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hsto |
Geschrieben am: 15 Okt 2006, 17:52
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 269 Mitgliedsnummer.: 6.684 Mitglied seit: 10 Sep 2006 ![]() |
Hallo, sorry,hab mal ne ganz dumme Frage:
was macht eine REHA zur REHA? Ich gehe doch jetzt 2 Wochen in eine Klinik und bekomme eine Intensivtherapie mit KG und multimodaler Behandlung. Warum ist das keine REHA ? Ist eine REHA nur nach OP - aber ich kenne auch jemanden, der hatte eine REHA auch ohne operiert zu sein. Kann mir das jemand kurz erklären? Danke und liebe Grüße hsto :z |
Topsy |
Geschrieben am: 15 Okt 2006, 18:10
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.530 Mitgliedsnummer.: 1.413 Mitglied seit: 04 Sep 2004 ![]() |
Hallo hsto,
Du hast einen stat. Krankenhausaufenthalt, entweder auf Grund von Schmerzen oder es gibt auch schon Stationen für Reha Medizin. Eine Reha ist unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt und wird gemeinsam mit Deinem HA bzw. Facharzt gestellt. Nach einem KH-Aufenthalt da gibt es noch die AHB und das ist für Patienten, die noch krank sind, aber nicht unbedingt einem KH-Aufenthalt brauchen. Eine AHB wird gleich auf Antrag an einen KH-Aufenthalt gewährt und vom Sozialdienst gemeinsam auf Anordnung des behandelden Arztes gestellt. LIebe Grüße Topsy |
Inka |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 03:43
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Hallo hsto,
da gibt es zum einen schon rein rechtliche und organisatorische Unterschiede, auf die einzelnen Paragraphen will ich aber jetzt nicht eingehen. Hier nur kurz die deutlichsten Unterschiede: Ein KH muss zB eine höhere Anzahl Ärzte, Pflegepersonal etc pro Patient haben, als eine Reha-Klinik. In ein KH kommst Du durch Einweisung des Arztes, für eine Reha muss ein Antrag beim Kostenträger gestellt und genehmigt werden. In einem KH werden diagnostische Maßnahmen durchgeführt und anhand der Ergebnisse die Behandlung eingeleitet und/oder durchgeführt, in eine Reha kommt man mit bereits bestehender Diagnose in die jeweilige Fachrichtung und wird dort mit den bestehenden Behandlungsmöglichkeiten therapiert. Kommt zB während einer Reha eine neue Erkrankung dazu, die außerhalb des Fachbereiches der Reha-Klinik ist, wird man zur Diagnostik zu einem praktizierenden Arzt oder eben in ein KH geschickt. Um eine Reha machen zu können braucht man eine "therapeutische Gesundheit", das heisst, dass man rehafähig sein muss, was vom behandlenden Arzt auch bescheinigt werden muss, da man sonst die jeweiligen Therapien ja nicht mitmachen kann. In einem KH ist dies natürlich nicht der Fall. Zusammenfassend kann man sagen, dass in einer Reha die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Erkrankung und/oderBehinderung behandelt werden, während in einer Klinik die akuten Beschwerden diagnostiziert und behandelt werden. Es gibt zudem noch neben der rein medizinischen Reha andere Formen der Reha (berufliche Reha, soziale Reha), das will ich aber jetzt nicht im Einzelnen noch "aufdröseln". Liebe Grüße :winke Inka |
hsto |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 12:26
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 269 Mitgliedsnummer.: 6.684 Mitglied seit: 10 Sep 2006 ![]() |
:z Danke ihr Lieben, ich glaub ich habs kapiert. :winke
Liebe Grüße hsto |
micha2030 |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 19:31
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 38 Mitgliedsnummer.: 2.290 Mitglied seit: 12 Apr 2005 ![]() |
Alles bisher geschriebene ist grundsaetzlich richtig.
Trotzdem muss es noch ein wenig ergaenzt werden. Der Kostentraeger spielt auch eine Rolle. Bei einer akuten Erkrankung bezahlt die Behandlung die Krankenkasse; erforderlichenfalls eben auch die Behandlung im Krankenhaus. Die Einweisung erfolgt duch den behandelnden Arzt. Ene Anschlussheilbehandlung (AHB) z.B. nach einer Operation bezahlt auch die Krankenkasse. Die Einweisung kann auch durch das Krankenhaus, dass die Op durchgefuehrt hat, erfolgen. Eine Rehabilationsmassnahme zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfaehigkeit bezahlt der Rentenversicherungstraeger (z.B. LVA, BfA). (im Umgangs-Deutsch: Kur.) Die stationaere "Kur" muss beim Rentenversicherungstraeger beantragt werden, der nach eigenem Ermessen Gutachten z.B. von den behandelnden Aerzten einholen kann. Eine "Kur" ist mehr eine vorbeugende oder stabilisierende Behandlung, wenn bestimmte Risiken vorliegen. Ziel ist eben primaer die Arbeitsfaehigkeit zu erhalten um die Erwerbsminderungs-Rente zu vermeiden. Viele "Kurkliniken" bzw. Sanatorien sind so ausgeruestet, dass sie sowohl die Anerkennung als Akut-"Krankenhaus" wie auch als "Kur"-Sanatorium haben. Das heist, dass in der gleichen Klink beide Gruppen von Patienten sein koennen. Ich hoffe dass ich damit noch weiter zur Klarheit beigetragen haben. Unsere Versicherungssysteme sind nun mal leider komplex und damit fuer den Nichteingeweihten unuebersichlich. Gruss Michael |
Topsy |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 19:33
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.530 Mitgliedsnummer.: 1.413 Mitglied seit: 04 Sep 2004 ![]() |
Hallo Michael,
so ganz richtig ist das nicht, denn meine AHB wurde von der damaligen BfA bezahlt. Liebe Grüße Topsy |
Vreni |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 21:47
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Computermaus ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 583 Mitgliedsnummer.: 4.436 Mitglied seit: 20 Jan 2006 ![]() |
Hallo ihr ;)
die Erklärung von Micha stimmt nicht. Es gibt noch mehr Kostenträger, z.B. Berufsgenossenschaften, Arbeitsamt. Das System, wer bei wem zuständig ist, ist etwas komplizierter und wurde im SGB IX geregelt. Am besten man erkundigt sich bei seiner Krankenkasse oder bei einer Reha-Servicestelle. Nach einer OP lässt man sich am besten noch im Krankenhaus einen Mitarbeiter vom Sozialdienst kommen, die müssen das auch wissen wie es mit der AHB läuft. Nicht mal die Ärzte blicken da durch... Viele Grüße! Vreni |
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