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Reality |
Geschrieben am: 03 Apr 2008, 17:23
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 11.251 Mitglied seit: 03 Apr 2008 ![]() |
Hallo,
habe heute den Bescheid bekommen, das mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nicht entsprechen werden konnte. Als Begründung schreibt der DRV Bund: Zitat Nach unseren Feststellungen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine Beschäftigung als Groß- und Außenhandelskaufmann weiterhin auszuüben. Diese Beschäftigung ist für die Beurteilung maßgebend. Die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen somit nicht vor. Für die Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzen ist die Agentur für Arbeit zuständig. Bin seit ca. 10 Jahren beschäftigt im Innendienst als Groß- und Außenhandelskaufmann. Mit Beginn des Jahres 2007 wurde ich im Lager des Unternehmens beschäftigt, seit dem auch meine Beschwerden im Rücken gravierend auftraten. Im Oktober wurde ich operiert und begann im Februar diesen Jahres eine 3-wöchige ambulante Reha. Seit März gehe ich nach fast 5 Monaten endlich wieder arbeiten und nutze zudem das IRENA-Programm. Ich habe mein Büroarbeitsplatz zurückerhalten und bin darüber auch sehr froh. Schmerzen treten aber immer wieder auf, auch durch langes sitzen am PC-Arbeitsplatz, was nun einmal mein Job ist. Ich brauche Hilfsmittel, speziell einen Bürostuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch, um meine Arbeitsaufgaben rückengerecht ausführen zu können und meine Schmerzen zu reduzieren. Auch bin ich weiterhin in Behandlung und habe einen weiteren Termin für ein erneutes MRT. Was kann ich machen? Kann mir bitte jemand helfen? Vielen Dank! Gruß Reality |
Harro |
Geschrieben am: 03 Apr 2008, 17:28
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin reality,
empfehle dir Widerspruch einzulegen und diese Seite hier: http://www.diebandscheibe.de/wissen/37/139-hilfsmittel.html dort steht so einiges was man sehr gut gebrauchen kann, du brauchst ja Hilfsmittel und keinen neuen Arbeitsplatz. LG Harro :winke |
Reality |
Geschrieben am: 03 Apr 2008, 17:42
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 11.251 Mitglied seit: 03 Apr 2008 ![]() |
Hi Harro,
ich habe auch den Eindruck, das die etwas mißverstanden haben. Wie gesagt, meinen Arbeitsplatz habe ich. Brauche die entsprechenden Hilfsmittel dazu. Denke, das der DRV Bund den Antrag vielleicht auf Hilfe einer Umschulung, Weiterbildung oder Neuerlernung eines Berufes angesehen hat. Oder? Gibt es denn einen gesonderten Antrag für eine Arbeitsplatzausstattung? LG Reality |
Tinasonne |
Geschrieben am: 03 Apr 2008, 20:28
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 ![]() |
Zitat (Reality @ Donnerstag, 03.April 2008, 18:42 Uhr) Brauche die entsprechenden Hilfsmittel dazu. Denke, das der DRV Bund den Antrag vielleicht auf Hilfe einer Umschulung, Weiterbildung oder Neuerlernung eines Berufes angesehen hat. Hallo Reality, ja da hast du bestimmt Recht. Denn, zur ....Teilhabe am Arbeitsleben Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten. Also, so wie es aussieht ,brauchst du ja Hilfsmittel für deine jetzige Tätigkeit!! Ich würde direkt mal die DRV anrufen und fragen, welchen Antrag man für Hilfmittel stellen muß. ??? Da kenn ich mich leider nicht aus mit Hilfsmittel, aber zur Teilhabe am Arbeitsleben.........kann ich auch ein Buch schreiben :z Das hätte ich noch gefunden :D Ich benötige einen orthopädischen Arbeitsstuhl. Welche Möglichkeiten gibt es da? Der Arbeitgeber ist nach Richtlinien der Europäischen Union (EU) und Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, ergonomische Sitzmöbel zur Verfügung zu stellen. Ist über diese Verpflichtung hinaus gesundheitsbedingt eine besondere Sitzhilfe zur beruflichen Eingliederung erforderlich, können wir hierfür die Kosten übernehmen. Für die Prüfung einer solchen Leistung müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Hilfreich ist es, aussagekräftige ärztliche Unterlagen beizufügen. Nach Zustimmung durch uns können Sie sich im Fachhandel - nach Sitzprobe - einen orthopädischen Arbeitsstuhl selbst beschaffen. Die Kosten werden unter Rechnungs- und Empfangsnachweis anschließend ganz oder teilweise erstattet. Viel Glück !!! Liebe Grüße Tinasonne :winke |
Harro |
Geschrieben am: 03 Apr 2008, 20:45
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hi reality,
Zitat 1. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst? Bürostühle, Stehpulte/höhenverstellbare Schreibtische, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb. Des weiteren gibt es Zuschüsse zu einem Kraftfahrzeug, Das steht aber alles in dem Link von meinem letzten Beitrag und noch viel mehr. Denke auch das da einer was missverstanden hat. (hoffentlich) LG Harro |
Reality |
Geschrieben am: 05 Apr 2008, 15:56
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 11.251 Mitglied seit: 03 Apr 2008 ![]() |
Nur zur Info: Mein Bandscheibenvorfall liegt/lag im LWS-Bereich vor!
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ratte |
Geschrieben am: 07 Apr 2008, 08:16
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 220 Mitgliedsnummer.: 5.389 Mitglied seit: 16 Apr 2006 ![]() |
:; Reality,
ich könnte mir wirklich vorstellen,das es falsch verstanden worden ist. Auserdem stehen Dir ja diese Hilfsmittel zu.Meines wissen,werden diese auch gleich bei der Reha beantragt. :kinn Lege einfach Einspruch ein. Drücke Dir fest die Daumen,das es klappt. :streichel Liebe Grüße Ratte |
Reality |
Geschrieben am: 10 Apr 2008, 17:06
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 11.251 Mitglied seit: 03 Apr 2008 ![]() |
Habe Widerspruch eingelegt, mal schauen was sich tut.
Aber die Rehaberaterin meinte auch wieder, das eine Bezuschussung für einen Bürostuhl nicht rechtens ist, da dafür der Arbeitgeber verantwortlich ist. Habe mir jedenfalls zwei Kostenvoranschläge von Büroaustattern für einen höhenverstellbaren Schreibtisch und einen Bandscheibenbürostuhl eingeholt und diese dem Widerspruch beigelegt. Wo habt Ihr Euch Kostenvoranschläge eingeholt? Zuerst war ich in Berlin, in einem Fachgeschäft für rückenfreundliche Möbel. Da hat man mich von der Rehaklinik aus hin geschickt. Bei den Preisen hat es mich fast umgehauen. Preis - Leistung stimmte da jedenfalls nicht. Den einfachsten Bürostuhl (unbequem und nicht mal für mich zutreffend) hätte die Bezuschussung vom DRV-Bund bereits voll ausgeschöpft. Alles darüber hinaus hätte eine ordentliche Summe Selbstbeteiligung erfordert. Habe darauf hin bei der DRV-Bund angerufen und die meinten, das man sich auch an jeden Büroausstatter der rückengerechte Möbel anbietet, richten kann. Kann da jedenfalls keinen Unterschied erkennen, außer dem Preis. Und das sollte ja dem DRV-Bund entgegenkommen. Wie sind Eure erfahrungen? |
Harro |
Geschrieben am: 10 Apr 2008, 17:48
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin reality,
hab mir deine ganze Geschichte noch mal durchgelesen. Sind den die Vorraussetzungen für die Hilfen bei dir überhaupt gegeben? Bei dir stand ja im Bescheid Zitat Die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen somit nicht vor. Und das sind die Vorraussetzungen: Zitat 2. Wer kann einen Antrag stellen? * Jeder Versicherte, der aufgrund körperlicher Leiden Hilfsmittel zur Erlangung oder Aufrechterhaltung eines Arbeitsplatzes benötigt. * Behinderte Menschen mit einem GdB von 50, oder ab GdB 30 mit Gleichstellung * Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Trifft denn irgendwas auf dich überhaupt zu? Hast du einen Schwerbehindertenantrag am laufen? Das alles würde die Sache doch vereinfachen. LG Harro |
Reality |
Geschrieben am: 10 Apr 2008, 19:01
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 11.251 Mitglied seit: 03 Apr 2008 ![]() |
Sicherlich benötige ich die Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung meines Arbeitsplatzes. Das habe ich im Antrag und auch im Widerspruch nochmals deutlich gemacht.
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