Bandscheiben-Forum

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> Teilerwerbsminderungsrente-Mindestverdienstgrenze, Wieviel darf man dazu verdienen?
sonrisa
Geschrieben am: 02 Mär 2008, 16:43


Stammgast
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Ich arbeite zur Zeit 6 Stunden, meine Ärztin riet mir nun auf 4 Stunden zu reduzieren und eine Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen. Nun habe ich aber gelesen, daß es eine Mindestverdienstgrenze von €800 bzw. 1000 gibt. Heißt das, daß die Rente gekürzt oder gestrichen wird, wenn ich mehr verdiene? Kennt sich jemand von Euch da aus?
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Harro
Geschrieben am: 02 Mär 2008, 17:39


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Moin sonrisa,
ganz aktuell einfach hier reinschauen :z
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=28404

LG Harro :winke
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Ralf
Geschrieben am: 02 Mär 2008, 17:39


Admin
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Hallo sonrisa,

das kann man so gar nicht sagen, da es auf Deinen persönlichen Verdienst ankommt.

Du kannst Dir aber einen Termin bei der DRV-Beratung geben lassen, dort können sie Dir genaue Zahlen nennen.

Wenn Du den Rentenantrag genehmigt bekommst, steht es übrigens auch in der Rentenberechnung drin, wie viel dazuverdient werden darf.

Liebe Grüße

Ralf :winke
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parvus
Geschrieben am: 02 Mär 2008, 19:31


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Hallole :winke

wenn Du von Haus aus lediglich 6 Stunden arbeitest, geht das dann überhaupt mit einer Teil-EU?
Ist eine Teil-EU nicht zu erteilen, wenn man weniger als 6 Stunden arbeiten kann? Plus ein kleines bischen Toleranzgrenze, alos die feilschen da nicht wegen 5 Minuten mehr, so sagte man mir.
Da Du aber eh nicht mehr als offizielle 6 Stunden arbeitest, so arbeitest Du ja auf dieser Teil-EU Basis schon :kinn

Oder verstehe ich hier was falsch?!?!?!? :sch

Grüßle parvus :winke
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Viola
Geschrieben am: 02 Mär 2008, 21:51


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Hallo Parvus,

Wenn ich Sonrisa richtig verstanden habe, möchte sie ja mit vier Stunden noch weiter in den Bereich der Teilrente hinein.

@sonrisa

Ich habe es (leider, muss ich jetzt sagen), ähnlich gemacht: Habe in den letzten Jahren schon nur mehr Teilzeit gearbeitet, ohne Rente, denn ich bin mit dem Geld zurecht gekommen. Nun habe ich aber EM-Rente beantragt, weil ich nicht mal mehr meine selbst auferlegte Teilzeit schaffe....
"Leider" deswegen, weil die Verdienstgrenze nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Jahre (oder so ähnlich) berechnet wird. Hätte ich also voll gearbeitet bis zum geht nicht mehr, wäre im Rentenfall auch meine Verdienstgrenze höher...
Außerdem scheint es die DRV gar nicht zu interessieren, ob man schon freiwillig kürzer getreten ist und dabei für die Gesundheit auf Kohle verzichtet hat....Die sagen wohl "Selber schuld!" :baeh Jedenfalls haben sie meinen Antrag abgelehnt, und nun muss ich halt weiter kämpfen...

Falls du dich auf das Spiel mit der DRV einlässt, lässt du dir am Besten schon mal ein ganz dickes Fell wachsen!!!
Diesen Rat gibt dir eine momentan reichlich genervte
Viola
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parvus
Geschrieben am: 03 Mär 2008, 08:56


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Huhu Viola,

meine Frage ist dahingehend, ob sie überhaupt eine Teil-EU beantragen kann, da sie eh nur Teilzeit, also 6 Stunden, arbeitet :sch :kinn

Eine Teil-EU kann der bekommen, der nicht mehr als 6 Stunden, arbeitstäglich, tätig sein kann. Mehr als die 6 Stunden arbeitet sie ja von vornherein nicht.
Ich frage mich mal grob ausgedrückt, wird innerhalb einer Teilzeittätigkeit auch eine Teil-EU vergeben :frage

Alles Liebe und viele Grüße :winke parvus
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Viola
Geschrieben am: 03 Mär 2008, 11:57


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Hallo Parvus,

bei mir war/ist es genauso: Ich arbeite schon seit einigen Jahren unter der sechs-Stunden-Grenze und habe jetzt, sozusagen offiziell, (Teil-)Erwerbsminderung beantragt. Denn von der Belastung her schaffe ich mein bisheriges Pensum nicht mehr, und nur vier Stunden zu arbeiten ohne "Zuschuss" aus der Rentenkasse, das ist einfach finanziell nicht drin, abegesehen davon, dass es einfach blöd wäre, sich so durchzufretten, weil ja sämtliche Sozialleistungen dann nach diesem bisschen Geld berechnet würden.

Warum sollte es denn nicht gehen, eine EM bei bisheriger Teilzeitarbeit zu beantragen?
Bei mir hat sich jedenfalls bisher keiner darüber beschwert :laugh bzw. die DRV hat mir nicht gesagt, dass das nicht geht! Allenfalls war es ungeschickt von mir, schon vorher freiwillig runterzugehen (und ich kann nur jedem Bandi davon abraten), denn nun habe ich finanzielle Nachteile (sowohl die evt. Rentenhöhe fällt geringer aus, da ich ja weniger in die Rentenkasse eingezahlt habe, als auch die mögl. Zuverdienstgrenze) ---> aber das kommt eben davon, wenn man nach dem Motto lebt, dass Geld nicht alles im Leben ist :baeh !
(Ich hatte eigentlich gehofft, die DRV erkennt das an, wenn man nachweisen kann, dass man um der Gesundheit willen schon freiwillig runtergegangen ist und ja auf Kohle verzichtet hat, aber dem scheint leider nicht so zu sein....)

Liebe Grüße
Viola
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parvus
Geschrieben am: 03 Mär 2008, 12:41


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Huhu Viola,

Ich persönlich verstehe es nicht, dass man als Teilzeitarbeitnehmer auch nochmal das halbieren kann und eine Teil-EU bekommt. :frage

Wenn ich eh lediglich 6 Stunden tätig wäre (also nicht Vollzeit- sondern Teilzeitbeschäftigte), dann käme doch wohl eher die EU als Voll-EU in Frage, also die unter drei Stunden Tätigkeitsgrenze :kinn

Eine Teil EU beeinhaltet doch die 3 bis unter 6 Stunden noch zumutbareTätigkeit.
Meine Frage also dahingehend, gibt es das, dass man dann eine Teil-EU erhalten kann, d.h. dann bei einer angenommenen noch 4 Stunden Tätigkeit würde ein Ausgleich lediglich für 2 Stunden erfolgen? :sch

Ich kapiere es nicht wirklich, habe es auch noch nicht gehört oder mich damit auseinandersetzen müssen, da ich selber immer in Vollzeit tätig war.

fragende Grüßle von parvus :kinn
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peter pan
Geschrieben am: 03 Mär 2008, 14:53


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Zitat (Viola @ Sonntag, 02.März 2008, 21:51 Uhr)

"Leider" deswegen, weil die Verdienstgrenze nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Jahre (oder so ähnlich) berechnet wird. Hätte ich also voll gearbeitet bis zum geht nicht mehr, wäre im Rentenfall auch meine Verdienstgrenze höher...


genau so ist es mir 97 ergangen bei meiner BU Rente noch (gott sei dank) nach altem Recht 2drittel.Ich hatte vorher auch ganz gut verdient.
ich darf nun ca. 1000 € dazuverdienen ohne das die rente gekürzt wird,die stundenzahl ist egal wo ist eigentlich auch egal nur nicht in dem beruf der der BU rente zugrunde liegt.
bzw.Gewerbe.

P.Pan
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Viola
Geschrieben am: 03 Mär 2008, 17:09


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Hallo Parvus,

ich weiß zwar nicht, ob ich dein Kopfzerbrechen damit etwas lindern kann.... :kinn, aber findest du nicht auch, dass die Spanne bei der Teil-EM doch relativ groß ist? Und es ist nun mal ein Unterschied, ob man z.B. 3,5 Stunden täglich arbeitet oder 5,5 Stunden! Zumal wenn man Schmerzen hat, die sich bei Belastung steigern, je höher die Belastung, desto mehr Schmerzen. Da kann bei vier Stunden die Grenze der Erträglichkeit erreicht sein. Trotzdem läge man dann noch über der Voll-EM-Grenze.

Und vom Geld her ist es natürlich auch ein Unterschied: Bei einem Job, bei dem man vollschichtig überdurchschnittlich gut verdient, kommt man auch mit 2/3 noch gut klar, während das bei 1/2 dann eben nicht mehr geht.

Ich meine, es kommt immer auf den Beruf an, d.h., wie flexibel auch der Arbeitgeber ist. In meinem Beruf ist das z.B. kein Problem, ob ich sage, ich möchte in paar Stunden mehr oder weniger. Ich weiß, dass ich da großes Glück habe...

:winke Viola
PM
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