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KarinHo |
Geschrieben am: 28 Jun 2007, 06:25
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 9.212 Mitglied seit: 26 Jun 2007 ![]() |
Hallo
kann mir jemand sagen wie ich denn meinen Orthopäden überzeugen kann mir eine Reha zu verordnen? Das gäbe es nur im Anschluß an eine OP sagte er mir, oder muß ich mich direkt an die Kasse wenden? Er meint daß 2 Rezepte KG ausreichen sind, ich soll Übungen daheim machen das würde auch zum Erfolg führen. Momentan bin ich aber nach mehreren Wochen immer noch nicht viel weiter als am Anfang, d.h. Schmerzen und meine normalen Haushaltsaufgaben gehen irgendwie noch gar nicht. Geschweige denn etwas mit den Kindern zu unternehmen. Kann ja weder richtig laufen noch radfahren oder schwimmen. Wenn ich eine stationäre Reha beantragen wollte, gibt es dann Hilfe für daheim? Mein Mann ist nur am Wochenende daheim und Opa und Oma Fehlanzeige. 2 Kinder, oder ist es da besser eine ambulante Reha zu machen? LG Karin |
Topsy |
Geschrieben am: 28 Jun 2007, 06:57
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.530 Mitgliedsnummer.: 1.413 Mitglied seit: 04 Sep 2004 ![]() |
Hallo Karin,
Dein Hausarzt kann auch eine Reha in die Wege leiten. Es gibt auch Rehaeinrichtungen, wo die Kinder mitgebracht werden können. LG Topsy |
Harro |
Geschrieben am: 28 Jun 2007, 06:59
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Karin,
die Aussage deines Doc´s ist falsch, Anspruch auf eine Reha hat jeder wenn sie medizinisch notwendig ist und nicht nur nach einer OP (Übrigens, zur Info für deinen Doc, dem Deppen, nach einer OP ist das keine Reha sondern eine Anschlussheilbehandlung :P ) Zitat Wer hat Anspruch - wie oft? Grundsätzlich haben alle Versicherten Anspruch auf eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme. Das gilt auch für Rentner, mitversicherte Ehegatten, Jugendliche und Kinder. Generell gilt: Eine erneute Vorsorge- bzw. Reha-Behandlung kann erst nach Ablauf von vier Jahren nach der letzten Maßnahme durchgeführt werden. Ausnahme: Wenn zwingende gesundheitliche Gründe vorliegen, kann die Frist verkürzt werden. ausführliche Info gibts hier: http://www.mhplus.de/info_kuren_reha.html#c230 (Ist v. d. mhplus, gilt aber für jede KK) Falls dein Ortho nicht mitzieht geh zu deinem Hausarzt. LG Harro PS. Wie wärs mit einer Mutter-Kind-Kur? Dann wären alle Probs gelöst. |
perelia |
Geschrieben am: 09 Jul 2007, 22:37
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 73 Mitgliedsnummer.: 8.053 Mitglied seit: 08 Feb 2007 ![]() |
Hallo Karin,
was dein Doc erzählt ist wirklich Quatsch. Ich habe zum Beispiel wegen meines LWS-Bandscheibenvorfalles auch eine Reha bekommen, obwohl der nicht operiert wurde. Eine Reha beantragen kannst du also auf jeden Fall. Der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse, je nachdem wer bei dir zuständig ist) wird jedoch als erstes nach Eingang deines Antrages prüfen, ob ambulante Maßnahmen ausgeschöpft sind. Das heißt, es ist auf jeden Fall sinnvoll sich physiotherapeutische Maßnahmen verordnen zu lassen, oder - je nachdem wie fit du bist - evtl. auch eine Rückenschule zu besuchen. Je mehr in der Richtung schon stattgefunden hat, desto höher deine Bewilligungschancen. Liebe Grüße Perelia |
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