grüßle parvus :winke |
murmel |
Geschrieben am: 29 Jul 2008, 23:10
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen ihr da :;
Wie sieht es bei einer vollen EU Rente /teil EU –Rente auf Zeit aus? Werden da nicht die Hinzuferdienst Grenzen nach Punkten berechnet! Hoffentlich sagt dann die DRV nicht der kann doch arbeiten! Braucht doch keine Rente?! :total :total Den die 400,00€ verdienen arbeiten oft über 3.Stunden? Nicht das man da sich die Beine selber weg schlägt!! :h Das eine sind Frührentner! Nicht vergessen die Mitteilungspflicht! Das andere volle EU Rentner /teil EU –Rentner!!!Bin gespannt auf eure Antworten! murmel |
_S_u_M_u_ |
Geschrieben am: 30 Jul 2008, 06:10
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 740 Mitgliedsnummer.: 11.495 Mitglied seit: 01 Mai 2008 ![]() |
du darfst eben nicht über 3 Stunden arbeiten.
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murmel |
Geschrieben am: 31 Jul 2008, 20:58
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Zitat (_S_u_M_u_ @ Mittwoch, 30.Juli 2008, 07:10 Uhr) du darfst eben nicht über 3 Stunden arbeiten. Hallöchen S u M u :; Den Kommentar hast du doch nicht ernst gemeint? Du hast aber noch was vergessen außer den 3Stunden Mit den Hinzuferdienst Grenzen der DRV nach Berechnungspunkten! Mit 3stunden bist du nicht mehr Vollerwerbsfähig also unter 3Stunden, dann musst du noch die Einschränkungen beachten die so ein Bandi mit eine Vollerwerbsunfähigkeit hat! Du kannst nicht einfach Irgendwo arbeiten gehen! Du musst der Mitteilungspflicht der DRV nachkommen! 1 Tätigkeitsbild Arbeitszeit/ Tage / 3 Arbeitgeber Ansonsten kann es Böse Folgen haben! :traurig2 murmel :bank |
falco |
Geschrieben am: 31 Jul 2008, 23:41
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.238 Mitgliedsnummer.: 6.616 Mitglied seit: 31 Aug 2006 ![]() |
Hallo Murmel,
Du hast im Prinzip schon recht mit der Punkte-Berechnung, aber es gibt eine Mindest-Hinzuverdienstgrenze! Diese ist unabhängig von der Rentenhöhe und ist von 350 auf 400 Euro erhöht worden! Die Berechnung nach der Punkte-Formel greift erst, wenn die Mindestgrenze überschritten wird. Nach Auskunft der DRV genügt man seiner Mitteilungspflicht durch die Anmeldung durch den AG als geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale. Man bekommt dann von dem Rentenversicherer einen Fragebogen (bei mir nach 1,5 Jahren), in dem Tätigkeit, Umfang und Arbeitgeber benannt werden müssen. Schönen Abend! |
murmel |
Geschrieben am: 17 Aug 2008, 18:21
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen falco
Die Frage bleibt, ob der Satz bei Teil EU(400,00€) und bei Voll- EU Rente(400,00) gleich ist! Abgesehen von der Zahl der Täglichen Arbeitsstunden! murmel |
MartinaW |
Geschrieben am: 17 Aug 2008, 19:07
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 1.023 Mitgliedsnummer.: 5.448 Mitglied seit: 21 Apr 2006 ![]() |
Zitat Die Frage bleibt, ob der Satz bei Teil EU(400,00€) und bei Voll- EU Rente(400,00) gleich ist! Hallo murmel, die 400 € betreffen nur die Voll-EM-Rentner/EU-Rentner. Ich habe irgendwie 650 € für Teil-EM in Erinnerung, aber ohne Gewähr (da ich ja Voll-EM-Rente bekomme und zur Zeit eh nicht arbeiten kann, hat mich das nicht so wahnsinnig interessiert :sch ). :winke Martina |
murmel |
Geschrieben am: 17 Aug 2008, 21:26
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Zitat (MartinaW @ Sonntag, 17.August 2008, 20:07 Uhr) Ich habe irgendwie 650 € für Teil-EM in Erinnerung, aber ohne Gewähr (da ich ja Voll-EM-Rente bekomme und zur Zeit eh nicht arbeiten kann, hat mich das nicht so wahnsinnig interessiert :sch ). :winke Martina Hallöchen MartinaW Ne arbeiten kann ich auch nicht mehr! Hatte damals noch EU-Teilrente hatte etwas mehr Krankengeld da war nichts mit 650€ War ein wenig über den Satz! Sofort Kürzung der Teilrente um die Hälfte ( dann nur noch 200,00 €)war. Hatte Gott sei Dank im Vorfeld auf meine Mitteilungspflicht der Krankenkasse/der DRV/Arbeitsamt gemacht! Sonst wird es Teuer du zahlst dann auch Geld an die DRV was du nie bekommen hast! Würde jedem raten vorher bei der DRV schriftlich nach zu Fragen! Grade wen Jemand bei Voll EU-Rente noch arbeiten kann bzw. muss weil das Geld nicht reicht. Murmel |
teufelchen66 |
Geschrieben am: 17 Aug 2008, 21:45
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 34 Mitgliedsnummer.: 9.452 Mitglied seit: 01 Aug 2007 ![]() |
Hallo Bandis :;
ich hab mal geschaut und unter folgendem Link kann man die genauen Hinzuverdienstgrenzen finden. Wusste nicht, ob ich das kopieren kann und hier veröffentlichen darf, daher eben nur der Link, aber denk das reicht und ihr werdet fündig. :z http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php Viele Grüße Euer Teufelchen |
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