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| skaetbordteina |
Geschrieben am: 11 Sep 2007, 19:28
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 65 Mitgliedsnummer.: 9.736 Mitglied seit: 07 Sep 2007 |
Hallo :; darleen97
wenn ich das richtig gelesen habe, kennst du dich ja richtig gut mit Erwerbsminderungsrente aus!!! Kannst du mir mal erklären in "deutsch" wann einem diese Rente zusteht? Ich kann meinen Job nicht mehr vollschichtig aufüben, lt. MDK gutachten, steht mir dann diese Rente zu? Muß man die beantragen? Hat man dann auch das Recht auf einen Behindertenausweiß? :kinn Freue mich auf deine Antwort Liebe Grüße Skaetbordteina PS. Es gibt ja eigentlich keine blöden Fragen, oder doch???? |
| Ralf |
Geschrieben am: 11 Sep 2007, 23:21
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hallo Teina,
ich antworte einfach mal für darleen, da sie schon seit einiger Zeit nicht mehr im Forum ist. Zitat Rente kann jeder beantragen, wenn er meint, dass er aufgrund seiner Krankheit nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann. Rechnen Sie mit gut 3 Monaten, bis Ihr Antrag entschieden wird. Diese Zeitspanne setzt sich zusammen aus den Anfragen an die behandelnden Ärzte und evtl. Gutachten, die erstellt werden müssen. Gutachter haben hier erfahrungsmäßig lange Zeit, das Gutachten zu verfassen, da sie an keine Abgabefristen gebunden sind. Wichtig ist, dass Ihr Arzt den Rentenantrag unterstützt! Um überhaupt in Erfahrung zu bringen, was Ihnen im Falle einer Erwerbsminderung zusteht, sollten Sie von Ihrem Leistungsträger einen Kontoauszug anfordern. Ein MDK-Gutachten ist für die DRV leider nicht relevant. Es kann Dir aber den Weg bei Gutachtern ebnen. Grundsätzlich hat Rente nichts mit einem Behindertenausweis gemeinsam. Liebe Grüße Ralf :winke |
| MartinaW |
Geschrieben am: 11 Sep 2007, 23:29
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 1.023 Mitgliedsnummer.: 5.448 Mitglied seit: 21 Apr 2006 |
Huhu Ralf,
mir hat (m)ein Gutachter erzählt, dass die Gutachten eigentlich innerhalb von 10 Wochen abzuarbeiten sind ??? :winke Martina |
| Al Bundy |
Geschrieben am: 18 Sep 2007, 22:20
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 179 Mitgliedsnummer.: 4.030 Mitglied seit: 10 Dez 2005 |
Nabend :; ,
durch den ganzen Ärger heute hab ich ganz vergessendas da noch was im Briefkasten lag. Hatte doch auch einen Überprüfungsantrag gestellt und nun hab ich auch ne Antwort erhalten. Ihr werds nicht glauben aber es ist der selbe "Wisch", den auch Christl erhalten hat! Sollte man es so jetzt akzeptieren oder wieder ein Schreiben aufsetzen? Oder reicht das aus? Zur Zeit strapazieren wir doch ganz schön Eure Nerven. Sorry!!!! :rolleyes: Schlaft gut. MfG Jens :winke |
| Ralf |
Geschrieben am: 18 Sep 2007, 23:25
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hallo Jens,
was willst Du denn auf das Schreiben erwidern? Ich denke, wenn das durchgesetzt wird, wird auch die Rentenhochrechnung von derzeit 60 Jahren wieder auf 55 Jahre gekürzt. Dann bekommen wir davon wieder den Zugangsfaktor 1.0. Was nun günstiger ist, mag jeder für sich ausrechnen..... Liebe Grüße Ralf :winke |
| Christl |
Geschrieben am: 30 Jan 2008, 15:34
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 280 Mitgliedsnummer.: 3.153 Mitglied seit: 06 Sep 2005 |
Hallo ihr :;
gibt was neues zu den Abschlägen Zitat Kassel, den 29. Januar 2008 Medieninformation Nr. 6/08 Bundessozialgericht über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten uneins Der 5a. Senat beabsichtigt, die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zum Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten aufzugeben (Urteil vom 16. Mai 2006). Er sieht eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Praxis der Rentenversicherungsträger, den Zugangsfaktor zu mindern, auch wenn die Rente bereits vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten beginnt. Dieser gesetzgeberische Wille findet in den Vorschriften des SGB VI hinreichend deutlich seinen Ausdruck. Dabei spielt insbesondere der systematische Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit eine Rolle, mit der eine Annäherung an die Rentenhöhe bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten erreicht wird, indem die Erwerbsminderungsrente um so stärker absinkt, je näher der Rentenbeginn an das 60. Lebensjahr des Versicherten heranrückt. Insoweit liegt darin die praktische Umsetzung eines bereits im Zusammenhang mit der Rentenreform 1992 formulierten Anliegens des Gesetzgebers. Nachdem der 4. Senat nicht mehr für Streitigkeiten aus der allgemeinen Rentenversicherung zuständig ist, hat der 5a. Senat den nunmehr ebenfalls zuständigen 13. Senat gefragt, ob dieser an der vom 4. Senat entwickelten Rechtsprechung festhält. Az.: B 5a/5 R 32/07 R K. ./. DRV Rheinland Az.: B 5a R 88/07 R W. ./. DRV Knappschaft-Bahn-See Az.: B 5a R 98/07 R S. ./. DRV Bund Quelle Klick mich Liebe Grüße Christl :winke |
| Rowdy |
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 168 Mitgliedsnummer.: 5.103 Mitglied seit: 19 Mär 2006 |
Hallo Ihr Lieben
Nun ist es wohl amtlich! :tritt Hier ist der Auszug aus einer Zeitung. Bundesgericht billigt Abschläge Die 2001 eingeführten Abschläge bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten bleiben in vollem Umfang bestehen. Sie sind auch dann rechtmäßig, wenn der Versicherte bei Rentenbeginn unter 60 Jahre alt war, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Abschläge seien nicht verfassungswidrig, erklärten die obersten Sozialrichter. Vielmehr habe der Gesetzgeber zulässig auf die demographische Entwicklung reagiert. Damit korrigierte der Fünfte BSG-Senat ein milliardenschweres und hoch umstrittenes gegenteiliges Urteil des inzwischen nicht mehr für die Rentenversicherung zuständigen Vierten Senats aus dem Jahr 2006. (Az: B 5 R 32/07 R, 140/07 R und 98/07 R) Schade ! :r LG Rowdy |
| Hermine |
Geschrieben am: 15 Aug 2008, 15:51
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sci vias - so gut es geht ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.029 Mitgliedsnummer.: 5.231 Mitglied seit: 31 Mär 2006 |
Huhu Rowdy,
habe die Nachricht heute auch in der Zeitung gelesen ....... jetzt ist es wirklich amtlich. Naja, wird wohl nüschts mehr dran zu rütteln sein. LG Hermine |
| Ralf |
Geschrieben am: 15 Aug 2008, 17:06
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hallo Rowdy,
die Kernfrage bleibt ja, was letztendlich für den Versicherten günstiger ist, die Abschläge in Kauf zu nehmen, dafür aber eine EU-Rentenberechnung bis zum 60. Lebensjahr. Bevor es den Rentenabschlag gab, wurde lediglich bis zum 55. Lebensjahr hochgerechnet. Wahrscheinlich ist es für die DRV dennoch günstiger, denn sonst hätte man es kaum eingeführt. Ist schon ok so, nicht daß es dem deutschen Rentner zu gut geht! :D Liebe Grüße Ralf :winke |
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