Bandscheiben-Forum

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> Was ein Mist, Ablehnung Wunschklinik
salsa
Geschrieben am: 05 Mär 2008, 11:37


aktiver Schreiber
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Hallo Ihrs,

was ein Mist, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Habe heute vorab telefonisch erfahren, dass für meine psychosomatische Spätreha (1 Jahr nach OP L5/S1 mit immer wiederkehrenden Schmerzzuständen) meine Wunschklinik - Fachklinik Heiligenfeld in Bad Kissingen - nicht bewilligt wurde. Den Brief bekomme ich morgen oder übermorgen.
Statt dessen soll ich in die Klinik am Burggraben in Bad Salzufflen. Schon der Internet-Auftritt gefällt mir überhaupt nicht. Kaum eine Aussage über die Einrichtung. Es scheint eine Riesenklinik zu sein, nicht besonders persönlich. Wie auch immer.

Ich habe Angst in eine 'Maschinenklinik' geschickt zu werden und ich will da nicht hin. Heiligenfeld ist eine ganz besondere Klinik, die mir bestimmt guttun würde, von der KaBurggraben kann ich diesen Eindruck überhaupt nicht gewinnen.

Wenn mich jemand zu irgendetwas drängt, dann - das weiß ich - geht es nach hinten los. :B :r

Weiß jemand - hat jemand Erfahrung mit Widersprüchen gegen solch eine Entscheidung? Wie lange werde ich Zeit haben für so einen Einspruch? Wie kann ich meine Klinik NOCH besonders begründen? Was kann ich tun?

Bei Antragstellung hatte ich schon ein besonderes ärztliches Gutachten beigelegt, das meinen Wunsch bekräftigt und unterstützt. Was gibt es jetzt NOCH?

Ich will gesund werden und nicht in irgendeiner Massenklinik 'verheizt' werden.

Freue mich und bin dankbar für jeden Ratschlag und jede Anregung.

Ich hoffe, dass ich das richtige Forum für mein Anliegen gewählt habe, sonst bitte verschieben.
Dank euch im Voraus,

herzlichen Gruß - Salsa
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Ralf
Geschrieben am: 05 Mär 2008, 20:11


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Hallo Salsa,

wenn Du einen Widerspruch machen willst, solltest Du das schleunigst tun, denn von der Genehmigung bis zum Einrücken geht es manchmal recht schnell.

Ich hoffe, daß man Dir in dem Schreiben noch mitteilt, warum Deinem Wunsch nicht entsprochen wurde.

Viel kannst Du nicht tun, evtl. noch einmal auf die Besonderheiten der Klinik hinweisen, und von der anderen Klinik die Nachteile. Auch noch einmal die Begründung Deines Arztes anführen.

Schreibe doch mal, welche Gründe vorlagen, wenn der Bescheid da ist.

Liebe Grüße

Ralf :winke
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salsa
Geschrieben am: 07 Mär 2008, 14:27


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Hallo Ralf,

ich soll in die Klinik Flachsheide. In einem anderen Beitrag über Flachsheide habe ich deinen Namen gelesen.

Weißt du Näheres darüber? In finde die Internetpräsenz total unansprechend.

Fragenden Gruß - Salsa
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salsa
Geschrieben am: 08 Mär 2008, 07:56


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Lieber Ralf,

der Bescheid ist jetzt angekommen.

Ich kann

'innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben' (was ist - nach Bekanntgabe -? ist das das Datum des Schreibens? Das lautet auf den 04.03., bekommen habe ich die Post aber erst am 07.03).

Die Begründungen:

"Die gewünschte Klinik wird bei bereits eingetretener Minderung der Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit seit Nov. 2006 nicht mehr belegt (also ich bin seit 11.06. AU und das ist irgendwie ein Problem).
In Ihrem Fall ist eine besondere soz.med. Kompetenz erforderlich, wie sie nur in den Vertragshäusern gewährleistet wird."

Außerdem:
"Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Leistung ..... steht im Ermessen der DRV Bund. Die DRV hat bei der Auswahl der Reha-Einrichtung sicherzustellen, dass das Ziel der Rentenversicherung, nämlich die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfühigkeit, erreicht werden kann.

Die von Ihnen gewünschte Einrichtung kann nur dann ausgewählt werden, wenn Ihre Reha-Leistung einzig in dieser Einrichtung erfolgreich sein kann. Des Weiteren müsste jede andere Einrichtung, die von der DRV Bund betrieben wird oder mit der ein Belegungsvertrag besteht, ungeeignet sein. Zur Behandlung Ihrer Funktionsstörungen stehen uns mehrere geeignete rentenversicherungsgeeignete Reha-Einrichtungen als auch Vertragseinrichtungen zur Verfügung. Daher haben wir nach ärztlicher Prüfung die oben genannte geegnete Reha-Einrichtung für Sie ausgewählt.'

So, jetzt muss ich rauskriegen ob das alles so stimmt. Meines Wissens muss nämlich die DRV, wenn ich schon eine Wunschklinik benannt habe, beweisen, dass ihre Klinik besser ist, als meine.
Und wie soll denn 'ne wesentliche Besserung oder Wiederherstellung ....' erreicht werden, wenn ich der Einrichtung überhaupt kein Vertrauen entgegenbringe? Ich soll mich da tiefenpsychologisch einlassen, das geht doch gar nicht ohne Vertrauen.

Am Montag spreche ich erstmal mit der Klinik, in die ich möchte. Die werden ja auch ihre Erfahrungen haben. Aber außerdem will ich mich so umfassend wie möglich sachkundig machen.

Wenn dir was einfällt .......
Herzlichen Gruß erstmal heute Morgen,
Salsa
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Lilianna
Geschrieben am: 08 Mär 2008, 09:34


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Guten Morgen, Salsa, :;

scheint irgendwie nicht dein Jahr zu sein. :sch

Damit habe ich leider keine Erfahrung, kann dir nur berichten, das genaus das selbe einer Freundin passiert ist. Bei hier hatten sie argumentiert, das erstmal die Kliniken im eigenen Bundesland gefüllt werden müssten, sie wohnt in NRW und wollte nach Rheinland-Pfalz. Letztendlich hat sie gestritten und musste doch in die Klinik, die ihr von der DRV vorgeschlagen wurde. Wünsche dir, dass du mehr Durchhaltevermögen und natürlich auch Erfolg hast

Lieben Gruß :winke

Lilianna
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salsa
Geschrieben am: 08 Mär 2008, 10:02


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Liebe Lilianna,

auf jeden Fall wehre ich mich.
Ich glaube der ganze Zirkus um das medizinische Konzept ist doch nur ein Scheingefecht.

Ich suche jetzt nach einer Beratungsmöglichkeit für Sozialrecht. Möchte doch wissen ob die Rechtsbelehrung der DRV überhaupt zutrifft. Das die für ihre Interessen argumentiern ist ja klar.

Ich habe schon öfter mal ein passendes Gesetz für mich gefunden, möge es mir auch dieses Mal gelingen.

Also los geht's,
danke für die Anteilnahme und Erfolgswünsche,

herzlich - salsa
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Lilianna
Geschrieben am: 08 Mär 2008, 10:14


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Hey Salsa :;

BRAVO :klatscht dein Kampfgeist ist echt super. Bin gespannt wie es weitergeht.

Lieben Gruß

Lilianna
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Viola
Geschrieben am: 08 Mär 2008, 12:20


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Hallo Salsa,

mich wollte die DRV auch mal in eine andere Klinik stecken als die, die ich mir gewünscht hatte. Ich habe dann mit Erfolg Widerspruch eingelegt. Allerdings hatte ich medizinische Argumente: Sie wollten mich in eine Rheumaklinik schicken (natürlich DRV-Haus), ich wollte aber in eine Klinik, die auch Skoliosetherapien macht. Meine Ärztin hat nochmal eine Stellungnahme hingeschickt und damit ging das durch.

Ob das in deinem Fall auch möglich ist, weiß ich nicht. Wenn dein einziges Argument ist, dass dir die Klinik nicht gefällt, wage ich es zu bezweifeln...Hat deine Wunschklinik denn wirklich einen Vertrag mit der DRV? Der Satz:
Zitat
ie gewünschte Klinik wird bei bereits eingetretener Minderung der Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit seit Nov. 2006 nicht mehr belegt

macht mich in diesem Zusammenhang stutzig. Aber vielleicht schieben sie es wirklich nur vor, um die eigenen Häuser voll zu kriegen :kinn :kinn ?

Die "Rechtsbelehrung" an sich ist schon richtig. Du hast die Möglichkeit zum Widerspruch. Erst wenn der auch abgelehnt wird, dann geht die Sache ans Sozialgericht. Das ist der übliche Weg.
Wenn sich wirklich alles in dir sträubt, in die DRV-Klinik zu gehen, dann spricht nichts dagegen, den Widerspruch einzulegen. Leg' dir aber gute Argumente zurecht, und zwar mit Hilfe eines Arztes. Ich fürchte, was du selbst sagst, interressiert die DRV einen feuchten.....

(Tut mir Leid, wenn das jetzt etwas hart klingt, aber in bin z.Zt. einfach DRV-gefrustet... :braue )

(Da fällt mir noch ein: Du möchtest ja in eine psychosomatische Klinik. Hast du mal überlegt, dich in eine Akutklinik einweisen zu lassen? Du bekämest dort viel schneller einen Platz; die Behandlung wird von der KK bezahlt, und du brauchst dich nicht mit der DRV herumärgern. Ich war im Dezember in einer solchen Klinik in Simbach a. Inn (s. im Unterforum Kliniken), und habe mich dort sehr wohlgefühlt! Patienten, die Reha-Erfahrung hatten, haben erzählt, dass Simbach viel besser war, weil die Behandlung so intensiv war. In der Reha bekamen sie z.B. alle zwei Wochen mal ihren Therapeuten zu Gesicht, in Simbach zweimal die Woche, dazu noch jeden Tag in der Gruppentherapie...)

Alles Gute für deinen weiteren Weg :up
Viola
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salsa
Geschrieben am: 08 Mär 2008, 14:00


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Liebe Viola,

ja, dieser Satz '.... bei bereits eingetretener Erwerbsminderung ....', das bedeutet, dass es ein Problem gibt, weil ich schon so lange AU bin. Das wird mir meine Wunschklinik am Montag erklären.

Meine medizinische Begründung ist : wie soll eine psychotherapeutische Behandlung möglich sein und wirken, wenn ich keine Vertrauen zu der Einrichtung habe und mich einlassen werde?

Ich weiß, das ist schwierig, aber es ist wirklich so. Ich bin da anspruchsvoll, denn ich habe schon allerhand Therapieerfahrung. Das Vertrauen ist wirklich nicht vorhanden und ohne Vertrauen geht es nicht. Was soll das für einen Behandlungserfolg geben?

Einen Arzt/Gutachter suche ich nochmal auf, am Freitagnachmittag war die Praxis jedoch geschlossen, ich konnte keinen Termin vereinbaren.

Meine Wunschklinik hat auch ein Akuthaus, aber meine KK hatte mich per MdK aufgefordert den Reha-Antrag zu stellen. Der Kostenträger ist jetzt aber die DRV Bund. Ich fand die Option mit der psychosomatischen Reha richtig Klasse. Ich fürchte, ich habe bei dieser Sachlage jetzt keine Chance auf eine Akuteinweisung. Aber auch darüber will ich am Montag mit 'meiner' Klinik reden.

Hab Dank für deine Antwort,
herzlich - salsa
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viejachica
Geschrieben am: 08 Mär 2008, 20:14


Öfter dabei
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Hallo Salsa,

die DRV Bund scheint im Moment wohl alle Wünsche abzulehnen, mir ging's letzte Woche genau so.
Habe einen Antrag auf ambulante Kur gestellt, da ich nur 1 km von der Argentalklinik (die ist echt super) weg wohne.
Genehmigt wurde mir eine stationäre Kur in Bad Nauheim (450 km von meinem Wohnort entfernt).
Habe dann nach Berlin geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich eine alte kranke Mutter zuhause habe und daher nicht so weit weg kann. Habe die Argentalklinik als WUnschklinik angegeben, habe aber dazu geschrieben, dass ich bereit wäre in jede andere Klinik im Umkreis von 100 km zu gehen.
Zur Anwort bekam ich von Berlin: " Ihrem Wunsch können wir nicht entsprechen, Sie müssen nach Bad Nauheim".
Keine Begründung, kein gar nix. Habe nun gestern per Fax Widerspruch eingelegt. (Laut Sozialgesetzbuch I § 33 und SGB IX § 9 ist der Wunsch des Patienten und dessen Lebenssituation zu berücksichtigen).
Bin mal gespannt wie's weitergeht.


Wünsche Dir für Deine Wunschklinik viel Erfolg.
PM
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