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lurchi |
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 256 Mitgliedsnummer.: 1.985 Mitglied seit: 01 Feb 2005 ![]() |
Hallo Ihr Lieben :; ,
ich bin seit längerer Zeit wegen meiner chronischen Rückenschmerzen krankgeschrieben/arbeitsunfähig. Jetzt hab ich einen Termin für die 1.Kiefer OP :weinen und der Kieferchirurg muß mich 1 Woche krankschreiben. Soll ich diese auch noch annehmen, obwohl ich bereits arbeitsunfähig wegen meiner LWS bin? Nur zur Info, mein Klageverfahren vor dem Sozialgericht wegen Erwerbsminderungsrente läuft immer noch. Ich meine ich hätte mal gelesen, man soll sich wenn nötig auch auf die anderen Krankheiten arbeitsunfähig schreiben lassen. Wie soll ich mich nun verhalten, wäre über eine Antwort von Euch sehr dankbar! |
STU8FE |
Geschrieben am: 16 Mär 2007, 09:27
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.005 Mitgliedsnummer.: 6.105 Mitglied seit: 05 Jul 2006 ![]() |
Hallo Lurchi,
ich weiss nur, das wenn die erste Krankmeldung läuft du eigentlich keine andere brauchst - würdest du im Anschluss (also wenn erste fertig) - wegen was anderem krankgeschrieben werden, dann wird das eh automatisch auf die erste Krankheit "gezählt". So stand es zumindest in meinem Krankengeldheft der KK. |
Markus |
Geschrieben am: 18 Mär 2007, 00:06
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 280 Mitgliedsnummer.: 1.079 Mitglied seit: 17 Mai 2004 ![]() |
Hallo
Wenn Du schon arbeitsunfähig geschrieben bist, bist Du nicht fähig zu arbeiten. Daher muss Dich der zweite Doc auch nicht nochmal krank schreiben, da Du aus anderem Grund schon als arbeitsunfähig eingestuft worden bist. Je weniger Diagnose während der bestehenden AU dazukommen um so besser. Ermöglicht einem später wenn das Krankengeld ausgereizt ist ein paar Möglichkeiten. Schlecht wenn dann schon alle bekannten Diagnosen mal im Krankenstand aufgeführt wurden. Wenn Du schon im Krankengeldbereich bist, ist das dann auch egal, da Dich der erste Arzt weiter im Krankenstand hält. Bei mir war das nicht anders. Magen- Darmgrippe im bestehenden Krankenstand wegen Rückenproblemen bekommen. Den Rücken behandelt der Facharzt, wegen dem Bauchi bin ich zum Hausarzt, logo. Der wollte mich krankschreiben, da hab ich ihm gesagt, das ich schon AU bin wegen dem Rücken. Antwort: "OK, dann brauchen wir sie nicht arbeitsunfähig arbeitsunfähig schreiben ;)" Interessant ist eine zweite AU dann, wenn im Raume steht das die eigentliche AU z.B. seitens der KK hinterfragt wird, oder angezweifelt wird. Das scheint mir bei Dir ja nicht der Fall zu sein. |
lurchi |
Geschrieben am: 20 Mär 2007, 10:39
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 256 Mitgliedsnummer.: 1.985 Mitglied seit: 01 Feb 2005 ![]() |
Hallo Markus :; ,
mein Krankengeld und Arbeitslosengeld sind seit November 2005 ausgelaufen und seitdem erhalte ich keinerlei Bezüge!!! Wie bereits erwähnt habe ich ein Rentenverfahren zu laufen, da ich bis zum heutigen Tag nicht in der Lage bin eine Tätigkeit aufzunehmen. Also, reichen die aktuellen Befunde und die Krankschreibungen spielen keine Rolle? :kinn |
Markus |
Geschrieben am: 20 Mär 2007, 23:46
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 280 Mitgliedsnummer.: 1.079 Mitglied seit: 17 Mai 2004 ![]() |
Hallo
Das Kleingedruckte das Du nun nachreichst war bei dem ersten Posting nicht ersichtlich :; Du fragtest ob Du die zweite AU kassieren sollst oder ob die erste reicht. In Sachen Arbeitslosengeschichten kenne ich mich nicht aus. Wenn das Krankengeld durch ist und Du ausgesteuert bist, ist mein Gebiet am Ende. Wenn man noch im Bereich Krankengeld steckt sollte man bei einer Diagnose bleiben, das eröffnet einem u.U. nach den 78 Wochen noch Möglichkeiten die aber der Krankenkasse nicht gefallen aber durchaus machbar sind. Kriege ich immer mit, wenn ich auf Arbeit im Bereich der Krankengelddamen an den PCs werkel und die sich über solche Fälle gerade unterhalten/aufregen ;) Ich vermute mal das Du nun über das Arbeitsamt verwaltet wirst denn irgendwie muss ja die Krankenversicherung gezahlt werden. Daher wirst Du ja sicherlich auch noch dort Deinen bestehenden Krankenstand nachweisen müssen oder? Solange da keiner Anstalten macht das zu hinterfragen oder in Frage zu stellen bis Du ja nicht arbeitsfähig. Daher sehe ich hier keinen Grund den Krankenstand doppelt bestätigen zu lassen. Ich vermute mal das die Kiefersache keine bleibende Sache ist, oder? |
lurchi |
Geschrieben am: 21 Mär 2007, 11:10
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 256 Mitgliedsnummer.: 1.985 Mitglied seit: 01 Feb 2005 ![]() |
Hallo Markus :; ,
das mit dem Kiefer wird wohl eine längere Zeit in Anspruch nehmen, da ich ein Zementom (zementartige Tumore) im Unterkiefer an 6 Stellen habe. Bei der 1. OP wird erstmal an allen Stellen Knochengewebe entnommen und zur Untersuchung ins Labor geschickt. Dann werden sicherlich weitere OP's folgen (Gewebe einpflanzen ). Das Arbeitsamt zahlt nur die Rentenversicherungbeiträge, die Krankenversicherung läuft über meinen Mann, dort bin ich z.Zt. Familienversichert. |
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