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Viola |
Geschrieben am: 10 Mär 2008, 21:54
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 430 Mitgliedsnummer.: 1.801 Mitglied seit: 16 Dez 2004 ![]() |
Hallo an alle,
eine Frage: Wieviel dürft ihr an Gewicht heben? Hat man euch da eine Grenze genannt? Oder setzt ihr euch selbst Grenzen? Meine "tolle" Gutachterin der DRV hat geschrieben, mir könnten Arbeiten nicht mehr zugemutet werden, die mit "häufigen Heben...von Lasten über 10 kg" verbunden sind. 10 kg, das wäre doch ungefähr ein Kasten Wasser, oder? Das erscheint mir als viel zu hoch! Wenn ich mir vorstelle, dass ich beruflich gelegentlich Wasserkästen schleppen müsste... :vogel Habe übrigens neben meinem Bandscheibenschaden inkl. Prothese auch eine Skoliose von 38 Grad Cobb, also in einem Bereich, wo sich die Krümmung auch beim Erwachsenen noch verschlimmern könnte. Es wäre schön, wenn möglichst viele von ihren "Lasten-heben-Erfahrungen" berichten könnten! :winke Viola |
Topsy |
Geschrieben am: 10 Mär 2008, 22:19
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.530 Mitgliedsnummer.: 1.413 Mitglied seit: 04 Sep 2004 ![]() |
Hallo Viola,
Lasten von 15 kg sind für Frauen bis 40 Jahre erlaubt. Wer über 40 Jahre ist darf nur noch 10 kg heben. Das steht irgendwo geschrieben, aber nagel mich nicht fest, ich kann es Dir im Moment nicht sagen. Ich hab eine Einschränkung bekommen durch unseren Betriebsarzt und darf nicht schwerer als 5 kg heben. Vielleicht kann Dir der NC oder der Orthopäde ein Attest schreiben, dass Du z.B nur noch Lasten mit einem Gewicht bis zu 5 kg heben darfst. LG Topsy :winke |
Carrie |
Geschrieben am: 10 Mär 2008, 22:20
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 52 Mitgliedsnummer.: 9.674 Mitglied seit: 31 Aug 2007 ![]() |
Hallo Viola :; ,
wurde im September an der Bandscheibe operiert und darf immer noch nicht mehr als 5 kg tragen. Das ist ziemlich wenig und schwer einzuhalten, aber ich merke es sofort, wenn es mehr wird, der Rücken meldet sich dann sofort. Liebe Grüße Karina |
Irongirl |
Geschrieben am: 10 Mär 2008, 22:29
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 156 Mitgliedsnummer.: 10.354 Mitglied seit: 10 Dez 2007 ![]() |
Hallo zusammen,
also meine netten Reha Docs haben mir "....rückengerechtes Heben von Lasten von 15 - 20 kg...." schriftlich zugemutet. Ist nun bei meinem Job kein Thema.....und die 40 habe ich auch schon überschritten..... Was soll man nun davon halten :sch ?? Liebe Grüße Irongirl |
Ave |
Geschrieben am: 10 Mär 2008, 22:58
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Querulantin aus Überzeugung ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.605 Mitgliedsnummer.: 8.716 Mitglied seit: 25 Apr 2007 ![]() |
Meine Betriebsärztin hat mir lt ihrem arbeitsmed. Gutachten das Tragen von Lasten mit MAX 10 kg erlaubt.
Bei mir ist bei 5 kg schon Schicht im Schacht. Klar geht mehr - aber diese "kleinen" Sünden darf ich sofort büßen. |
Karlihund |
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 09:05
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 76 Mitgliedsnummer.: 10.285 Mitglied seit: 27 Nov 2007 ![]() |
:; Mein Doc hat mir auch nur 10 kg empfohlen. Und ehrlich mehr schaffe ich zur Zeit auch nicht.
Es gab Zeiten da musste ich bis zu 30 kg schleppen. das ist Gott sei dank vorbei. LG Heike |
wi-ro |
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 10:06
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bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo,
vielleich kann ich ein wenig dazu beitragen: Zitat In der EG-Richtlinie 90/269/EWG und in der Lastenhandhabungsverordnung wird bezüglich der Grenzwerte und Häufigkeit der Lastenhandhabung Stellung genommen (LASI-Publikation LV 9). Vom Bundesministerium gibt es eine Empfehlung bezüglich der zumutbaren Lasten bezogen auf das Lebensalter, die Hebehäufigkeit und das Geschlecht. Beim gelegentlichen Heben und Tragen dürfen Frauen ab dem fünfzehnten Lebensjahr Lasten von 15 kg und beim häufigen Heben und Tragen Lasten von 10 kg bewegen (gelegentliche = weniger als zweimal pro Stunde, max. drei bis vier Schritte; häufig = mehr als zweimal bis dreimal pro Stunde und mehr als vier Schritte). Für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). In § 4 Abs 1. und Abs. 2 MuSchG sind die generellen Beschäftigungsverbote konkretisiert, wie z.B. Heben und Tragen von Lasten usw. So dürfen schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand nicht heben und tragen. und wenn da ein Arzt was anders bescheinigt, kennt er die Empfehlung wohl nicht :kopf Gerald :winke |
Metallicat |
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 10:46
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 605 Mitgliedsnummer.: 9.232 Mitglied seit: 27 Jun 2007 ![]() |
Hallo zusammen!
Das ist ja alles ganz schön und gut, aber mal ganz ehrlich: wie soll das in der Realität umgesetzt werden?? Nach meiner Op im November habe ich noch nicht wieder gearbeitet, aber im Service in der Gastronomie läßt sich diese Regelung mit Sicherheit nicht umsetzen. Ich muss häufig mal 'ne Kiste Wasser etc. tragen und wenn nachts das Fass Bier leer ist kann ich ja auch schlecht einen männlichen Gast mit hoffentlich kräftigem Rücken bitten, mir ein 50-Liter-Fass aus dem Kühlhaus zu holen. Das muss ich dann auch irgendwie bis zur Schankanlage rollen. Ich denke, wichtig ist in erster Linie das WIE beim Tragen von Lasten. Da kann man schon von vornherein eine Menge verkehrt machen. Darum finde ich die Rückenschule auch so wichtig. Aber mal wieder zurück zur LastenhandhabungsVO. Bedeutet das unterm Strich, dass, wenn die VO permanent am Arbeitsplatz missachtet wird, ich meinem Arbeitgeber in Regress nehmen kann, wenn dadurch körperliche Schäden entstanden sind? :kinn Noch haben wir keine amerikanischen Verhältnisse! Liebe Grüße Cat :winke |
Harro |
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 11:18
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Cat,
Zitat Bedeutet das unterm Strich, dass, wenn die VO permanent am Arbeitsplatz missachtet wird, ich meinem Arbeitgeber in Regress nehmen kann, wenn dadurch körperliche Schäden entstanden sind? Sagen wir es mal diplomatisch, im Prinzip schon aber die Beweislast liegt bei dir. Heisst also nix anderes als deinen Arbeitsalltag minutiös dokumentieren und von einem Zeugen gegenzeichnen lassen. :sch Na denn, Harro :winke PS. Stehen tut das alles im Arbeitsschutzgesetz, >>> hier klicken <<< |
wi-ro |
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 11:21
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bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo,
außerdem hat Dein AG eine gesetzliche Verpflichtung Zitat Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB IX haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung ihres Arbeitsplatzes. nicht mehr und nicht weniger, Du bist nicht verpflichtet das 60 Kg-Fass zu rollen, das musst Du aber Deinem AG so mitteilen. bzw. kann mit Hilfe des Integrationsamtes Dein Arbeitsplatz behindertengerecht eingerichtet werden Gerald :winke Bearbeitet von wi-ro am 11 Mär 2008, 11:23 |
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