Bandscheiben-Forum

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> Tragen von Lasten, Wieviel ist euch erlaubt?
Metallicat
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 11:41


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Moin Harro, Moin Gerald!

Danke für die Aufklärung! Ich hab's mir schon gedacht, dass das in der Realität nicht so einfach ist. Gott lob habe ich sehr nette rücksichtsvolle Arbeitgeber, aber das ist nicht Gang und Gebe in der Branche. Für 400-Euro-Kräfte heißt kaputter Rücken meistens das Aus. Man kann nicht verlangen, dass andere immer die schwere Arbeit für einen machen.

Gerald, ich stelle mir gerade einen behindertengerechten Tresen vor.... :D
Ich fürchte, nicht jeder Arbeitsplatz läßt sich behindertengerecht einrichten, leider.

Grüßlis
Cat :winke
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Viola
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 12:24


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Hallo an alle,

danke für eure Meinungen!
Natürlich hebt man auch mal mehr (Einkaufskorb und so), aber das macht man selten und mit dem Gefühl, dass es nicht gerade gut ist...

Mir geht es v. a. um die Einschränkungen in Bezug auf die Arbeit. Da war dein Paragraph sehr aufschlussreich, Gerald, danke! Denn wenn ich meine Gutachterin richtig interpretiere, dann heißt ihr Statement im Umkehrschluss, dass ich ja häufig Lasten bis 10 kg tragen darf. Das entspräche aber nach Geralds EU-Richtlinie dem, was eine gesunde Frau auch darf, oder? Demnach habe ich ja gar keine Einschränkung??? :vogel

Naja, letztlich läuft ihr Gutachten sowieso darauf hinaus, dass ich gesund bin, trotz dreimaliger Operation, Dauer-Ischias usw. :tritt

Verstehe das, wer wolle
Viola
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wi-ro
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 12:45


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Hallo,

Zitat
Gerald, ich stelle mir gerade einen behindertengerechten Tresen vor.... 
Ich fürchte, nicht jeder Arbeitsplatz läßt sich behindertengerecht einrichten, leider.


was ist an einem Tresen nicht rückengerecht ? :frage

und in dem Fall wäre es die Zapfanlage, bzw. das Fass dahin rollen, und das könnte man Rückengerecht einhrichten.

Gerald :winke
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Metallicat
Geschrieben am: 11 Mär 2008, 17:29


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Hi,
Zitat
was ist an einem Tresen nicht rückengerecht ?



All das, was sich unterhalb befindet, z. B. die Getränkekühlung mit Schüben usw.
Aber das Bierzapfen ist absolut rückenfreundlich, dass ist richtig.

Ciao
Cat :winke
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Nicoline
Geschrieben am: 12 Mär 2008, 13:35


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Hallo Viola,

in meiner aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Physiopraxis" steht ein Artikel über den "PILE-Test" (Progressive Isoinertial Lifting Evaluation).
Mit Hilfe von dem "PILE-Test" können Physiotherapeuten die Hebeleistung ihrer Patienten bestimmen. Der Test ist konzipiert für Patienten mit Rückenbeschwerden.

Vielleicht sprecht ihr mal Euren Physiotherapeuten oder Orthopäden an, ob er/sie diesen Test mal bei Euch ausführen kann. Mit diesem Test können Physiotherapeuten die Belastbarkeit der Wirbelsäule bezüglich dem Heben von Lasten ermitteln.
Mit Hilfe von diesem Test lässt sich auch eine Aussage darüber treffen, ob der Patient wieder belastbar genug ist für eine Wiedereingliederung in die Arbeit.

Viel Erfolg und liebe Grüße von Nicoline :winke
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wi-ro
Geschrieben am: 12 Mär 2008, 15:31


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Hallo,

Zitat
All das, was sich unterhalb befindet, z. B. die Getränkekühlung mit Schüben usw.


warst Du schon mal bei/in einer Rückenschule ? da lernd man auch die unteren Küchenschränke "rückengerecht zu befüllen"

@ Nicoline,

den Test mag es geben, ab es gibt keine "gesetzlichen Bestimmungen" sondern nur Empfehlungen. Als nix worauf man sich beziehen kann und woran sich ein AG halten muss, im schlimmsten Fall droht dann Aufhebungsvertrag

Gerald :winke

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Nicoline
Geschrieben am: 13 Mär 2008, 11:18


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Hallo wi-ro,

es ist mir schon klar, dass Arbeitgeber nicht immer sehr verständnisvoll sind. Auch wenn ich selber aufgrund meiner Behinderung nach meinem Studium noch nie gearbeitet habe, so kenne ich diese Probleme trotzdem aus meiner Praktikums-Zeit.

Es ging mir dabei auch mehr darum, dass man als Betroffener eine Art Richtlinie hat, woran man sich zumindest im häuslichen Alltag dran halten kann. Zudem kann sowas ja auch Sicherheit geben im Alltag. Ich persönlich finde derartige Messungen sehr sinnvoll, da man sie auch super in der Verlaufskontrolle benutzen kann. Fortschritte können somit meßbar gemacht werden.

Um noch mal auf den Test und Arbeit zurückzukommen, will ich noch folgendes sagen: das Testergebnis korreliert mit der allgemeinen Belastbarkeit des Rückens fürs Arbeitsleben. Daher eignet er sich auch für die Planung einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Es geht also nicht darum, dass man dem Arbeitgeber sagen kann, wieviel Kilo man heben darf.

Liebe Grüße von Nicoline :winke
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nordfriese
Geschrieben am: 13 Mär 2008, 11:25


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:z Ich selber habe vor kurzem ein gespräch mit meinem AG....um ihm ja aerstmal zu sagen das ich noch länger ausfallen werde....

ich arbeite ja im einzelhandel und bei uns gibbet ja pakete die auch mal so 30kg und mehr wiegen.....er ist aber der meinung das das doch überhaupt kein problem ist die zu tragen...alleine ... ???

aauch ist er der meinung das ich doch innerhalb des umternehmens wechseln sollte,da er der meinung ist ich könnte meine arbeit nicht mehr machen...dies sehe ich anders...da ich ja wenn ich wiedér nafange auch kilos von 15kg tragen darf...und dies ja eher die regel ist..und ich ja auch schlieslich als verkäuferin eingestellt wurde und nicht als lagerarbeiter.... :sonne :sonne

nordfriese
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Viola
Geschrieben am: 13 Mär 2008, 12:51


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Hallo an alle,

ich habe meine Frage jetzt auch im Skoliose-Forum gepostet, und da bekam ich eine interessante Antwort:

Zitat
…im Praxishandbuch Personal (www.praxishandbuch-personal.de) steht:

Zitat:
…dem Mitarbeiter kann ohne besonderes ärztliches Attest das ständige Tragen von Lasten (kg) während der beruflichen körperlichen Betätigung bis maximal 10% des nicht vorhandenen GdBs zugemutet werden.

Wenn du also einen GdB von 100% hast musst Du gar nicht mehr tragen, wenn Du gar keinen Behindertenausweis hast, sind von dir beschriebenen 10 kg mit der Gesetzeslage völlig übereinstimmend… (10% von 100 – 0 = 10). Ausnahmen (i.d.R. Verringerung der Höchstsätze) durch besondere ärztliche Atteste sind immer möglich.


Das hieße doch, dass ich mit einem GdB von 30 7kg heben dürfte, wenn ich das richtig kapiert habe? (10% von 100-30=70 ergibt 7) Ich weiß allerdings nicht, wie verbindlich diese Regelung ist.

:winke Viola
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MB65
Geschrieben am: 16 Mär 2008, 23:02


Öfter dabei
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Hallo an Alle,
ich darf seit meiner OP Mitte Januar auch heute erst 2,5 kg heben. Mehr erlaubt mein NC nicht!
Das ist verdammt schwierig, da ich schon wieder arbeite (zwar Büro, aber der Laptop wiegt deutlich mehr...)
Liebe Grüße,
MB65
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