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Kerstin 2309 |
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 309 Mitgliedsnummer.: 8.189 Mitglied seit: 22 Feb 2007 ![]() |
Wisst ihr, ab wievielen Wochen AU man eine Eingliederung bekommt wenn man wieder arbeitsfähig ist?
Mir hat mal jemand erzählt, dass er nach einem Dauerkrankenschein erst 4 Std, dann 6 Std. usw. gearbeitet hat, bevor er nochmal seine volle Stelle angetreten ist. Wie war das bei euch? Und muss man das beantragen? Danke, Kerstin :s |
Roentgenfee |
Geschrieben am: 17 Mär 2007, 14:30
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 121 Mitgliedsnummer.: 4.311 Mitglied seit: 11 Jan 2006 ![]() |
Hallo Kerstin,
ich hatte vor 4 Jahren nach einem fast 4-monatigem Krankenschein wegen meiner HWS-Bandscheibe auch die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Ich habe gleich 8 Stunden gearbeitet, aber mit der Option, dass ich auf zuerst 4 Stunden am Tag zurück gehen konnte, falls es mir zuviel wurde. Ich bin aber für 2 Monate von den Nacht- und Wochenenddiensten befreit worden. Das, was Du erzählt bekommen hast, ist so richtig. Ich kann Dir aber beim besten Willen nicht mehr sagen, wie genau das abläuft :B Alzheimer läßt grüßen! Ich meine aber mich zu erinnern, dass es von der Krankenkasse aus war :frage :sch Liebe Grüße Christel |
Tine13059 |
Geschrieben am: 17 Mär 2007, 14:38
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 283 Mitgliedsnummer.: 7.662 Mitglied seit: 28 Dez 2006 ![]() |
Hallo, :;
wenn jemand darüber Bescheid weiß, wäre es nett zu erfahren, ob dieses Vorgehen auch für Beamte gilt bzw. wie das bei denen abläuft. Danke und Gruß Tine |
Harro |
Geschrieben am: 17 Mär 2007, 16:08
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin zusammen,
diese Wiedereingliederung gilt für alle Arbeitnehmer. Übrigens, die anfänglichen und auch die weiteren Stunden sind variabel, in Absprache mit dem behandelnden Arzt. Es können also auch 2 Std. am Anfang sein. Ganz ausführliche Erklärungen gibts bei Google unterm de Stichwort "hamburger modell" und "wiedereingliederung". Harro :winke |
Alexis |
Geschrieben am: 17 Mär 2007, 19:07
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 180 Mitgliedsnummer.: 6.453 Mitglied seit: 15 Aug 2006 ![]() |
Hallo!
Hab nach 8 Monaten AU am 2. Januar diesen Jahres eine Wiedereingliederung begonnen. Geplant waren 4 Wochen, wurden aber dann doch 8... Den Antrag füllt der behandelnde Arzt aus. Die Stundenzahl kannst du individuell mit deinem Arzt besprechen, da gibt es keine festen Vorschriften, aber oft werden eben erst 4 h und dann 6 h gearbeitet, war bei mir auch so. Die Wiedereingliederung kann auch individuell verlängert bzw. auch abgebrochen werden. Grüße Alexis |
STU8FE |
Geschrieben am: 17 Mär 2007, 23:54
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.005 Mitgliedsnummer.: 6.105 Mitglied seit: 05 Jul 2006 ![]() |
Hallo Tine,
erstens musst du dein AG fragen, ob er einverstanden ist - wenn ja - gehst du zum Arzt und besprichst wieviel Stunden du dir zustraust - er füllt dann so was aus - damit muss man zum AG - der muss dort zustimmen und dann geht das ganze zur KK. Man bekommt während dieser Zeit ja weiterhin Krankengeld - von daher entstehen dem AG keine Kosten. WEnn es eine gr. Firma ist - die einen eigenen Werksarzt haben, betreut der wohl das ganze. |
Bernd-das-Brot |
Geschrieben am: 18 Mär 2007, 02:39
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4 Mitgliedsnummer.: 7.710 Mitglied seit: 04 Jan 2007 ![]() |
Hallo Kerstin,
ich bin seit mitte September wegen BSV L5/S1 krankgeschrieben und bin gerade als "arbeitsunfähig" aus der Reha entlassen worden. Zur Zeit mache ich eine Wiedereingliederung. 2 Wochen 4 Stunden, 2 Wochen 6 Stunden, danach voll. Ich arbeite seit 2 Tagen 6 Stunden (am PC) und merke, dass ich das auf Dauer nicht schaffen werde. Nächste Woche muss ich wohl wieder meinen Doc konsultieren und den Wiedereingliederungsplan ändern lassen. Irgendwie kommt man dabei natürlich in einen gewissen Konflikt mit sich selbst. Jede Verlängerung der Wiedereingliederung verlängert auch den Bezug des Krankengeldes, Natürlich möchte ich bald wieder voll arbeiten (und verdienen) aber was nicht geht, geht eben nicht. Solange ich in der Wiedereingliederung bin, erhalte ich von der BfA mein Geld. Die KK springt erst dann ein, wenn ich die Wiedereingliederung abbreche. Also, drück mir mal die Daumen, dass ich die Wiederein-Giederung schaffen werde. Alles Gute, Bernd |
STU8FE |
Geschrieben am: 18 Mär 2007, 10:06
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.005 Mitgliedsnummer.: 6.105 Mitglied seit: 05 Jul 2006 ![]() |
bernd schrieb:
<ich in der Wiedereingliederung bin, erhalte ich von der BfA mein Geld. Hallo Bernd, bist du dir da sicher, bei meiner letzten Eingliederung (ist allerdings schon eine Weile her) wegen der MS war dies so, das ich mein Geld von der KK bekam. Jetzt bin ich schon etwas "durcheinander". Ich plane auch - sobald mein höhenverstellbarer Schreibtisch im Büro steht (blos da wird noch rumgeknobelt wer zuständig ist, eine Eingliederung. (gut gehen tut es mir zwar nicht - aber mir macht auch keiner Hoffnung das sich mein Zustand ändert und Schmerzen kann ich genausogut im Büro haben :sch . Bevor ich meinen Arbeitsplatz verliere tut man es halt) |
Harro |
Geschrieben am: 18 Mär 2007, 10:16
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin zusammen,
während der Eingliederung gibts weiter ganz normales Krankengeld von der KK. Etwas anderes kenn ich nicht. Zitat Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Der Träger ist deshalb die Krankenkasse - bei Beamten und Beamtinnen der Dienstherr. Ziel ist es, arbeitsunfähige Beschäftigte nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heran zu führen, um so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern: "Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollte der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (§ 275 SGB V) einholen." (§ 74 SGB V). Bei Beamten und Beamtinnen tritt an die Stelle des Medizinischen Dienstes der Amtsarzt. 2. Voraussetzung für die stufenweise Wiedereingliederung * Es besteht noch Krankengeldanspruch (Blockfrist) - gilt nicht für Beamte und Beamtinnen. * Der Beschäftige ist mit der Maßnahme einverstanden. * Der behandelnde Arzt stellt einen Wiedereingliederungsplan auf. * Die HU(Arbeitgeber) erklärt sich mit der Maßnahme einverstanden. * Der Beschäftigte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt. * Es besteht während der Maßnahme kein Lohn- bzw. Vergütungsanspruch. @Bernd das musst du uns mal erklären. :D Harro :winke Bearbeitet von Harro am 19 Mär 2007, 15:58 |
Tine13059 |
Geschrieben am: 18 Mär 2007, 11:19
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 283 Mitgliedsnummer.: 7.662 Mitglied seit: 28 Dez 2006 ![]() |
Hallo Ihr,
danke für die Infos. Mein AG wird so froh sein, wenn ich endlich wiederkommen, dass er wahrscheinlich mit allem einverstanden sein wird. :z Wäre froh, wenn ich schon an dem Punkt wäre. Zurzeit bin ich noch in der Reha; mit mäßgigem Erfolg. Läuft wohl doch auf eine OP hinaus. Bin nur froh, dass ich sooooooooooo verständnisvolle Kollegen habe. Ohne die Unerstützung wärs viel schwieriger für mich. Viele Grüße Tine |
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