Bandscheiben-Forum

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> Bescheinigung außerhalb des Regelfalls
Sunny
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 10:10


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Hallo alle zusammen,

mein Arzt will mir keine KG-Rezepte mehr ausstellen, da ich meine 18 Stück bereits beansprucht habe. Bin allerdings noch mitten in der Behandlung und hätte weitere Verschreibungen, bis der Rehatermin kommt, dringend notwendig, wg. Bandscheibenvorfall HWS und LWS.

KG komplett selbst zu zahlen ist eben sehr teuer, vor allem wenn man zur Zeit nur Krankengeld erhält.

Jetzt hat mir jemand gesagt, daß solche Leute wie ich Anspruch auf eine Bescheinigung außerhalb des Regelfalls hätten.
Was ist das genau und wie bekomme ich sowas?

Vielen Dank für Eure Mithilfe!
;) Sunny
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Thinka
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 10:38


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hallo sunny!

es gibt verordnungen innerhalb des regelfalles.man nimmt an das patienten x termine benötigen(in deinem falle 18 verordnungen),um eine verbesserung oder eine heilung :z
zu bekommen.

wenn dieses nicht der fall ist,und du weiterhin kg o.ä.- benötigst,mußt du dein kg rezept bei der kk genehmigen lassen,weil es eben außerhalb des regelfalles läuft.einige kk verzichten auch darauf und gehen davon aus,das dein arzt es sich überlegt hat,wenn er dir ein rezept verordnet..(z.b.die dak)

sollten sie es dir nicht genehmigen wäre es ja auch noch möglich mit einer anderen diagnose mehr kg zu bekommen(unter änderung des indikationsschlüssels )..

mehr infos findest du in den heilmittelrichtlinien


versuchen kann man es ja..

liebe grüße thinka
PMICQ
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Sunny
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 10:43


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Hallo Thinka,

vielen Dank! Du hast mir schon sehr weitergeholfen.

Hab auch schon versucht, daß ich KG für etwas anderes bekomme, aber mein Arzt stellt sich stur :-(.

Dann geh ich mal zur KK und versuche da mein Glück!

Alles Liebe!
Sunny ;)
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Harro
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 10:44


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Moin Sunny,
eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles ist immer möglich,
wenn medizinisch nötig.

QUOTE
Folgeverordnungen dürfen auch ausgestellt werden, wenn dies im HMK nicht vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die vorgesehene Höchstverordnungsmenge nicht ausreicht, um das Therapieziel zu erreichen. Der Arzt muss dies auf dem Rezept begründen. Dies sind dann Verordnungen außerhalb des Regelfalls.


Wenn dein Doc das bejaht, dann muss er dir die Verordnung ausstellen, aber das wird er aus Budget-Gründen nicht tun.

Ich empfehle noch mal mit deinem Doc darüber zureden.

Harro :winke
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Sunny
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 11:07


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Hallo Harro,

Du meinst also, daß es nur am Arzt liegt. Muß ich wohl gar nicht bei der KK "betteln"?

Ich denke ja auch, daß mir das zusteht, immerhin bin ich erst 26. Aber, ob das die anderen auch so sehen...

Danke für Deine Bemühungen!

Liebe Grüße!
Sunny
PM
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Sunny
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 11:10


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Ach Harro,

hätte noch eine Frage an Dich - es paßt vielleicht nicht zur Überschrift, aber trotzdem:

ab wann werde ich als chronisch krank anerkannt, damit ich "nur noch" 1 % des Bruttoeinkommens für Behandlungen etc. tragen muß?
Und wie/wo erhalte ich so eine Bescheinigung?

Sunny
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Harro
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 11:39


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Moin Sunny,
die KK wird dir nur eine Auskunft geben,
"Alles was medizinisch nötig ist und im Heilmittelkatalog enthalten ist, wird bezahlt"!!!

Chronisch krank?
QUOTE
Definition "chronisch krank" durch den Gesetzgeber:

Schwerwiegend chronisch krank" ist, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung (1 x pro Quartal) befindet und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  1.
      Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel des Sozialgesetzbuches (SGB) IX  (hier nachlesen) vor.

  2.
      Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII (hier nachlesen) vor.

  3.
      Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine  dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

  4.
      Es ist ausdrücklich klargestellt, dass die Belastungsgrenze von 1 % für alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen des Familienhaushaltes eines chronisch Kranken gilt."


Da wir ja "meistens" keine 60% erreichen und keine Plflegestufe vorzuweisen haben bleibt nur Punkt 3 für uns übrig. :r

Harro :winke
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Sunny
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 15:13


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Danke Harro,

Du hast Recht, wenn, dann passt nur Punkt 3 zu mir.

Ich bin tätsächlich andauerend in ärztlicher oder zumindest physiotherapeutischer Behandlung und nehme sehr viel Schmerztabletten ein.
Wenn ich das nicht alles mache liegt wirklich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität vor, denn wenn man immer Schmerzen hat und sich oft nicht so bewegen kann wie man will, könnte man schon sagen, daß man chronisch krank ist.

Muß mir das der Arzt bestätigen, wenn Du sagst, daß die KK vermutlich nur Auskünfte darüber erteilt?

Versuchen kann ich es ja mal...

Viele Grüße!
Sunny ;)

PM
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Harro
Geschrieben am: 12 Dez 2006, 15:17


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Moin Sunny,
das mit den Auskünften bezieht sich auf die Rezepte für KG.

Alles andere sollte wohl deine KK machen können.

Harro :winke
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Sunny
Geschrieben am: 13 Dez 2006, 18:36


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Vielen Dank Harro!

Hast es echt drauf :klatscht !
Versuche mein Glück und sag Dir dann was rausgekommen ist.

Alles Liebe bis dahin!
Sunny ;)
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