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walter1958 |
Geschrieben am: 15 Okt 2006, 10:57
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 44 Mitgliedsnummer.: 6.099 Mitglied seit: 04 Jul 2006 ![]() |
Hallo an alle lieben Bandis...
ich war jetzt 3 Wochen krankgeschrieben wg. eines BSV und einer Schmerzbehandlung in einer Klinik. Nun meine Frage : Wie ist das mit der 6 Wohenfrist der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall , wenn ich aufgrund des BSV in der Zukunft wieder krankgeschrieben würde ? Vielen Dank Walter |
Elke |
Geschrieben am: 15 Okt 2006, 11:05
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Walter,
wenn die sechs Wochen Lohnfortzahlung für Deine BSV-Krankschreibung abgelaufen sind, dann bekommst Du für eine erneute Krankschreibung auf BSV keine Lohnfortzahlung mehr. Musst Dich dann gleich bei Deiner KK melden. Für jede andere Erkrankung erhälst Du erneut die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Wenn Du jetzt auf LWS krank geschrieben bist und es kommt eventuell die HWS dazu, dann gibt es wieder 6 Wochen, da die HWS als eigenständige Erkrankung zählt. Gute Besserung. Tschüß ;) Elke |
walter1958 |
Geschrieben am: 15 Okt 2006, 11:09
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 44 Mitgliedsnummer.: 6.099 Mitglied seit: 04 Jul 2006 ![]() |
Hallo Elke...
wird die Krankschreibung von Februar auch auf die 6 -Wochenfrist dazu gerechnet? |
parvus |
Geschrieben am: 15 Okt 2006, 17:54
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole Walter,
ja, alle Krankentage der letzten drei Jahre für die gleiche Erkrankung zählen dazu. Insgesamt sind es dann 78 Wochen wo Krankengeld gezahlt wird, d.h. auch eben die Krankentage aus den letzten drei Jahren zur selben Erkrankung und eben die Lohnfortzahlung fallen in die 78 Wochen hinein. Mit den einzelnen WS-Abschnitten ist es aber nicht wirklich so, dass sie einzeln gezählt werden. :kinn Bei mir ist die HWS seit Jahren defekt und auch die LWS ist mittlerweile dazugekommen. Es wird die komplette WS als Einheit gesehen und ich kann somit nicht nach der HWS nun auch die LWS eigenständig als Erkrankung angeben. Die KK wird Dir aber genau Auskunft geben, frage dort alles was Dir auf dem Herzen liegt :z Grüßle parvus :winke |
rigitt |
Geschrieben am: 15 Okt 2006, 21:15
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 68 Mitgliedsnummer.: 5.984 Mitglied seit: 22 Jun 2006 ![]() |
Hallo Walter, hallo Parvus,
So ganz stimmt dies nach meiner Info auch nicht. Wenn man 6 Monate nicht mehr wegen der gleichen Erkrankung krank geschrieben ist, beginnt es wieder von neuem. Sollte man dies nicht schaffen. so wird nach 3 Jahren wieder bei 0 angefangen zu zählen. Leider wurde auch mir die Auskunft gegeben, dass LWS und HWS insgesamt als eine Wirbelsäulenerkrankung gesehen wird. Aber wie Parvus schon sagte, am besten holt man sich die Auskünfte bei der KK selbst. Gruß, Rigitt |
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Elke |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 04:08
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Rigitt,
das stimmt nicht. Es sind eigenständige Erkrankungen. Ich war LWS ausgesteuert und habe dann HWS dazu bekommen und darauf erneut Krankengeld bekommen. Tschüß ;) Elke |
rigitt |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 06:52
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 68 Mitgliedsnummer.: 5.984 Mitglied seit: 22 Jun 2006 ![]() |
:sonne Guten Morgen Elke,
dann verstehe ich die Aussage meiner KK nicht ganz. Da ich wegen der HWS letztes Jahr krank geschrieben war und nun meine OP an der LWS hatte, habe ich mich wegen der Lohnfortzahlung bei meiner Kasse erkundigt. Dort sagte man mir, dass neuerdings die gesamte WS als eine Erkrankung angesehen wird. :sch Aber danke für Deine Info, ich werde der Sache noch einmal nachgehen. Liebe Grüße, Rigitt |
Harro |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 06:58
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin zusammen,
ist ein kompliziertes Spiel, ich versuchs mal zu erklären. "Aufeinanderfolgende Arbeitsunfähigkeitszeiten werden bei der Berechnung der Leistungsdauer (für Lohnfortzahlung UND Krankengeldbezug) zusammengerechnet. Wenn der Arbeitgeber schon mal 2 Wochen für diesselbe Erkrankung weitergezahlt hat, braucht er innerhalb einer bestimmten Frist das nächste Mal nur noch 4 Wochen bezahlen, d.h. die letzte Woche müsste die Krankenkasse einspringen. Der Gesetzgeber spricht allerdings nicht von "dieselbe Diagnose", sondern "dieselbe Erkrankung", d.h. wenn ein "innerer Zusammenhang" gegeben ist. Wenn du z.B. wegen einer Erkrankung starke Medikamente nehmen musst, und deshalb eine Magenerkrankung auftritt, ist es "diesselbe Krankheit", obwohl du vorher "Migräne" hattest und dann "Magendurchbruch". Wenn du dir aber 2 Wochen nachdem der Gips ab ist, das selbe Bein wieder brichst, ist es zwar dieselbe Diagnose, z.B. "Fraktur linkes Sprunggelenk", aber nicht diesselbe Erkrankung." Es kommt wohl auf die Ursache an. Harro :winke |
walter1958 |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 07:56
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 44 Mitgliedsnummer.: 6.099 Mitglied seit: 04 Jul 2006 ![]() |
Hallo an alle...
zunächst mal vielen Dank an alle. Sehe schon, ist ein nicht ganz so einfaches Thema. Hier noch mal eine Frage an Harro . Du hast geschrieben : "Wenn der Arbeitgeber schon mal 2 Wochen für diesselbe Erkrankung weitergezahlt hat, braucht er innerhalb einer bestimmten Frist das nächste Mal nur noch 4 Wochen bezahlen, d.h. die letzte Woche müsste die Krankenkasse einspringen." Wie lang ist diese Frist. Ab wann beginnt die 6 Wochenfrist für dieselbe Erkankung von neuem zu laufen ? Danke.. Walter |
wi-ro |
Geschrieben am: 16 Okt 2006, 08:22
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bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo Walter,
der Sachbearbeiter meiner KK hat mir gesagt, das wenn 6 Monate zwischen zwei Krankmeldungen einer Erkrankung liegen, gibt es wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung. Gerald :winke |
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