
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
Mona1972 |
Geschrieben am: 18 Jan 2007, 17:57
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 17 Mitgliedsnummer.: 3.189 Mitglied seit: 10 Sep 2005 ![]() |
Hallo, ich verfolge das Forum schon lange und es hat mir in manchen Dingen auch weiter geholfen.Ich stehe gerade vor einem größeren Problem:
Ich war vom 01.10.2004 - 01.05.06 wegen BSV-Probleme krank. Hatte in dieser Zeit eine BSV-OP (LWS 4/5), 2 Reha´s und und. Ich war dann wieder bis zur meiner nächsten OP (dynamische Versteifungs-Operation im Sept. 06) arbeiten. Da das Krankengeld erschöpft ist, habe ich für diese Zeit Lohnfortzahlung über 6 Wochen (Anspruch erschöpft) erhalten, dannach hatte ich noch 2 Wochen Urlaub und ging dann wieder voll arbeiten. Nun zu meinem Problem, in 2 Wochen steht leider die nächste Operation (Versteifungs-OP mit einem Cage) an. Nun zu meinem Problem: Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden muß, dass ich für diese Zeit Geld bzw. versichert bin. Krankengeld ist erschöpft. Lohnfortzahlung ebenfalls. Und da ich derzeit bis zur Operation noch arbeite, habe ich heute vom Arbeitsamt die Auskunft bekommen, das ich, um von dieser Stelle Geld zu bekommen, arbeitslos sein müßte. Im Moment weiß ich wirklich nicht mehr weiter :sch Desweiteren könnt ihr mir vielleicht noch erzählen, wie es euch nach eurer Versteifungs-OP (Cage) erging? Wielange ward ihr im Krankenhaus oder ward ihr danach in Reha? In welchem Krankenhaus ward ihr? Würdet ihr diese OP nochmals machen lassen? Und und und....Bedanke mich schon für eure Antworten und Tipps,denn ich könnte im moment nur heulen :heul :heul |
Tigerente |
Geschrieben am: 18 Jan 2007, 21:00
|
Erfahrene Spondy, Rückenschraubstock & Bandscheibenprothese ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.375 Mitgliedsnummer.: 5.160 Mitglied seit: 25 Mär 2006 ![]() |
Hallo Mona,
wenn Dein Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, musst Du Dich umgehend bei Der AA melden! Du hast dann nämlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach § 125 SGB - für ganz normale 360 Tage, wie bei Arbeitssuchenden! Allerdings musst Du, soweit ich informiert bin (so war es bei mir), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - wenn auch mit Einschränkungen (wie Heben, Kälte, Stehen, Sitzen etc.). Für 6 Wochen kannst du Dich krankmelden, dann kämst Du in Hartz 4. Alles unter Vorbehalt! Google mal - oder versuchs über die Forensuche! Ich drück Dir die Daumen für die OP - und dafür, dass Du schnell Klarheit wegen der Finanzen hast! LG von der Tigerente Marlies PS: Ich wurde im Mai von S1 - L4 mit Titanstäben, Schrauben und Knochenspan aus dem Beckenkamm versteift plus zusätzlicher BS-Prothese L3 - und mir gehts supergut! :sonne Icxh hhoffe, dass Du das auch bald sagen kannst - nach der Op nimm Dir nic hts vor ausser Geduld - aber es lohnt sich!! |
Mona1972 |
Geschrieben am: 18 Jan 2007, 21:18
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 17 Mitgliedsnummer.: 3.189 Mitglied seit: 10 Sep 2005 ![]() |
Danke für deine Antwort!
Beim AA war ich schon, das Problem bei mir ist, das ich im moment arbeite und auch bis zur OP arbeiten werde. Somit bin ich im Besitz einer Arbeitsstelle und habe laut Sachbearbeiter vom AA, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. :traurig Es muß doch noch irgendeinen anderen Weg geben!?!?!?! |
Tigerente |
Geschrieben am: 18 Jan 2007, 21:21
|
Erfahrene Spondy, Rückenschraubstock & Bandscheibenprothese ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.375 Mitgliedsnummer.: 5.160 Mitglied seit: 25 Mär 2006 ![]() |
Also ich war auch im Besitz meiner Arbeitsplatzes im öffentl. Dienst (immer noch - und bin derzeit in einer berufl. Reha) als mein Anspruch auf KG erschöpft war! Dafür ist der 125er ja da! :D
LG Marlies |
falco |
Geschrieben am: 18 Jan 2007, 21:45
|
PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.238 Mitgliedsnummer.: 6.616 Mitglied seit: 31 Aug 2006 ![]() |
Hallo,
bezüglich der Leistungen nach § 125 von der AA war es bei mir so, daß ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußte, da ich ja bei Arbeitsfähigkeit eine Arbeitsstelle habe bzw. hätte. Wurde mir von der Sachbearbeiterin ausdrücklich so gesagt, aber ich mußte einer Untersuchung durch den Amtsarzt zustimmen. Die erfolgte allerdings nicht, es wurde auf Grundlage der vorliegenden Befunde entschieden. Das Problem liegt wahrscheinl. darin begründet, daß man bei Leistungen nach § 125 ja Nachfolge-Anträge beim Rententräger (also Reha, Teilhabe am Arbeitsleben, EM-Rente) stellen muß. Die Leistungen werden ja nur bis zum Entscheid darüber bzw. einer erlangten Arbeitsfähigkeit gezahlt. Wenn also nur für die Zeit der OP und die Erholungs- und Reha-Phase ein Antrag gestellt wird ohne Folge-Anträge, dann gilt eventuell der § 125 nicht? Könnte ich mir so vorstellen. Das würde ich aber noch mal genau mit der AA klären, vielleicht kann Dich auch Deine KK dahingehend beraten. Auch bei mir gab es anfangs Mißverständnisse, die erst mit der eigentlichen Arbeitsvermittlerin endgültig geklärt werden konnten. Scheint wirklich eine sehr verworrene Regelung mit vielen Wenn und Aber zu sein. Ich wünsche Dir, daß die Angelegenheit in Deinem Interesse geklärt werden kann. Vor allem alles Gute für Deine bevorstehende OP!!! Schönen Abend noch! |
![]() |
![]() ![]() |