Bandscheiben-Forum

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> Physiotherapie D1 - wie oft?
Grit
Geschrieben am: 19 Dez 2006, 22:01


Öfter dabei
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Hallo allerseits,

meine Mutter hat wegen diverser Wirbelsäulenprobleme von ihrem Orthopäden eine D1 Heilmittelverordnung bekommen. Als sie mit dem ersten Folgerezept in die Physiotherapiepraxis kam, ging der Streit los. Ihr Arzt hat wieder 6 Behandlungen aufgeschrieben und die Physiotherapiepraxis will nur 4 Behandlungen machen, da im Heilmittelkatalog nur maximal 10 dieser Behandlungen im Regelfall vorgesehen sind.
Ihre Krankenkasse gab ihr die Auskunft, dass sie 6 Behandlungen bezahlen, wenn der Arzt dies verschrieben hat. Die Praxis will aber trotzdem nur 4 machen.
Ich hatte vor zwei Jahren (also nach Erscheinen des Heilmittelkatalogs) nach meiner Bandscheiben-OP 3x6 Behandlungen D1 im Regelfall und danach 2x10 D1 und 2x10 KG außerhalb des Regelfalls bekommen.
Was ist denn nun korrekt? Hatte ich damals nur Glück, dass sowohl Arzt und Physiotherapiepraxis noch keine Ahnung hatten, oder hat sich in der Zwischenzeit irgendetwas an den Verordnungsrichtlinien geändert? Ich habe davon nichts mitbekommen.
Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sich sowohl Krankenkasse als auch der Orthopäde (eine sehr gute Praxis) irren. Wer hat jetzt recht?

Vielen Dank schon mal
Grit
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Harro
Geschrieben am: 19 Dez 2006, 22:29


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Moin Grit,

es ist nicht einfach das zu erklären :P

vertrau wenigstens deinem Therapeuten, denn er hat "fast" immer recht
QUOTE
Standardisierte Heilmittelkombinationen D
Diese Heilmittelkombinationen sind physikalisch-therapeutische Komplexleistungen, die zur Anwendung kommen, wenn eine Intensivbehandlung bei Vorliegen von mehreren unterschiedlichen Funktionsstörungen indikationsbezogen benötigt wird.
Indikationen, bei denen standardisierte Heilmittelkombinationen verordnet werden können, findet man im Heilmittelkatalog "Physikalische Therapie" in der 4. Spalte unter den Buchstaben D1.
Die Komplexleistung muss hierbei unter einem Dach erfolgen und kann höchstens bis zu 10 Mal je Diagnose - auch verteilt auf Erst- oder Folgeverordnung - durchgeführt werden.


Merke, Therapeuten müssen auf Cent und Euro Abrechnen, deswegen wissen sie was richtig ist.

Doc´s rechnen nach einem dubiosen System wo kein A.... durchblickt ab, deswegen und wegens der dauernden Änderungen der Heilmittel-Vorschriften haben die auch keine Ahnung.

Über die KK lass ich mich jetzt net aus, ich kenn deren Ausbildungsstand net, nur teilweise, deswgen "no comment".

Satire an:
"Bei Verordnungen des ausserhalb des Regelfalles fragen sie ihren Anwalt oder radio Eriwan". Satire aus"

Also der Physio hat recht :D

Harro :winke
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siobhan
Geschrieben am: 20 Dez 2006, 09:07


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Hallo Grit,

es ist richtig, was Harro geschrieben hat. Wollte der Therapeut die 6 Behandlungen der Folgeverordnung abrechnen, bekäme er nur 4 bezahlt (weiß ich aus eigener Erfahrung).

Nach den 10 Behandlungen D1, gibt es nur noch die Möglichkeit einer Verordnung "Außerhalb des Regelfalles". Diese muß aber, außer bei der VDAK, von der Krankenkasse genehmigt werden.

Viele Grüße,

Siobhan ;)
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Silbermondauge1971
Geschrieben am: 20 Dez 2006, 12:31


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Hallo !

Ich verstehe das auch nicht: Der Arzt darf doch 3*6 Einheiten abrechnen.

Bei meiner Physiotherapie bekam ich die auch anstandslos.

Hab ich was überlesen ? - Ist es eine bestimmte Art (z.B. 10 Massagen; der Rest muß was anderes sein ?)

Gruß Silbermondauge
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Harro
Geschrieben am: 20 Dez 2006, 17:15


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Huhu Äuglein, :P
sicher hast du was überlesen und zwar das "Heilmittelkombinationen D"
das hat mit "normaler" KG/Massage usw. nix zu tun.

Es ist eben eine Kombination aus verschiedenen Therapien

genaueres gibts hier: http://www.physio.de/hmr/lexikon.htm

Harro :winke
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Christl
Geschrieben am: 20 Dez 2006, 19:09


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Hallo ;)


schaut mal hier Klick mich auf Seite 27/28: Bis zu 10 Verordnungen D1 innerhalb des Schlüssels WS2, heißt also bei 10x D1 bleiben noch 8x andere Maßnahmen wie KG, Massagen etc übrig für Verordnung innerhalb des Regelfalls.

Ansonsten für Verordnung außerhalb des Regelfalls verzichten auf Genehmigung:



QUOTE
Mit Stand vom 07.12.06 haben einige Krankenkassen vorerst auf die Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles verzichtet. Folgende Krankenkassen haben einen Genehmigungsverzicht mitgeteilt:



- VdAK/AEV (Ersatzkassen)
- Bundesknappschaft

- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Rheinland-Pfalz
- AOK Saarland
- AOK Thüringen

- Bundesknappschaft

- IKK Baden-Württemberg
- IKK Bayern
- IKK Brandenburg und Berlin
- IKK Nordrhein
- IKK Rheinland-Pfalz
- IKK Saarland
- IKK Sachsen
- IKK Thüringen

- LKK Baden-Württemberg
- LKK Bayern
- LKK Hamburg
- LKK Nordrhein-Westfalen
- LKK Schleswig-Holstein

- Postbeamtenkrankenkasse

- BKK 24
- BKK Achenbach, Buschhütten
- BKK advita
- BKK Aktiv
- BKK Allianz
- BKK Äsculap
- Atlas BKK
- BKK Audi
- BKK Barmag-Steinmüller
- BKK Bayer
- BKK Bertelsmann
- BKK Brökelmann, Jäger und Busse (BJB)
- BKK BVM
- BKK Continental
- BKK Conzelmann
- BKK Daimler-Chrysler
- BKK Demag Kraus-Maffei
- BKK der Koenig & Bauer AG (KBA(
- Der Partner
- Deutsche BKK
- Diakonie
- Dräger & Hanse BKK
- BKK Dr. Oetker
- Energie-BKK
- BKK Energieverbund
- BKK E.ON Ruhrgas
- BKK Essanelle
- BKK exclusiv
- BKK Falke
- BKK Firmus
- BKK Ford
- BKK Fortisnova
- BKK FTE
- BKK für Heilberufe
- Gemeinsame BKK Köln (GBK)
- BKK Gesundheit
- BKK Gildemeister Seidensticker
- BKK Goetze & Partner
- BKK Grillo-Werke AG
- BKK Gruner + Jahr
- BKK Henschel Plus
- BKK Herkules
- BKK Höchst
- Hypo-Vereinsbank BKK
- BKK Krups-Zwilling
- BKK medicus
- BKK Melitta plus
- Metro KG Kaufhof BKK
- BKK mhplus
- BKK Miele
- neue BKK
- BKK Novitas
- BKK Pfalz
- BKK Pfaff
- BKK Rheinland
- BKK Rheinische Kalksteinwerke
- BKK Riedel de Haen
- BKK Ruhrgebiet
- BKK Sancura
- BKK Siemens (SBK)
- BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH)
- Schwenninger BKK
- BKK Taunus
- BKK Tonindustrie Heisterholz
- BKK Vaillant
- BKK Victoria DAS
- BKK Vital
- BKK Vor Ort
- BKK Vorwerk
- BKK WMF
- BKK ZF & Partner

Die einzelnen BKK sind jeweils selbständig. Die Empfehlungen der Landesverbände haben keine verbindliche Wirkung.




Ist ja auch ganz interessant zu wissen.


Christl :winke
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Grit
Geschrieben am: 20 Dez 2006, 22:49


Öfter dabei
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Na dann danke ich Euch vielmals. Ich war eben nur etwas verwirrt. Also scheint es momentan bei meiner Mutter regulär zu laufen und bei mir haben vor zwei Jahren alle Beteiligten gepennt, sonst hätte ich ja niemals 18 D1 im Regelfall bekommen. Man kann also auch mal aus der Ahnungslosigkeit im Medizinbetrieb profitieren :P

Grit
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siobhan
Geschrieben am: 21 Dez 2006, 22:27


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Hi Grit,

... oder Du hattest einen ausgesprochen netten Physiotherapeuten, der Dich umsonst behandelt hat...

Viele Grüße,

Siobhan
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Tinasonne
Geschrieben am: 21 Dez 2006, 23:01


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QUOTE (siobhan @ 21.12.2006, 22:27)

... oder Du hattest einen ausgesprochen netten Physiotherapeuten, der Dich umsonst behandelt hat...

Hallo ,

auch das solls noch geben :z habe eben mal alles in diesem Thread durchgelesen.

und wenn du halt keine Ahnung hast....verstehe ich in diesem § Dschungel nur.............BAHNHOF :D ( und selbst mein Männe, der in der Neuro arbeitet) und überhaupt :B

Was isn eine D1 Heilmittelverordnung :hair

Lieber Patient, bitte informieren sie sich, Laien haben heutzutage,( wenn nicht sehr gut informiert) v e r l o r e n ! :vogel

Nachnachdenkliche Grüße Tinasonne

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Harro
Geschrieben am: 21 Dez 2006, 23:17


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Moin oder besser guts Nächtle,

einen D1 Heilmittelkombination besteht aus verschiedenen Heilmitteln, zb.:
KG + KG-Gerät + MT
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
zusätzlich:
- ggf. hydroelektrische Bäder
- ggf. Elektrostimulation
- ggf. Traktion
- ggf. Peloid-Vollbäder

so diese werden miteinander kombiniert und dauern proEinheit ca. 60 Min.

Ich glaub jetzt hats jeder verstanden, auch warum es davon nur 10 Stk. gibt.

Zum Vergleich, ein normales Rezept besteht nur aus einer max. zwei Heilmitteln, zb. KG + ein optionales Heilmittel (Wärmetherapie oder Fango).

Harro :winke
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