
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
sly30 |
![]() |
Öfter dabei ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 33 Mitgliedsnummer.: 377 Mitglied seit: 12 Jun 2003 ![]() |
hallo, da bin ich mal wieder. da war ich doch wieder im krankenhaus beim neurochirurgen. und siehe da, keine OP. ich war sehr erleichtert. aber ich bekomme ein korsett und muss zum schmerztherapeuten, mal sehen, wie sich das angeht. :frage
aber nun habe ich mal eine frage: :hair letzes jahr im september habe ich einen antrag auf "teilhabe am arbeitsleben" bei der LVA gestellt. im april kam die ablehnung. darauf bin ich in widerspruch gegangen. im mai kam ein schreiben, ich solle meinen wiederspruch noch einmal begründen. das habe ich dann auch getan. gestern kam ein brief, dass das schreiben vom april gegenstandslos ist und ich nur eine eingliederungshilfe bekomme. (lohnzuschüsse und so ein mist). in der rechtsbehelfsbelehrung steht, dass ich in widerspruch gehen kann. nun meine kleine bescheidene frage. :boxen wie soll ich es machen?? mir schwebt eine klage beim sozialgericht vor auf das gegenstandslose schreiben und einen wiederspruch auf das letzte schreiben. ODER???? :bank nun denn und an alle alles gute sly |
Ralf |
Geschrieben am: 19 Jul 2003, 15:47
|
Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo Sly,
kann mir gut vorstellen, daß Du erleichtert warst, daß Du um eine OP herumkommst. was schwebt Dir denn da vor mit "Teilhabe am Arbeitsleben"? Für mich sieht es nach einer verzwickten Sache aus, wenn der erste Bescheid als gegenstandslos deklariert wird und eine neue Entscheidung herbeigeführt wurde. Normalerweise würde es ja reichen, wenn Du nun auf den letzten Bescheid in Widerspruch gehst, aber dann denke ich, wird die Zeit evtl. nicht berücksichtigt, als Du den ersten Antrag gestellt hattest. Ich kann Dir nur raten, Dich vertrauensvoll an den Sozialverband oder den VDK zu wenden. Ersterer ist zwar mit einem Euro pro Monat teurer (5 Euro/Monat), nimmt aber für Widersprüche im Gegensatz zum VDK keine 18 Euro. Liebe Grüße Ralf |
![]() |
![]() ![]() |