Bandscheiben-Forum

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> Aufhebungsvertrag und wieder Arbeiten?!, Kein Beschäftigungsvertrag ...
Paulinchen
Geschrieben am: 01 Mär 2008, 13:51


Stammgast
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Hallo Ihr,

ich erlebe gerade etwas Verrücktes. Bin mir nicht ganz sicher, ob ich es an der richtigen Stelle im Forum eintrage, zur Not müßte es verschoben werden ...
Mein Arbeitgeber hat gute 1 1/2 Jahre gewartet, ob ich wieder gesund werde. Weil das nicht der Fall war, wurde mir ein sehr fairer Aufhebungsvertrag angeboten. Die Abfindung wird Ende März 2008 gezahlt, damit mein Arebitslosengeld nicht gekürzt wird.
Nun haben die mich angerufen, ob ich von zu Hause aus für sie arbeiten will. 2 Tage vorher habe ich erfahren, dass ich verrentet werde. Man darf ja was dazu verdienen ... meines Wissens seit diesem Jahr 400 €, oder?
Ich soll keinen Beschäftigungsvertrag bekommen, sondern wie ein Ingenieurbüro für x Stunden pro Woche beauftragt werden, damit das als Sach- und nicht Personalkosten angerechnet werden kann.
Folgende Fragen:
Wieviele Std. darf ich max. pro Woche arbeiten? (sind das 15 oder weniger?)
Wenn ich mal in den Urlaub fahre, muss es ja ne Regelung geben, kann die Std. ja in der Woche drauf nicht aufholen.
Was ist mit Feiertagen?
Geht das überhaupt?
Weiss da jemand bescheid?

Ich wäre für Antworten seeeehr dankbar!

Euer Paulinchen
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peter pan
Geschrieben am: 01 Mär 2008, 13:58


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hallo

also bei voller erwerbsminderungsrente sind es max. 355 € monatlich 2008 bei zur sicherheit 2,55 stunden täglich und max 15 std. wöchentlich zur sicherheit 14.5 std.
selbstständigkeit geht eigentlich auch wobei dann die frage der prüfbarkeit auftaucht,und dann sind die schnell mit dem entzug der rente.
P.Pan
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Paulinchen
Geschrieben am: 01 Mär 2008, 16:37


Stammgast
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Danke für die schnelle Antwort, peter pan!
Ich hatte 400 € gelesen, weiss aber nun, dass das nur von Bundestag und -rat beschlossen wurde, vom Bundespräsidenten aber noch nicht unterschrieben ist. Somit also 355 €.
Wenn das mit der Selbständigkeit so ist, dass dort schnell Zweifel aufkommen, kann ich das wohl gar nicht machen?
Das bedeutet, dass ich, sofern sich mein Gesundheitszustand irgendwann mal verbessern sollte in ein paar Jahren, ich nicht mehr vermittelbar bin, weil ich nichts mehr mit meinem Beruf zu tun hatte ... ich habe ja noch irgendwie die verzweifelte Hoffnung, dass sich das mit der Rente mal erledigen kann ...
So eine Sch...! Ist das mit der Selbständigkeit wirklich so streng?

LG, Paulinchen

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Dickusch
Geschrieben am: 01 Mär 2008, 17:09


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Hallo paulinchen,
für deine Fragen empfehle ich dir das Forum von
http://www.ihre-vorsorge.de
aufrufen und dann im Expertenforum fragen. Dort antworten dir Experten der DRV. Du mußt dich allerdings registrieren.Die Hinzuverdienstgrenze ist aber mit 400 € schon amtlich. Ist auf dieser Seite schon veröffentlicht und als Info an die Rententräger gegangen.
Hoffe, ich konnte dir helfen. Aber mit der arbeitsaufnahme würde ich erst warten, bis der Rentenbescheid dir vorliegt. Oder hast du ihn schon?
Alles Gute Dickusch
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Paulinchen
Geschrieben am: 01 Mär 2008, 17:44


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Hallo Dikusch,

auf der Seite war ich eben gelandet ... da herrscht ein rauher Ton ... (siehe Thema: Anhebung Hinzuverdienst auf Minijobhöhe). Danach scheinen jetzt doch die 400 € zu gelten (auch ohne Unterschrift des Staatsoberhauptes).
Aber wenn das mit der Selbständigkeit ein von der RV nicht anerkannt wird, dann bekäme ich ein großes Problem ... Muss man das denn überhaupt melden, wenn man unter der Grenze bleibt? Hat da jemand persönliche Erfahrungen? Ich soll viel herumtelefonieren, dabei könnte ich im Bett liegen, somit würde ich das wirklich gerne machen, weil ich bei dem Nichtstun langsam irre werde!

LG, Paulinchen
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Heidi
Geschrieben am: 02 Mär 2008, 13:00


Admin
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Hallo Paulinchen,

da Du doch verheiratet bist und Ihr somit auch einen Steuerjahresausgleich machen müßt, mußt Du ja die Rente auch angeben und somit auch Deinen Nebenverdienst.

Du bist doch verheiratet??

Liebe Grüße

:; Heidi
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