Bandscheiben-Forum

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> MTT Verordnung
nordfriese
Geschrieben am: 24 Okt 2007, 12:38


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:; Hallo,
ich brauche mal eure meinung.
folgendes,ich habe ja nach der reha eine MTT verordnung erhalten,wo ja auch drin steht,wenn man es nicht beibehält,also regelmäßig hingeht,einem dadurch später,wenn man das also abricht,und man dann später mal was bekommen soll,z.b .neuer rehaantzrag,das man dann benachteiligt werden kann.

Nun ist es so das ich in der Rehaklinik vor Ort in der ich diese MTT durchführe nicht mit klar komme ??? es ist auch so das mein Arzt mir geraten hat erstmal zu pausieren,da mir die übungen nicht guttun,und ich ja auch am 5Nov. erstmal in ne klinik soll,wo geschaut wird wie man mir weiterhelfen kann,da ich seitdem ich aus der reha kam,und bis jetzt auch noch schmerzen habe,die nicht besser werden

Deshalb wolte ich ganz gerne das rezept verfallen lassen,und dann in meinem fitnessstudio(die wesentlich bessere und auch neuere geräte haben,und dort gibt es auch 2Physiotherapeuten,also richtige aufsicht vorhanden)mein training weitermachen.in dem studio bin ich seit 6jahren und mache dort seit 1,5jahren muskeltraining,bzw rückentraining.
nun wollte ich bei meiner rentenkasse mal anfragen wie die das sehen.

gestern erzählte mir eine bekannte deren mann auch so eine verordnung erhalten hat,das der in einer physiopraxis sein mtt machen darf,obwohl die nicht auf der adressenliste stand die man erhält wp man trainieren soll,sie hat mir dann erzählt das man das auch selbst aussuchen kann..... ??? bin echt verwirt,weil ich da ja nie trainieren wollte wo ich jetzt bin...kann ich dann vielleicht auch woanders weitertrainieren...und die kasse zahlt?????

bin mal gespannt auf eure antworten....

lg
nordfriese
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nordfriese
Geschrieben am: 25 Okt 2007, 15:52


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:z So dann antworte ich mir mal selbst.
habe getsern nachmittag nochmal mit meiner sachbeabeiterin vin der RV gesprochen.
ich werde die MTT jetzt abbrechen,muß das dann aber noch mal schriftlich einreichen,das dies aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen wird.

lg
nordfriese
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Hermine
Geschrieben am: 25 Okt 2007, 16:02


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Huhu Nordfriese,

bin jetzt erst über Deinen Beitrag gestolpert.

Ich hätte es auch so wei Du gemacht und zwar mich direkt an die RV gewandt und das problem angesprochen und um Rat gefragt.

ich denk so passt das jetzt auch wenn Du noch eine schriftl. Erklärung nachreichst (vielleicht auch noch eine kurze Doc der Dir den Abbruch aus gesundheitl. Gründen bescheinigt ???)

Würde ich machen eben weil :

Code
wenn man es nicht beibehält,also regelmäßig hingeht,einem dadurch später,wenn man das also abricht,und man dann später mal was bekommen soll,z.b .neuer rehaantzrag,das man dann benachteiligt werden kann.
:z

LG
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nordfriese
Geschrieben am: 25 Okt 2007, 16:09


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:; HUhu Hermine,

die Sachbearbiterin war echt nett,und sie sagte auch wenn man es aus ges. Gründen abbricht bekommt nman natürlich keine probs.wenn man das eben schriftl. einreicht das man eben wegen gesundheit abbricht ist das okay.

war ja heute beim MRT und da ist halt bei raus gekommen das ein BSv vorliegt,und damit sollte ich laut ausaeg meines doc erstmal kein MTT machen.
am 5Nov.geht es dann ja nach Damp und da bin ich ja mal gespannt wie es weitergeht,bzw was man mit mir machen wird ???

lg
nordfriese
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