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MartinaW |
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 1.023 Mitgliedsnummer.: 5.448 Mitglied seit: 21 Apr 2006 ![]() |
Hallo ihr Lieben,
zum "Jubiläum meiner jetzt zweijährigen Krankheitsphase :hair " und bevor ich in die nächste Runde gehe mit meiner BU-Versicherung (und neuem Anwalt) wüsste ich nur allzugern, bei wem die BU-Versicherung bereits bei Arbeitsunfähigkeit bezahlt hat. Erklärung: Meine BU-Versicherung hat mir seit 10/2005 alle Zahlungen verweigert, weil ich ja "nur AU" aber nie BU gewesen sei. Erst seit meinem Gutachtertermin bei einem Gutachter der Rentenversicherung erkennen sie eine BU an (3/2007), obwohl mein gesundheitlicher Zustand seit 2005 nicht wesentlich anders war !!!! Kann ich durch diverse Neurochirurgische und Orthopädische Stellungnahmen und MDK und Rehaberichte auch nachweisen, aber es wurde nie irgendetwas anerkannt! :vogel Ich konnte damals nicht viel länger als 5-15 Min gehen/stehen/sitzen und alle Arbeiten in Vorhalteposition der Hände sind mit wahnsinnigen Rückenschmerzen (Durchbrech-Gefühl) einhergegangen. :weinen Nach Meinung meiner behandelnden Ärzte und auch meiner Meinung nach eine denkbar schlechte Voraussetzung für ein Arbeitsalltag im Labor :schuettel Wer hier nicht antworten will kann mir auch gerne eine Mail oder PN schicken! Wichtig für mich und das weitere Vorgehen ist nur, ob es sonst üblich ist, dass die Versicherungen bereits bei AU zahlen! Besten Dank im Voraus lG Martina |
Fortuna |
Geschrieben am: 11 Okt 2007, 16:50
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 51 Mitgliedsnummer.: 4.346 Mitglied seit: 13 Jan 2006 ![]() |
Hallo MartinaW,
ich befürchte, dass so gut wie keine BU-Versicherung bereits bei AU zahlt. Die meisten Bedingungen sind in diesem Punkt ziemlich tricki formuliert, so dass es kein Normalbürger versteht. Meistens ist es so, dass eine BU sich erst zur Leistung verpflichtet sieht, wenn schriftlich (!) die Prognose gestellt wurde seinen Job auf unabsehbare Dauer zu mindestens 50% nicht mehr ausüben zu können. |
Hermine |
Geschrieben am: 11 Okt 2007, 17:25
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sci vias - so gut es geht ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.029 Mitgliedsnummer.: 5.231 Mitglied seit: 31 Mär 2006 ![]() |
Huhu Martina, :;
ich sehe das genauso wie Fortuna ...... lasse mich allerdingd gerne eines besseren belehren. Denke mal sie greift wenn hinterher eben eine BU besteht - aber nicht für die Dauer der AU :kinn (Arbeitsunfähigkeit ist ja erstmal nicht Berufsunfähig und man ist ja dann gegen die Berufsunfähigkeit versichert) :kinn LG |
MartinaW |
Geschrieben am: 12 Okt 2007, 13:31
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 1.023 Mitgliedsnummer.: 5.448 Mitglied seit: 21 Apr 2006 ![]() |
:; Hallo Fortuna, hallo Hermine,
ich glaube immer noch hier im Forum gelesen zu haben, dass hier einige, ohne je eine Erwerbsminderungsrente bekommen zu haben ihre BU-Rente im Krankheitsfall bekommen haben! Nur bei wem? In meinem Vertrag steht übrigens in etwa: Ist der Versicherte länger als 6 Monate nicht in der Lage zu mindestens 50 % innerhalb seines Berufes zu arbeiten, bzw. in einem Bereich zu arbeiten der dem Ausbildungsstand und Lebensumstand etc. entspicht (ärztlich nachzuweisen), dann zahlt die Versicherung!!!!! Diverse Ärzte haben mir gutachterliche Stellungnahmen geschrieben dass ich GAR NICHTS beruflich, nicht mal für bis zu 3 Stunden, machen könnte. GAR NICHTS bedeutet für mich auch, genauso wie volle Erwerbsminderung, in KEINEM BERUF IRGENDETWAS und daher auch nicht in meinem = BU! Wer das anders sieht bitte mit Erklärung... @ Fortuna: Meistens ist es so, dass eine BU sich erst zur Leistung verpflichtet sieht, wenn schriftlich (!) die Prognose gestellt wurde seinen Job auf unabsehbare Dauer zu mindestens 50% nicht mehr ausüben zu können. Ich krieg die Leistung, obwohl ich eine befristete EM-Rente bekomme, aber erst ab Zeitpunkt des Monats nach meinem Gutachtertermin bei der DRV-Bund. Das ist fast so, als ob ich durch den Gutachtertermin Berufunfähig geworden wäre ??? Für mich definitiv Schwachsinn :sch denn die Befunde haben sich die 18 Monate vorher kaum unterschieden... LG Martina |
Hermine |
Geschrieben am: 12 Okt 2007, 15:15
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sci vias - so gut es geht ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.029 Mitgliedsnummer.: 5.231 Mitglied seit: 31 Mär 2006 ![]() |
Huhu Martina,
ich vermute jetzt mal dass die BU nicht greift weil diese eben nur bei einer BerufsUnfähigkeit einspringen würde - Du schreibst ja Du kannst gar nicht mehr arbeiten - bist also ErwerbsUnfähig. (so habe ich es bisher auch immer verstanden wenn es um BU Versciherungen ging und wovon man uns immer abgeraten hat eben weil sie nur im Falle einer BU zahlen würden und nicht wenn eine EU vorliegt .... ist ja auch nachvollziehbar) Bei einer BU könntest Du ja in dem Sinne Deinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben aber einen anderen eben (was weiss ich Friseuse z.B. - nur ein Beispiel)ausüben bzw. eine Umschulung. Code GAR NICHTS bedeutet für mich auch, genauso wie volle Erwerbsminderung, in KEINEM BERUF IRGENDETWAS und daher auch nicht in meinem = BU! Du stehst aber dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung bzw. kannst keiner geregelter Arbeit mehr nachgehen und bist somit EU ! Oder hab ich jetzt einen auf der Leitung stehen :sch LG |
Hansi |
Geschrieben am: 12 Okt 2007, 15:53
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...ich bin dann mal weg! ![]() Gruppe: Moderator † 16.04.2012 Beiträge: 3.056 Mitgliedsnummer.: 161 Mitglied seit: 23 Feb 2003 ![]() |
Hallöle,
Arbeitsunfähig heißt nicht berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen. Arbeitsunfähig kannst Du auch vorrübergehend sein. Selbst wenn man dazu schreibt, dass es nicht nur vorübergehend ist. Auch wenn Du keinen Knopf auf den Anderen legen kannst. Es steht eben nicht gutachterlich festgestellt da,dass es eine "Berufsunfähigkeit" ist. Einfach aber leider war. In dem Moment wo aus der Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit wird und die Versicherung dies notfalls mit eigenem Gutachten festgestellt hat, erfolgt die Leistung. Wäre bei Dir am ersten Tag "Berufsunfähig" gestanden, hättest Du vom ersten Tag der Feststellung durch die Versicherung Deine BU erhalten. Bei Arbeitsunfähigkeit wird allerhöchstens eine Tagegeldversicherung greifen. Sei froh, dass die Bu-Versicherung greift, ohne dass die Versicherung lange Theater macht. Ich musste diesen Kampf durchlaufen und lese seit dem jedes Wort wie es geschrieben steht. Liebe Grüße Hansi :winke |
MartinaW |
Geschrieben am: 13 Okt 2007, 17:10
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 1.023 Mitgliedsnummer.: 5.448 Mitglied seit: 21 Apr 2006 ![]() |
:; Hallo Hermine, hallo @all,
:z noch mal: Ich habe von 10/2005 bis 8.05.07 (OP) fast immer die gleichen Beschwerden gehabt und war bis zum 8.04.07 AU und rückwirkend zum 30.01.07 voll erwerbsgemindert. Nach einem Gutachten der DRV-Bund vom 21.03.07 erkennt die BU-Versicherung meine EM als BU an vorher eben nicht, und dass obwohl mein Zustand vor dem 21.03.07 eben auch schon offiziell als volle EM gilt :frage Außerdem wollte ich seit 9/2006 ein Gutachten, aber DREI GERICHTE haben alles so lange hin und her geschoben, dass ich mit der OP nicht länger warten wollte/konnte. Außerdem hätte ich für das Gutachten nach München gemusst. 650 km die ich, präoperativ sicher kaum geschafft hätte ??? Na ja vielleicht melden sich hier doch noch mal Leute mit BU-Rente nur mit AU? LG Martina |
siggi41 |
Geschrieben am: 15 Okt 2007, 15:14
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 52 Mitgliedsnummer.: 8.537 Mitglied seit: 01 Apr 2007 ![]() |
Hallo Martina!
Will dir mal von meinem Fall erzählen. Wurde letztes Jahr im März an der li Hand Karpaltunnel operiert.Das ganze verlief sehr kompliziert ,ich war über 10 Monate AU und mein Arzt hielt mich für BU,da ich in der Altenpflege nun mal zwei gesunde Hände brauche. Antrag gestellt bei BUZ,mußte nach langem hin und her endlich im Dezember zum Gutachter der Versicherung. Der stellte leider fest,das ich ohne weiteres wieder über 50 % meiner Arbeit nachgehen könnte. Aber,und nun kommt es: Ich habe eine Comfort Versicherung (was immer das heißt)und weil der Gutachter nicht feststellen konnte,in wieweit ich vor dem Gutachtertermin BU war,mußte er sich auf die Unterlagen meines Arztes verlassen. So und genau deshalb bekam ich dann für 8 Monate meine Rente rückwirkend bezahlt!!!!!!! Also von April-November Freu,Freu!!!!! Und nun hab ich seit Januar zwei BSV und habe erneut meine BUZ bemüht...... Vielleicht konnte ich dir etwas helfen LG Siggi |
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