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starfighter1967 |
Geschrieben am: 06 Jan 2007, 23:37
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 7.731 Mitglied seit: 06 Jan 2007 ![]() |
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich habe im Juli 2001 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Habe auch alle Gesundheitsfragen ordnungsgemäß nach besten Wissen beantwortet. Hinzu kommt das ich vom Jahre 1995 bis 2001 nie bei einem Arzt war. Nur im Monat Mai des Jahres 2001 habe ich mir eine Spritze abgeholt da ich mich im Training verhoben hatte und mir einen Nerv klemmte. Dies hatte ich aber vergessen anzugeben, da ich daran wirklich nicht mehr dachte. Habe dies aber nachdem der Vertrag unterschrieben war 2 Tage später nachgemeldet, leider nur telefonisch. Dies habe ich aber meinem Makler sowie auch meiner Versicherung mitgeteilt. Ansonsten war nur in der Kindheit, ich glaube 1988, mal wegen Rückenschmerzen in Behandlung. Kann mich daran aber nur schwach erinnern. Kann man mir, falls ich irgendwnn meine BUV in Anspruch nehmen möchte, daraus einen "Strick" drehen. Mache mir nämlich Gedanken, ob ich meine versicherung umsonst abgeschlossen habe. Bei mir wurde 2002 festgesellt das ich mehrere Bandscheibenschäden habe. Gruß Matthias PS:Werden eigentlich Arztbesuche grundsätzlich registriert, auch wenn die Rechnung nicht an die Krankenkasse eingereicht wird? |
starfighter1967 |
Geschrieben am: 07 Jan 2007, 16:58
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 7.731 Mitglied seit: 06 Jan 2007 ![]() |
Hallo, ich habe nochmals genau recherchiert und habe folgendes hinzuzufügen: Der Antrag wurde bereits im April 04 gestellt dh. zum Zeitpunkt der Antragsstellung war ich nicht in Behandlung, sondern im Zeitraum zwischen Antragsstellung und Antragsannahme. Im schlimmsten Fall hätte ich wohl meine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, was ( gemäß Versicherungsbedingugen) zur rückwirkenden Kündigung des Vertrages führen kann wenn eine Buf innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsannahme - Eintritt Buf stattfindet. Der Vertrag wurde mit Versicherungsbeginn zum 01.08.01 angenommen. Dies bedeutet doch eigentlich, da ja die 5 Jahre abgelaufen sind, man mir keinen Strick aus dem nicht gemeldeten einmaligen Arztbesuch drehen kann. Oder liege ich da falsch? Gruß Matthias |
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Harro |
Geschrieben am: 07 Jan 2007, 18:26
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Matthias, erstmal herzlich willkommen bei den Bandis. Nun zu deiner Frage
Genau da liegt der Krux, keiner kennt deine genauen Vetragsbestimmungen, nebst Kleingedrucktem. :P Deswegen kann dir auch keiner was raten oder sagen. Dieses hier:
lässt aber gar fürchterliches ahnen. Denke immer daran, Versicherungen wollen dein Bestes, dein Geld. Ruf/schreib bei denen an, dort und nur dort wirst du eine verbindliche Antwort erhalten. Viele Grüsse, Harro :winke |
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starfighter1967 |
Geschrieben am: 07 Jan 2007, 19:56
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 7.731 Mitglied seit: 06 Jan 2007 ![]() |
Hi,
danke für Deine Mitteilung. Bei der Versich. anrufen möchte ich nicht. Will keine schlafende Hunde wecken. Werde dies über einen Anwalt prüfen lassen. Aber in meinen Versicherungsbedingungen steht es so geschrieben. Konnte nichts kleingedrucktes mehr entdecken. habe mich 5 Std. mit dem Vertrag auseinandergesetzt. Der einzige Fehler ist eigentlich das ich den Arztbesuch, der ja nach Antragsstellung erst stattfand, nicht angegeben habe. Dies ist aber im nachhinein telefonisch erfolgt. Gemäß Versicherungsbedingungen hätte sich das wohl nur ausgewirkt wenn ich innerhalb von 5 Jahren Berufsunfähig geworden wäre.Diese Frist ist aber eindeutig abgelaufen. Gruß Matthias |
barbara57 |
Geschrieben am: 07 Jan 2007, 22:16
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... ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.843 Mitgliedsnummer.: 357 Mitglied seit: 02 Jun 2003 ![]() |
Hi,
da solltest Du den Abschnitt zum Thema "Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" nochmal genau lesen. Meistens steht da was von "vorsätzlich Angaben weggelassen" - das war m.E. nach bei Dir nicht der Fall. Zudem hast Du dem Makler das mitgeteilt (Zeugen vorhanden?), der für die Weiterleitung der Daten an den Versicherer verantwortlich ist. Gruß Barbara |
mareike |
Geschrieben am: 09 Jan 2007, 12:34
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 566 Mitgliedsnummer.: 1.879 Mitglied seit: 05 Jan 2005 ![]() |
Hallo Matthias,
ich hoffe, du hast eine gute BU versicherung gewählt. Mein Sohn ist seit fast 3 Jahren auf Zeit Rentner, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Er hat die Gerling-Versicherung, die hat bis heute nicht gezahlt, obwohl jede Menge Gutachten vorliegen. Ich habe jetzt von einem Bekannten gehört, da er umgeschult wurde, müßte die BU auch bezahlen. Die versuchen alles, damit sie nicht zahlen müssen. Deshalb denke ich, daß du auch Schwierigkeiten bekommst, denn die Versicherungen holen bei allen Ärzten, die man aufgesucht hatte, Erkundigungen ein. Meine Ansicht ist, man sollte das Geld anlegen, dann weiß man, daß man es auch hat. ;) mareike |
Biggiline |
Geschrieben am: 09 Jan 2007, 14:55
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 7.493 Mitglied seit: 06 Dez 2006 ![]() |
Hallo Matthias!!
Ich habe gestern Abend zufällig die Wendung WISO auf dem 2. um 19.25h geschaut, wo es auch um Berufsunfähigkeit ging. Es muß wohl ein neueres Urteil bzg. Meldung von Vorerkrankungen geben. ILch habe allerdings nicht so genau hinhören können, da meine Tochter auch soviel von mir wollte. Ich habe gerade mal geschaut, unter WWW.WISO.de und dann Themenbereiche, steht etwas über die Berufsunfähigkeit, vielleicht hilft es dir weiter. Tschau birgit :winke :z |
starfighter1967 |
Geschrieben am: 09 Jan 2007, 22:11
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 7.731 Mitglied seit: 06 Jan 2007 ![]() |
Hallo und Danke für die vielen Infos....
Konnte derweil alles soweit klären.... Da der Antrag schon gestellt war und ich ja nicht generell wegen der Wirbelsäule behandelt wurde, sondern lediglich eine Spritz bezüglich eingeklemmten Nerv bekam, kann mir die Versicherung dahingehend nichts vorwerfen. Wenn doch habe ich Glück und ihre eigene Klausel tritt in Kraft. Diese besagt das wenn ich nicht innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der BU einen Antrag auf Versicherungsleistung stelle, können diese wegen Pflichtverletzung nicht mehr kündigen bzw. nicht die Zahlung verweigern. Da ich vor Abschluss des Vertrages ca. 10 Jahre bei keinem Arzt war habe ich ja auch nichts zum angeben gehabt. :sonne Gruß und Danke Matthias |
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