Bandscheiben-Forum

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> MdE
Mausebär
Geschrieben am: 13 Feb 2007, 08:56


Öfter dabei
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Hallo,

mal eine Frage an alle.
Ich bin im November auf 2 Ebenen mit Sulfix-Dübeln versteift worden. Mein Chef fragte mich, ob ich eine MdE anstreben würde?

Hat das überhaupt Chancen??

Ich habe noch einen dritten Vorfall, der aber nicht operiert wurde, sowie 2 Kniegelenke, bei denen sich der Knorpel schon zu 50% verabschiedet hat.

Wenn es Sinn hat, wie gehe ich dann vor?

Wäre dankbar für jeden Rat.

Liebe Grüße an alle
Sabine
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wi-ro
Geschrieben am: 13 Feb 2007, 09:39


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Hallo Sabine,

Dein Chef fragt wahrscheinlich aus dem Grund weil er sparen will, wenn Du einen Grad von 50% bekommst oder Gleichgestellt bist, verringern sich seine Ausgleichsabgabe.

besorge Dir Einen Antrag bein Verorgungsamt,
Trage als Beschwerden alle Bescherden ein die Du hast, also Rücken, Knie usw.
dann noch Deinen HA und evtl. Deinen Ortho, und dann ab damit.

Selbst wenn Du im sersten Anlauf "nur" 30% bekommst, ist es schon mal ein Anfang.
und mit den 30% kannst Du beim AA einen Antrag auf Gleichstellung stellen, und geniest dann den erhöhten Kündigungsschutz.

Gerald :winke
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rolfi63
Geschrieben am: 14 Feb 2007, 19:57


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Hallo Sabine,

bedeutet MdE nicht Minderung der Erwerbsfähigkeit?

Und das ist nach meiner Meinung etwas anderes als eine Schwerbehinderung?
GdB?

Gruß,
Rolfi
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wi-ro
Geschrieben am: 14 Feb 2007, 20:10


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Hallo Rolfi,

je nach Sprachgebrauch un Bundesland heisst es GDB oder MDE,

gemeint ist das gleiche, Antrag auf Schwerbehinderung bein Versorgungsamt oder je nach Bundesland zuständige Stelle.

Gerald :winke

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rolfi63
Geschrieben am: 15 Feb 2007, 11:05


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Hallo Gerald,

als ich meinen Rehantrag stellen "musste", wurde ich von der KK gefragt ob ich bereits eine MdE = Minderung der ERWERBSFÄHIGKEIT hätte
.
Als ich dann sagte, dass ich 50 % GdB habe = Grad der Behinderung habe, wurde ich aufgeklärt, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte.
Und ein GdB auch keinen Einfluss auf meinen Rentenantrag hätte, da dies nichts über meine Erwerbsfähigkeit aussagen würde.

GdB würde vom Versorgungsamt festgestellt und
MdB würde von der DRV festgelegt.

Ich habe dann bei der DRV nachgefragt, und die haben mir die Aussage der KK bestätigt.


Dies ist der Stand meiner Information von der KK und von der DRV.

Gruß,
Rolfi ;)
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