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2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) | ![]() ![]() |
Reality |
Geschrieben am: 21 Apr 2008, 16:57
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 11.251 Mitglied seit: 03 Apr 2008 ![]() |
zur info:
habe zu meinem widerspruch nun ein eingangsbestätigungsschreiben erhalten. |
Tinasonne |
Geschrieben am: 21 Apr 2008, 21:46
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 ![]() |
Zitat (Reality @ Donnerstag, 10.April 2008, 18:06 Uhr) Den einfachsten Bürostuhl (unbequem und nicht mal für mich zutreffend) hätte die Bezuschussung vom DRV-Bund bereits voll ausgeschöpft. Alles darüber hinaus hätte eine ordentliche Summe Selbstbeteiligung erfordert. Hallo Reality, es ist wirklich sehr wichtig, dass du die Vorrausetzungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllst! Auch wenn du denkst, du benötigst die Hilfsmittel, heisst das lange noch nicht, das die DRV auch so denkt. Widerspruch ist schonmal gut, aber auch musst du den Widerspruch erklären können. Solange abgelehnt wird, wirst du dich beweissen müssen.......warum du die Hilfsmittel brauchst. Kurz zu mir und deinem Zitat(s.o.) Meine Teilhabe am Arbeitsleben habe ich mir bitter bitter hart erkämpfem müssen, seit einem Jahr bin ich in der Umschulung durch die DRV, aber glaube doch nicht das ich deswegen auf einem Bandigerechten Stuhl sitze :B Genau wie du schreibst, unbequem und für dich nicht zutreffend. Hhhhmmmm, ich weis nicht wirklich welchen Weg du da einschlagen willst, aber wenn es zur Erhaltung des Arbeitsplatzes sein soll, dann müssen ja auch Befunde ect. vorliegen. Und genau die solltest du dem Widerspruch beifügen. Bin sehr gespannt, wie es bei dir weiter geht. Liebe Grüße Tinasonne :winke |
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