
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
wolfi |
Geschrieben am: 29 Mai 2007, 18:45
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 16 Mitgliedsnummer.: 8.120 Mitglied seit: 14 Feb 2007 ![]() |
Hallo,
ich habe Angst um meinen Arbeitsplatz. Zur Sachlage: Bin 48 Jahre alt und arbeite seid 32 Jahren in einer Kfz-Werkstatt (Stern auf der Motorhaube) im Service als Mechaniker,der Betrieb hat insgesammt 370 Mitarbeiter. 2004 BSV Vorwölbung L5/S1 mit anschliessender Reha,arbeitsunfähig ca. 12 Wochen. 2007 BSV Op L5/S1 im März arbeitsunfähig seid 11.01. zur Zeit noch zuhause arbeitsbeginn 18.06. Nun habe ich Angst um meinen Arbeitsplatz kann mein Chef mich so ohne weiteres wegen meinem Rücken rausschmeissen. Würde mich freuen über eure Meinung oder wie die Rechtslage ist Gruß Wolfgang |
Topsy |
Geschrieben am: 29 Mai 2007, 19:05
|
PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.530 Mitgliedsnummer.: 1.413 Mitglied seit: 04 Sep 2004 ![]() |
Hallo wolfi,
ganz grob gesagt, in der heutigen Zeit geht es. Es kann einem Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt werden. Hast Du einen GdB? und wenn ja wieviel Prozent. Falls Du noch keinen Antrag beim Versorgungsamt gestellt hast, dann möchte ich Dir raten, dass Du einen Antrag stellst. Sehr gut wäre, wenn Du in einem Sozialverband wärst, der Dir bei dem Antrag helfen könnte und ich kann Dir auch die CD für das Versorgungsamt vom Bandscheibenforum wärmstens empfehlen. Jetzt werd erst einmal wieder gesund und sieh nicht zu schwarz, denn das tut Deiner Genesung gar nicht gut. Liebe Grüße Topsy :winke |
Lady |
Geschrieben am: 30 Mai 2007, 18:29
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 150 Mitgliedsnummer.: 8.797 Mitglied seit: 06 Mai 2007 ![]() |
Hallo!
Du kannst deine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß verrichten und deswegen kann dein Chef dir ohne weiteres kündigen. tut mir leid. Es wäre etwas anderes, wenn du einen Behindertenstatus durch den Bandscheibenvorfall hättest. Lady |
Amica25 |
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 11:25
|
Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 98 Mitgliedsnummer.: 7.658 Mitglied seit: 28 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
sicherlich ist man Kündbar, aber ich habe selbst die Erfahrung gemacht das es nicht so einfach geht wie man immer meint. Wegen der selben Krankheit kann man einem kündigen aber erst ab einer gewissen Zeit. Und auch dann muss eine Gewisse Kündigungszeit eingehalten werden. Wie meine vorschreiber schon geschrieben haben, mit Prozenten ist es nämlich gar nicht mehr so leicht einem zu Kündigen aber das kommt dann auch auf die Prozente an wieviel man hat. Auf alle Fälle wenn eine Kündigung kommt dann zum Anwalt und zum Arbeitsgericht. Ich habe gewonnen und eine Abfindung herraus schlagen können. Ich selbst bin beim VDK dabei und die helfen einem wirklich sehr gut ich habe diese Erfahrung machen können. Und kann es nur empfehlen. Auch rechtzeitig zum Arbeitsamt und sich Arbeits suchend melden dann hat man gute chancen danach von denen Unterstützung zu bekommen. Alles Liebe und Gute und Gute Besserung ! Lg Amica |
Heidi |
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 11:53
|
Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 4.563 Mitgliedsnummer.: 2 Mitglied seit: 10 Nov 2002 ![]() |
Hallo Wolfi,
wenn Du eine Schwerbedinderung von 30 % hast, kannst Du beim Arbeitsamt eine Gleichstellung beantragen, wenn Du das Gefühl hast, dass Dein Chef Dir kündgen will, Du wirst dann einem 50%tigem gleichgestellt und Dein Chef hat es dann schwieriger Dich zu entlassen. Wenn Du noch gar keinen GdB hast, dann würde ich das erst einmal schnellstens ändern. Liebe Grüße :; Heidi |
Sinnola |
![]() |
Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 63 Mitgliedsnummer.: 8.740 Mitglied seit: 28 Apr 2007 ![]() |
Hallo,
muss man eigentlich einen festgestellten GdB bei einer Neueinstellung angeben? Lg, Sinnola |
Heidi |
Geschrieben am: 05 Jun 2007, 07:08
|
Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 4.563 Mitgliedsnummer.: 2 Mitglied seit: 10 Nov 2002 ![]() |
Hallo Sinnola,
wenn Dein GdB unter 50 % ist, dann nicht, ab 50 % mußt Du ihn angeben. Liebe Grüße :; Heidi |
![]() |
![]() ![]() |