Bandscheiben-Forum

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> Krankengymnastik, Wie oft?
tanja12101
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 12:23


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:; Guckuck!

Wie oft bekommt man eigentlich KG verschrieben für die BSVs?
Reichen 6x KG eigentlich auch aus? :sch
Wer hat damit Erfahrung?
Bekommt man KG 1x im Quartal verschrieben?
Bin auch zu Zeit auch noch krank geschrieben ??? .
Möchte aber am Montag wieder arbeiten gehen.Habe keine Schmerzen mehr.

Danke für eure Antwort.

LG,
Tanja
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Harro
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 12:43


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Guchuck zurück :D
in den Tiefen des Forums steht "alles", schau mal hier nach.

http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=5289

Genau durchlesen, danach wirst nur noch du gefragt :P

Harro
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tanja12101
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 15:13


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:z Danke Harro.
Jetzt weiß ich bescheid.
KANN DANN ALSO DAVON AUSGEHEN; DASS ER VERLÄNGERT:

LG,
Tanja
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Sunny
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 15:25


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Hallo Tanja,

ich bekomme immer maximal 3 Rezepte mit 6 x Krankengymnastik bzw. manueller Therapie, dann bin ich wieder für 3 Monate "gesperrt" bevor es von vorne losgeht.

Liebe Grüße!
Sunny :;
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Harro
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 15:42


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Moin ihr beiden
Zitat
dann bin ich wieder für 3 Monate "gesperrt" bevor es von vorne losgeht.

Ihr müsst schauen das ihr ein Rezept "ausserhalb des Regelfalles" bekommt, dann kann der Doc, soweit medizinisch begründet, euch Rezepte bis zum Sankt Nimmerleinstag verschreiben.
Ist aber ein schwerer Weg bis dorthin. :ph34r:

@Tanja, normalerweise solltest du noch mindestens 2 Folgerezepte bekommen.


In diesem Sinne

Harro :winke
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tanja12101
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 16:10


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:z
Harro,was heißt außerhalb des Regelfalls?
??? Bin etwas úngelernt´auf diesem Gebiet.

LG,
Tanja
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Harro
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 16:18


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Hi tanja,
"
Genehmigung durch die Kasse außerhalb des Regelfalles

Folgeverordnungen dürfen auch ausgestellt werden, wenn dies im HMK(Heilmittelkatalog) nicht vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die vorgesehene Höchstverordnungsmenge nicht ausreicht, um das Therapieziel zu erreichen. Der Arzt muss dies auf dem Rezept begründen. Dies sind dann Verordnungen außerhalb des Regelfalls. In diesem Fall muss vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung durch die Kasse eingeholt werden.

Krankenkassen dürfen freiwillig auf die Genehmigungspflicht verzichten. Dies teilen sie dann schriftlich den KV-en mit."

Harro :winke
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Sunny
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 20:06


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Hallo Harro,

ich glaube wir zwei haben uns darüber schon mal unterhalten. Hab letztes Jahr schon versucht eine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu bekommen. Mein Arzt hat damals aber gesagt, dass ich sowas nicht bekomme, da man da einige Kriterien erfüllen muß. Scheinbar reichen ein paar BSV und Vorwölbungen dafür nicht aus :sch . Und ohne Arzt bekomme ich ja sowas nicht... Dumm gelaufen, oder?

Liebe Grüße!
Sunny :;
PM
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Harro
Geschrieben am: 04 Jun 2007, 21:55


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Moin ihrs,
shit verordnungen. :B

So Grundvorraussetzungen sind schon mal die Buchstaben WS2 (Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf),
wenn diese nicht vorhanden sind auf der Verordnung dann gibt das keinen.
Lest euch mal die Beispiele durch und was noch wichtiger ist, "Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung"

Wie sieht es da aus, wo hat euch euer Doc eingestuft?
Meistens in die Kategorie "b) Funktionsstörungen/Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen".

Absoluter Schwachsinn, was habt ihr denn wirklich?? Schaut euch mal die anderen Buchstaben an, a-g und dann ordnet euch mal selber ein. :rolleyes:

Schaut euch das mal an(Achtung, auf der KG-Verordnung, nur das ist wichtig) und ihr werdet sehen ihr seid in einer Schublade.
Fieser Gedanke, ihr könnt daran sehen wie euch euer Doc wirklich (krankheitsmässig) einschätzt.

http://www.heilmittelkatalog.de/physio/ws2.htm
dort steht alles was ihr braucht.

Harro
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