
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
Mausebär |
Geschrieben am: 05 Feb 2007, 20:12
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 43 Mitgliedsnummer.: 6.954 Mitglied seit: 09 Okt 2006 ![]() |
Hallo,
ich habe mal eine Frage an alle. Nach meiner HWS OP (Versteifung über 2 Etagen) im November, wurde in der Reha an Bürostuhl beantragt (mit div. Extras). Ich arbeitete zwar nur 6 Nächte im Monat in einer Klinik am Empfang, aber die 10 Stunden pro Nacht sitze ich 9 Stunden auf dem Stuhl. Jetzt habe die BfA meinen Antrag abgelehnt :vogel , mit der Begründung - eine Gefährung der Arbeitskraft ist nicht gegeben. Frage: Lohnt sich Widerspruch einzulegen oder muss ich dies einfach hinnehmen. Aber ich habe festgestellt, das ich meinen Kopf immer mal wieder anlehnen muss, wenn ich sitze. Bei den alten Stühlen ist nicht gerade viel Rückengerecht. Würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Tips geben könntet. Ansonsten habe ich immer noch massive Muskel und Nervenschmerzen, aber damit komme ich schon klar. Liebe Grüße Sabine ;) |
Daggi |
Geschrieben am: 05 Feb 2007, 20:40
|
Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 1 Mitgliedsnummer.: 8.022 Mitglied seit: 05 Feb 2007 ![]() |
Hallo,
lege widerspruch ein, das lohnr immer. Bin an der LWS operiert und habe nach langem hin ind her einen Stuhl und einen Stehschreibtisch bewilligt bekommen. Lass dir von deinem Orthopäden was schreiben und leg dies dem Widerspruch bei. Gruß Daggi |
Ice19073400 |
Geschrieben am: 05 Feb 2007, 20:41
|
Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 99 Mitgliedsnummer.: 7.665 Mitglied seit: 29 Dez 2006 ![]() |
Wiederspruch machen danach kommt dann der Gutachter, aber es lohnt immer!!!
gruß ice |
Harro |
Geschrieben am: 05 Feb 2007, 22:19
|
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hi Sabine,
wahrscheinlich werde ich jetzt gesteinigt, das ist mir schon klar, aber bei der geringfügigen Beschäftigung würde ich auch die Mittel versagen, denn es wird immer weniger was es zu verteilen gibt. :r Und in deinem Falle solltest du dem Dre....sck von Arbeitgeber eins überbraten, die sind nämlich erstmal verantwortlich. Es gibt jede Menge von Arbeitsschutzgesetzten, nur die Arbeitgeber setzen sich darüber hinweg. Nur, IHR seid die Arbeitnehmer und IHR müsst euch wehren, wenns nur einen Küchenstuhl gibt, anstatt einen Bürostuhl. In diesem Sinne, Harro :ph34r: PS. Mein Tip, setz dich mit deinen Mitarbeitsplatzteilern in Verbindung und setz dem Arbeitgeber die Pistole auf die Brust!! Bearbeitet von Harro am 05 Feb 2007, 22:27 |
congailona |
Geschrieben am: 06 Feb 2007, 00:24
|
Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 431 Mitgliedsnummer.: 1.553 Mitglied seit: 17 Okt 2004 ![]() |
Recht so, Harro - ich steinige Dich nicht :z
Der Protest muss an die richtige Stelle gehen und das ist in diesem Fall der Arbeitgeber. Wie Harro schon sagt, es gibt das Arbeitsschutzgesetz evtl. gilt für Dich, liebe Sabine, auch das Behindertenrecht und das muss vom Arbeitgeber eingehalten werden. Sabine, habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann schleunigst hin da und mit denen Deine Situation klären. Viel Erfolg und setzt den Ag eins drauf :h (ähem, natürlich nur im übertragenem Sinne - leider) Liebe Grüße Ilona |
Mausebär |
Geschrieben am: 06 Feb 2007, 07:15
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 43 Mitgliedsnummer.: 6.954 Mitglied seit: 09 Okt 2006 ![]() |
Vielen Dank für eure vielen Beiträge.
Klar kann ich verstehen, das bei 35% Arbeitsstelle eine Bewilligung nicht so einfach ist. Mein Chef würde ja auch einen Stuhl beantragen, aber keinen so ergonomischen, wie ich ihn eigentlich brauchen würde. Wichtig ist bei mir die Kopfstütze - Aussage von der Leitung : wir sollen arbeiten und nicht gemütlich sitzen. Mein Fazit ist jetzt ein paar Monate noch durchhalten und dann einen neuen Arbeitsplatz suchen, bei dem ich vielleicht etwas mehr in Bewegung bin und Stehen und Sitzen sich abwechselt. Böse ich ich meinem Chef nicht, in Zeiten der Geldknappheit ist das ja alles verständlich, aber mein Nacken hat dafür momentan nicht das richtige Verständnis. Mal sehen was sich so entwickelt. Werde euch auf dem Laufenden halten. Gruß an alle Sabine |
wi-ro |
Geschrieben am: 06 Feb 2007, 09:31
|
bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo Sabine,
wenn Dein Chef einen Stuhl kaufen will, aber nicht den "Mercedes" bezahlen will, sondern nur den "FIAT" dann ist der erste Ansatz gemacht. Die BFA muss ja nicht den ganzen Stuhl bezahlen, wenn Dein Chef z.B. 300 Euro ausgeben würde und der stuhl 500 euro kostet wäre für die BFA ein Zuschuss wahrscheinlich akzeptabel. Du solltest mit Deinem Chef und dem Sachbearbeiter noch einmal "unverbindlich" sprechen. vielleicht ist das der richtige Weg für Deinen Stuhl. Gerald :winke |
Harro |
Geschrieben am: 06 Feb 2007, 10:21
|
||
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin, ich bins nochmal :D
So, an diese Regeln hat sich jeder Arbeitgeber zu halten, ob er will oder nicht. Übrigens, so ein Stuhl mit Kopfstütze also 100,- Euro mehr wie ein normaler. Da sollte die BFA wirklich nicht nein sagen. Harro :winke PS. Ein teurer normaler Bürostuhl(Mercedes) kostet mehr. :z |
||
Karina |
Geschrieben am: 06 Feb 2007, 11:44
|
Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 52 Mitgliedsnummer.: 6.718 Mitglied seit: 14 Sep 2006 ![]() |
Hallo,
mir wurde im Juli 06 eine Bandscheibenprothese C5/6 eingesetzt und jetzt soll ich auf Anraten meines Betriebsarztes auch so einen Stuhl beantragen. Ich habe auch einen GDB von 30% bin aber noch nicht gleichgestellt, weil mein Arbeitsplatz im Moment nicht gefährdet ist. Habe ich da überhaupt Chancen auf so einen Stuhl? Reicht man den Antrag bei der BfA oder beim Versorgungsamt ein? Grüße Karina |
wi-ro |
Geschrieben am: 06 Feb 2007, 12:02
|
bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo Karina,
wenn Du eine Empfehlung von Deinem Ortho bzw. Betriebsarzt hast, sollte bei der BFA nichts dagegen sprechen. Du reichst den Antrag bei dem DRV(BFA od. LVA) ein, Du hast gute Chancen auf den Stuhl, der dient ja zur Erhaltung Deines Arbeitsplatzes. gibt es in Deinem Betrieb einen "Scherbehindertenvertrauensmann" ? Der kann Dir bei der Beantragung helfen. Es gäbe auch die Möglichkeit den Stuhl beim Versorgungsamt oder Arbeitsamnt zu beantragen, aber Deine erste Wahl sollte die DRV sein. Gerald :winke |
![]() |
![]() ![]() |