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cybercom25 |
Geschrieben am: 19 Nov 2006, 21:05
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 7.341 Mitglied seit: 19 Nov 2006 ![]() |
bin ganz neu hier und hoffe hier ein paar tips und antworten zu finden!!
also! meine frau ,27 jahre alt ,wurde vor knapp 8 wochen mit ihrem fahrad ausserorts von einem auto auf grader fahrbahn von hinten angefahren und dabei ca 20m weggeschleudert und hat sich dabei den 12. BW gebrochen. der bruch war zwar noch stabil , musste aber aus ärztlicher sicht Opperiert werden!! nun ist eine platte von 11 auf 12 eingesetzt und verschraubt worden! die OP wurde von der seite , NICHT VOM RÜCKEN AUS , durchgeführt! der verlauf der OP war OK , nach 14 tagen krankenhaus ist sie jetzt 5 1/2 wochen in Reha in Bad Krotzingen. Am Mittwoch kommt sie vermutlich nach hause. sie kann laufen, treppensteigen und sich milerweile ca 1std auf den beinen halten dann ist wieder hinliegen angesagt! drehen und beugen ist 12 wochen lang nach OP tabu! Sie hat immer noch mal mehr mal weniger starke schmerzen die sie noch mit schmerzmitteln bekämpft. jetzt ist meine frage!!! in wie weit wird sich ihre bewegunfgsfähigkeit einschränken?? ( ich meine halt wir sind doch noch recht jung und haben noch so viel vor , Kinder und so) und auch sehr wichtig, was denkt ihr wird da an Schmerzensgeld realistisch sein? bin mir im moment so unsicher ob ich beim richtigen anwalt damit bin, die tragweite dieses unfalls und dieser folgen wird mir erst jetzt so richtig klar!! ich hoffe hier etwas ratschläge zu finden! ich selbst bin 28jahre alt und wir sind seit ca 4 monaten verheiratet! dachte mir eigentlich das das mit " den guten wie in schlechten zeiten" noch etwas dauern wird als wir uns das versprachen!! nun wie ihr jetzt bestimmt merkt hab ich keine ahnung von dieser materie!! naja mal sehen was ihr meint!! liebe grüße Sascha |
Ralf |
Geschrieben am: 19 Nov 2006, 23:20
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo Sascha und herzlich willkommen hier.
Zunächst einmal gute Besserung an Deine Frau, die ja wohl noch Glück im Unglück gehabt hat. Du fragst nach der Bewegungsfreiheit, diese muss meiner Meinung nach nicht eingeschränkt sein. Da Rotationen und Vor-Rückneigung eh zum überwiegenden Teil aus der LWS heraus kommen, wird sich die Versteifung wohl in keinster Weise auswirken. Wenn Ihr also Glück habt, so steht Euch das Leben offen, natürlich ein wenig Bewusstsein einbringen, daß da eine Schädigung der Wirbelsäule vorhanden ist, also keine starken Belastungen ausüben. Auch der Kinderwunsch sollte da nicht drunter leiden. Was die Höhe des Schmerzensgeld angeht, habe ich keine Ahnung, doch würde ich die Ansprüche nicht zu früh stellen, bevor die Krankheit abgeklärt ist. Auch wäre zu erwägen, hier besser eine Rente anzupeilen, als sich mit einer Summe X abspeisen zu lassen. Sehr wichtig ist, daß Ihr zukünftige Schädigungen und daraus resultierende Ansprüche nicht per Unterschrift ausschließt. Zu der ganzen Thematik ist es sehr wichtig, einen bewanderten Rechtsanwalt an der Hand zu haben. Liebe Grüße Ralf :winke |
cybercom25 |
Geschrieben am: 20 Nov 2006, 17:56
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 7.341 Mitglied seit: 19 Nov 2006 ![]() |
ja das hat mir unser anwalt auch gesagt das er dringend davon abrät unsere ansprüche per unterschrift abzugeben!
er sagte die Alianz wird irgendwann kommen und uns eine größere summe anbieten und sich damit aus der volgenden haftung kaufen wollen! das mit der rente hab ich auch schon gehört, wie gesagt da muß ich mal mit unserem anwalt reden! vielen dank |
parvus |
Geschrieben am: 20 Nov 2006, 19:14
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
auch ich wünsche Deiner Frau gute Besserung :streichel Wegen dem Schmerzensgeldanspruch möchte auch ich Euch ans Herz legen, da genau aufzupassen und Euch da nicht über den Tisch ziehen lassen. Nach einem Unfall hatte mir die Versicherung eine größere Summe angeboten. Ärzte und Gutachter warnten davor dies anzunehmen, denn in der Regel werden damit auch Folgeschäden abgegolten. Also schlug ich diese Summe aus, erhielt ein Drittel davon als Schmerzensgeld und bekam schriftlich einen Vorbehalt bei Folgeschäden. Als ich dann Folgeschäden geltend machte hieß es immer wieder, dass man dieses und jenes nicht als Folgeschaden anerkenne, da entweder die Schäden bereits vorhanden gewesen sein könnten oder aber danach erst entstanden sind, also alles unfallunabhängig. Was vor dem Unfall vorhanden sein könnte war rein spekulativer Natur der Versicherung, denn, so geht es wohl in der Regel jedem, kurz vor dem Unfall hat man keine Röntgenbilder, die dies beweisen. Also ist es ein leichtes von der Versicherung zu sagen, das war bereits schon da! Ebenfalls sagen sie auch, das ist zwar später eingetreten, aber es wäre auch ohne Unfall so eingetreten/gekommen, reine degenerative Sache. In der Regel zieht man als Betroffener leider da immer den kürzeren, denn man hat da die Beweispflicht. Ich hoffe ihr habt ein fähigen Anwalt, der Euch auch absolut gut beraten wird. Nochmals alles Gute für Deine Frau und auch Dir sage ich, halte zu Deiner Frau und ihr werdet diese schlimme Zeit schon meistern. Grüßle :winke parvus |
cybercom25 |
Geschrieben am: 21 Nov 2006, 15:58
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 7.341 Mitglied seit: 19 Nov 2006 ![]() |
Hallo parvus!
wenn man es dann eigentlich nüchtern betrachtet zieht sich die versicherung sowieso immer aus der sache was die folgeschäden betrifft!! wenn man nur wüsste was noch kommt wäre man meist doch besser bedient wenn man die höhere abfindung annimmt!! wenn da nur nicht dieses imense risiko wäre!! ist alles so schwer als Laie!! |
MartinaW |
Geschrieben am: 22 Nov 2006, 16:26
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 1.023 Mitgliedsnummer.: 5.448 Mitglied seit: 21 Apr 2006 ![]() |
Hallo Sascha, ;)
mir wurde bzgl. der Versteifung 10/11(bei mir wohl im Jan 2007!) gesagt, dass danach die Rotationsmöglichkeit des Oberkörpers ?etwas? eingeschränkt sein dürfte, aber bei Vorwärts und Rückwärtsbewegungen nahezu kein Problem auftauchen sollte (wenn bei der OP alles klargeht!). Gute Besserung deiner Frau und nicht locker lassen bei der Versicherung! :up Viele Grüße Martina |
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