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| siobhan |
Geschrieben am: 24 Jan 2007, 19:16
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 676 Mitgliedsnummer.: 2.729 Mitglied seit: 04 Jul 2005 |
Nachdem ich viele schlechte Erfahrungen gemacht habe, hier einige Möglichkeiten: (vielleicht hilft es dem Einen oder Anderen)
1.) Rechtsschutzversicherung Hier gibt es wohl z.Zt. nur die Itzehoer, die Sozialrechtsschutz versichert, siehe: Stiftung Warentest 2.) Beratungshilfeschein Prozesskostenhilfe 3.) Sozialverbände Nachteil: Man kann keinen Anwalt wählen und als Mitglied in einem Sozialverband hat man keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (SGG § 73a I 1, § 73 VI 3; ZPO § 11, § 115 II 1). Gerichtsurteil Viele Grüße, Siobhan ;) |
| Ralf |
Geschrieben am: 24 Jan 2007, 20:15
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hallo Siobhan,
vielen Dank für die Aufstellung! Wird bestimmt einigen Bandis helfen! Liebe Grüße Ralf :winke |
| Zaubrberg |
Geschrieben am: 24 Jan 2007, 21:46
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 133 Mitgliedsnummer.: 6.310 Mitglied seit: 30 Jul 2006 |
Hallo,
auch die Rechtsschutzunion hat ein "G" in der Liste des Stiftung Warentest - also Kostenübernahme im Sozialrechtsschutz bereits im vorgerichtlichen, behördlichen Verwaltungsverfahren. Sind gerichtliche Verfahren nicht immer durch den Privatrechtschutz abgedeckt? Ich habs jedenfalls drin! LG Johannes |
| berta |
Geschrieben am: 25 Jan 2007, 01:13
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 355 Mitgliedsnummer.: 4.816 Mitglied seit: 23 Feb 2006 |
Huhu Johannes,
wenn eine Versicherung der Meinung ist das der Prozess zu gewinnen ist ( wird geprüft ) werden die Kosten übernommen. Das sollte man aber vor Prozessbeginn klären. Gruß Berta |
| Elke |
Geschrieben am: 26 Jan 2007, 07:58
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 |
Hallöle,
eine RV prüft immer vor Prozessbeginn ob Aussicht auf Gewinn besteht. Wenn klar ist, dass der Prozess nicht gewonnen werden kann, dann gibt es auch keine Kostenübernahme. Somit wird auch eine Klageflut vermieden, das gilt auch bei der Prozesskostenbeihilfe. Ansonsten muß man noch aufpassen wenn ein Vergleich angeboten wird, da muß man bei Annahme einen Teil der Kosten tragen. Tschau ;) Elke |
| andrea68 |
Geschrieben am: 24 Okt 2007, 17:18
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 349 Mitgliedsnummer.: 6.927 Mitglied seit: 07 Okt 2006 |
Hi,
es stimmt also, das eine RV keine Kosten für Sozialklagen übernimmt??? ich war heute beim Anwalt wegen eines Schreibens an die DRV und da sagte er mir das :sch Den Brief bezahle ich jetzt aus eigener Tasche... Aber was ist, wenn es weiter geht??? Wer übernimmt dann die Kosten??? Hilfe!!! Andrea :braue |
| parvus |
Geschrieben am: 24 Okt 2007, 17:50
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 |
Hallo Andrea,
es ist nicht immer so! Ich habe eine RV die besagt, dass sie auch bei einer Sozialklage eintritt, also mein Versicherungsschutz dahingehend besteht. Ich habe dies vor meiner Sozialklage jedoch nochmals eingehend prüfen lassen und dabei wurde mir mitgeteilt, dass jedoch erst bei Klage Versicherungsschutz besteht, bei vorangegangenem Widerspruch kein Versicherungsschutz gegeben ist, also der Widerspruch etc. nicht enthalten ist. Den Widerspruch habe ich somit alleine gestellt. Die Klage läuft jetzt über meine RV, dazu habe ich lediglich den Selbstanteil pro Fall von 102,00 € bezahlt!!! Auch die nächste Instanz ist abgedeckt, wird aber jedoch vorher dann geprüft, in wie weit die Aussicht auf Erfolg ist. Solltest Du eine RV haben, dann lasse bitte bei selbiger prüfen, ob ein Versicherungsschutz darin enthalten ist!!!!! Viel Erfolg :winke parvus |
| andrea68 |
Geschrieben am: 24 Okt 2007, 18:18
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 349 Mitgliedsnummer.: 6.927 Mitglied seit: 07 Okt 2006 |
Hi Parvus,
leider habe ich keine RV, seit meiner Scheidung... Bis dahin war ich mit versichert... Aber durch viele Privatsachen habe ich mich nicht damit beschäftigt, mir eine neue RV zu suchen... Sei es wie es will, es ist ja auch eine 3-monatige Wartezeit???!!! Somit hätte ich eh noch keinen Schutz... Ich hoffe, das der eine Brief ausreicht, der kostet mich 150,-, die es mir dann Wert sind, denn es geht um ca. 1500,- und da sind die 150,- eigentlich ein Klacks... Aber danke für Deine Hinweise und... Daumen drücken!!! LG Andrea |
| parvus |
Geschrieben am: 24 Okt 2007, 20:08
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 |
Hallole nochmals :winke
Mensch, dann wäre es doch gut, wenn Du versuchen würdest über den VDK oder dem Sozialverband Deutschland das abzuwickeln. Dazu musst Du jedoch Mitlied werden, die es manchmal aber auch innerhalb der Jahresfrist noch rückdatieren :z Versuchen kannst Du es ja und vor allem für die Zukunft wäre es wichtig da Mitglied zu sein und zu bleiben, da sie für alle Sozialrecht-Angelegenheiten zuständig helfen :z Erkundige Dich mal!!!!!! Grüßle schickt Dir parvus :winke |
| andrea68 |
Geschrieben am: 25 Okt 2007, 08:31
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 349 Mitgliedsnummer.: 6.927 Mitglied seit: 07 Okt 2006 |
@ Parvus...
das mit der VDK war ein toller Hinweis!!!!!!!!! Ich denke, ich trete da mal bei, weil man ja nie weiss, was noch auf einen zukommt... DANKE!!! |
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