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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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Anki |
Geschrieben am: 07 Dez 2006, 00:07
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 73 Mitgliedsnummer.: 7.001 Mitglied seit: 13 Okt 2006 ![]() |
Hallo Ihr Lieben! :winke
Da ich ja schlecht zufuss bin, meine Frage, weiß einer ob die KK noch die Fahrtkosten zum Doc zu den Anwendungen übernimmt? Oder blamiere ich mich, wenn ich dort mal anrufe und frage? :kinn Danke schon mal. LG Anki :winke |
ekieh |
Geschrieben am: 07 Dez 2006, 00:48
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 323 Mitgliedsnummer.: 4.654 Mitglied seit: 10 Feb 2006 ![]() |
Hallo Anki,
also ich denke, du brauchst auf jeden Fall eine Bestätigung vom Arzt, dass du nicht in der Lage bist, selber zu farhen bzw. öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Außerdem gibt es bei Kostenerstattungen ständig neue Vorschriften, so dass ich nicht glaube, dass du dich blamierst, wenn du deine KK anrufst und du bist dann auf der sicheren Seite und weißt Bescheid. Liebe Grüße, Heike |
Anki |
Geschrieben am: 07 Dez 2006, 06:04
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 73 Mitgliedsnummer.: 7.001 Mitglied seit: 13 Okt 2006 ![]() |
Hallo Heike!
Vielen Dank für Deine Antwort! Da werde ich heute mal anrufen. LG Anki :winke |
Anki |
Geschrieben am: 07 Dez 2006, 16:09
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 73 Mitgliedsnummer.: 7.001 Mitglied seit: 13 Okt 2006 ![]() |
Hallo!
Ich habe nun Klarheit und möchte sie gleich hier posten, kann ja sein, dass sich jemand auch dafür Interessiert! :z Fahrtkosten können von den Krankenkassen nur noch zu stationären Behandlungen übernommen werden. Bei ambulanten Behandlungen hat der Versicherte grundsätzlich die Fahrtkosten selbst zu tragen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei hochfrequenten Behandlungen, wie z. B. einer Chemo- oder Strahlentherapie oder zur Dialysebehandlung sowie bei Personen, die einen Schwerbindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" haben. In diesen Ausnahmefällen kann der Arzt eine Verordnung für eine Krankenbeförderung ausstellen, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Liebe Grüße Anki :winke |
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