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| Harro |
Geschrieben am: 19 Dez 2006, 19:22
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Hi Bandis,
nur schon mal zur Vorab-Info. Den Berufsunfähigkeitschutz für Arbeitnehmer die vor 1961 geboren sind ist klammheimlich vom Gesetzgeber durch ein paar kleine Änderungen von Verordnungen in den verschiedenen Bereichen vollkommen ausgehebelt worden. Auf gut deutsch gesagt, er exestiert nur auf dem Papier. Mein Rentenantrag (volle Berufsunfähig unter 3 Std.) wurde gestern vor dem Landessozialgericht abgeschmettert mit der Begründung, ich könnte noch einen Verweisungsberuf annehmen. Alle weiter Infos erfolgen sobald die Sachen aufgearbeitet sind. Harro :z |
| ellen59 |
Geschrieben am: 19 Dez 2006, 19:44
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 201 Mitgliedsnummer.: 5.172 Mitglied seit: 26 Mär 2006 |
Hallo Harro.
Kann mir gut vorstellen wie du dich jetzt fühlst. Hatte den Punkt ja auch immer im Hinterkopf ( bin 1959 geb.) Das ist ja wirklich eine ganz schöne Sch.... LG und berichte bitte weiter Ellen |
| Zaubrberg |
Geschrieben am: 19 Dez 2006, 23:33
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 133 Mitgliedsnummer.: 6.310 Mitglied seit: 30 Jul 2006 |
Hallo Harro,
welcher Teufel hat denn die Richter geritten?... Das kann doch nicht rechtens sein! Denke nach schriftlicher Begründung kann man weiter schauen... Eine Schlacht verloren, aber damit doch noch lange nicht den Krieg... In diesem Sinne... LG Johannes |
| Tinasonne |
Geschrieben am: 19 Dez 2006, 23:33
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 |
Och Harro , mit dir ham sie es aber auch :trost Liebe Grüße die auch" Langzeitsozialgerichtsbarkeitsgeschädigte" |
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| Harro |
Geschrieben am: 21 Dez 2006, 12:00
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Hi ihrs,
nun noch ein paar Infos dazu. Verschiedene Berufe geniessen dank eines "perfiden Systems" keinen Berufsschutz mehr. Der Beruf des Elektrikers mit all seinen Varianten und im Prinzip viele Berufe in der Metallverabeitenden Industrie, zb. Dreher, Schlosser oder so ähnlich. Wie man das gemacht hat? Ganz einfach, man hat einen Sachverständigen bestellt, hier eine Ingenieur vom Arbeitgeberverband soundso, dieser hat dann in Verbindung mit den Arbeitgebern/Geschäftsführern einzelner Betriebe eine Betriebsbegehung gemacht um zu schauen ob es solche Verweisungsberufe überhaupt gibt. Man beachte vor allem die Personen und Sachverständigenauswahl!! Ist ungefähr so als wenn man einen Metzger eine Schönheits-OP beurteilen lässt, denn er hat ja auch Ahnung vom Schnippeln und Schneiden. :vogel Laut EU-Gesetz muss bei einer Arbeitsplatzbeurteilung von solchen Ausmassen ein Arbeitsmediziner/Betriebsarzt dabei sein. Was aber nicht ist, und jetzt kütt et, es ist zwar EU-Gesetz aber nicht zwingend vorgeschrieben beim Sozialgericht, es liegt in "Ermessenssache" des Gerichts!!! Meiner Meinung nach ganz klare Beugung des Gesetzes und Benachteiligung des Betroffenen. Laut Aussage meines Anwalts ist es so üblich und zulässig, weil ebens Ermessenssache des Gerichts und Richters. Frag ich mich nur WOFÜR haben wir Gesetze??? So, für heute ist mal wieder genug geschrieben, fange mich grade wieder an Aufzuregen. Demnächst neue Info´s. In diesem Sinne, euer Harro. PS. Mittlerweile wundert mich die Politikverdrossenheit kein bisschen mehr, sie sind alle Verbrecher im Sinne der Menschlichkeit. :tritt PPS. Seit ca. 2000 ist ein Abbau unsereres Sozialstaates im Gange der ungeahnte Ausmasse annimmt und glaubt mir es wird NOCH schlimmer die sind noch lange nicht fertig. :r |
| Elke |
Geschrieben am: 21 Dez 2006, 13:19
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 |
Hallo Harro,
das ist ja mal wieder eine Schweinerei sondersgleichen. Eigentlich sollte man damit zum EU-Gerichtshof, aber wer hat schon die Luft und das Geld dazu. Wann wurde das dann beschlossen? Das kann doch nicht sein, dass solch eine Beurteilung im Ermessen des Richters liegen kann. Hier erfolgt doch keine neutrale Betrachtung des Anliegen der Kläger. Aber mich wundert schon nichts mehr. Alle die jetzt eine EU-Zeitrente haben, können damit rechnen, wenn es um die Verlängerung der Rente geht, eine Ablehnung zu bekommen und dann einen sogenannten Verweisungsberuf an die Bommel geklatscht bekommen. Kann mir sehr gut vorstellen wie es in Dir aussieht. Dann freu Dich mal auf Deinen neuen Verweisungsberuf, wie immer der aussehen mag. Da Du ja erst so um die "20" bist, werden Dich alle AG mit Kusshand nehmen. Wie willst Du denn jetzt weiter verfahren? Machst Du weiter? Tschau ;) Elke |
| Harro |
Geschrieben am: 21 Dez 2006, 17:14
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin Elke, das fing schon relativ früh an, schon im Jahre 2000 da gab es das 1te "Gutachten" dieser Art, ohne Zuhilfenahme eines Arbeitsmediziners, in diesem Gutachten sind alle beteiligten Personen aufgeführt. Natürlich wurde das Bürschchen in den Jahren danach immer öfters aufgerufen ein Gutachten zu erstellen, natürlich ohne Arbeitsmediziner/Betriebsarzt diese hätten ihm wahrscheinlich auf die Fingerchen geklopft, denn Mediziner sehen naturgemäss den Arbeitsplatz etwas anders wie ein Angestellter eines Arbeitgeberverbandes, selbst wenn er geschult ist in Arbeitswissenschaft.
Übrigens, andere Bundesländer lehnen sich mittlerweile in der Sozial-Rechtsprechung an diese Gutachten des Herrn Soundso an. Bis demnächst, Harro :winke |
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| Elke |
Geschrieben am: 22 Dez 2006, 09:25
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 |
Hallo Harro,
wenn dieser Herr Gutachten erstellt, ohne einen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt, dann müßten diese sogenannten Gutachten anfechtbar sein, oder? Gibt es denn schon entsprechende Klageverfahren beim BSG wegen diesem Gutachten? In welcher Instanz lief denn Deine Klage? Dein Text, ist das das Gutachten von dem, oder geht es hier um die Anforderungen an Arbeitsmediziner? Tschau ;) Elke |
| Harro |
Geschrieben am: 22 Dez 2006, 09:38
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin Elke,
ob schon Klagen gegen diese Gutachten Laufen weiss ich nicht. Mein Verfahren war ein Berufungsverfahren vorm Landessozialgericht. Der Text ist der offiziellen Homepage der Intergrationsämter entnommen. Harro :winke |
| rimona |
Geschrieben am: 15 Jan 2007, 08:12
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Neu hier ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 1 Mitgliedsnummer.: 6.254 Mitglied seit: 23 Jul 2006 |
Hallo, dies ist mein erster Beitrag hier.
kann ich nur bestätigen, den P... werden noch ganz andere Sauereien einfallen. Ich stehe kurz davor, trotz meiner angeschlagenen Gesundheit, dieses Land entgültig zu verlassen (lerne vorsorglich nun auch noch spanisch, englisch kann ich zum Glück schon). So wie es allein im Jahre 2005 ca. 150.000 andere schon getan haben (die Dunkelziffer soll noch viel höher sein, die Werte für 2006 sind noch nicht bekannt) Eine meiner beiten Töchter ist schon weg. Deutschland ist am Ende und gehört eigentlich längst zug..... Viele Grüße an alle Bearbeitet von Heidi am 01 Mär 2007, 09:31 |
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