Bandscheiben-Forum

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> Widerspruchsrecht, Krankenkasse
Harro
Geschrieben am: 16 Jul 2003, 09:10


Internet-Tramp
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Gruppe: Administrator † 22.10.2024
Beiträge: 12.906
Mitgliedsnummer.: 49
Mitglied seit: 08 Dez 2002




Hi All.

Krankenkasse: Widerspruch möglich
                                     
 Gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse können Versicherte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.  
Wird die Frist ohne eigene Schuld etwa wegen eines Urlaubs - überschritten, bearbeitet die Kasse die Beschwerde trotzdem,
sofern sie sofort eine Meldung des Versicherten bekommt, so die Zeitschrift "Finanztest".                              
 Der Widerspruch, zum Beispiel gegen eine verweigerte Kur, kann entweder bei der Krankenkasse mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.      

Heisse Grüsse aus Leverkusen

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