Bandscheiben-Forum

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> Krankentransport! Was zahlt die Kasse?
schmerz
Geschrieben am: 23 Apr 2007, 15:23


Neu hier
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Hallo ihr Lieben,

werde in Straubingen operiert und komme aus Chemnitz, das sind fast 350 km.
Weiß jemand Bescheid über die Krankentransportkosten, da ich ja nach der Operation gerne wieder nach Hause möchte? (bin in der DAK)

lg schmerz
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Hermine
Geschrieben am: 23 Apr 2007, 15:41


sci vias - so gut es geht
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Hallo Schmerz,

kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen aber ruf doch einfach mal bei der DAK an dann weisst Du es genau und kannst auch gleich nachfragen was Du dafür für Unterlagen benötigst etc. ! :z

LG

PM
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Topsy
Geschrieben am: 24 Apr 2007, 06:52


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Hallo schmerz,

so etwas klärt man vorher ab.

Einen Transportschein bekommt man in der KLinik und den muß der Arzt ausstellen und die sind daran gehalten, die Kosten niedrig zu halten.

Jetzt ruf die KK an und frag dort nach, ob sie die Kosten übernehmen würden, nur denke ich, dass Du wahrscheinlich auf Granit beissen wirst.

Viel Erfolg und
liebe Grüße
Topsy :winke
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Harro
Geschrieben am: 24 Apr 2007, 07:39


Internet-Tramp
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Moin moin,
glaube nicht das sei auf Granit beissen wird. :P
Zitat
Patientenfahrten

Patienten-Merkblatt für die Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen ab 1.1.2004
I. Grundsatz:  vorherige Verordnung des Arztes + vorherige Genehmigung durch Krankenkasse
Verordnung:  Arzt verordnet Krankenfahrt mit Taxi/Mietwagen, wenn:

    * Beförderung im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend medizinisch notwendig ist
          o Angabe der zwingenden medizinischen Notwendigkeit auf der Verordnung
          o Notwendigkeit der - auf dem direkten Weg zu erfolgenden - Beförderung ist gesondert für Hin- und
            Rückfahrt zu begründen
          o Sofern keine medizinische Gründe entgegenstehen, ist je Patient eine Sammelfahrt unter Angabe
            der Patientenzahl zu verordnen, wenn mehrere Patienten zum gleichen Ziel zu fahren sind
    * der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen nicht mit privatem Kfz oder öffentlichem Verkehrsmittel fahren kann.

Im Notfall (bei Lebensgefahr) oder im Eilfall (Befürchtung schwerer gesundheitlicher Schäden) kann der Arzt auch nachträglich verordnen! Im Eilfall ist auch eine Krankenfahrt mit Taxi/Mietwagen möglich!
Generelle Zulässigkeit für Krankenfahrten-Verordnung ohne Genehmigung durch Krankenkasse:

    * Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Hin- und Rückfahrt)
     
    * Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (im Krankenhaus); muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt auf Transportschein angekreuzt sein. Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung
     
    * Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxis sowie zu Vor- und Nachbehandlung dieser OP (muss unter Angabe des OP-Datums unbedingt auf Transportschein angekreuzt sein)


Dürfte an und für sich kein Problem sein den begehrten Schein zu bekommen.

Man muss nur mit dem Sozialdienst des KH Kontakt aufnehmen, die müssten einem weiterhelfen können.

Harro :winke
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diverle
Geschrieben am: 24 Apr 2007, 09:46


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Hi Schmerz :winke

ich wurde ja in Bad Wildungen operriert, bekam von dort einen Transportschein liegend nach Hause ausgehändigt ( 450 Km). Ebenso von meinem Hausarzt wieder zurück nach Bad Wildungen nach einem halben Jahr. Den bekommt man ohne Probleme wenn es Medizinisch notwendig ist. Ich durfte ja nicht sitzen.

Glg Wolfgang :;


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