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Sven83 |
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 95 Mitgliedsnummer.: 5.927 Mitglied seit: 16 Jun 2006 ![]() |
Hallo zusammen,
ich bin momentan ratlos, was ich jetzt machen soll: Seit Ende Februar habe ich meinen Zivildienst absolviert. Ab den ersten dritte habe ich mich Arbeitslos gemeldet, weil ich keine Stelle gefunden habe, und Alg 1 bekommen. Ab dem 9.Mai bekam ich Übergangsgeld, weil zur Reha war, und da alles nur schlimmer wurde, wurde ich am 13. Juli operiert und erhielt ab dann Krankengeld von der Krankenkasse, bis zum 30. September (Ende AU). Heute bin ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber angefangen, mittels eines Wiedereingliederungsverfahrens (ersten 2 Wochen, 4 Std. am Tag; und in den nächsten zwei Wochen 6 Std.) Jetzt habe ich heute von der Krankenkasse erfahren, dass die für das Wiedereingliederungsverfahren Gehaltmäßig nicht zuständig sind, sondern die Agentur für Arbeit. Die nun wieder sagen: Wir sind nicht für Sie zuständig, weil Sie monatlich mehr als 15 Std. arbeiten! hmph.... :h Wer ist jetzt für mich zuständig, und von wem bekomme ich jetzt Geld???? Euer Sven |
Pixelkid |
Geschrieben am: 02 Okt 2006, 14:23
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 616 Mitgliedsnummer.: 2.117 Mitglied seit: 01 Mär 2005 ![]() |
Also wenn du einen Arbeitsvertrag hast und Arbeiter oder Angestellter bist - dann ist die Krankenkasse zuständig und muss zahlen.
Hast du deiner Krankenkasse denn mitgeteilt, dass du wieder fest arbeitest? Wahrscheinlich haben die von deiner Krankenkasse noch keine Meldung vom Arbeitsamt bekommen! |
Sven83 |
Geschrieben am: 02 Okt 2006, 14:34
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 95 Mitgliedsnummer.: 5.927 Mitglied seit: 16 Jun 2006 ![]() |
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Elke |
Geschrieben am: 02 Okt 2006, 14:34
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Sven,
verstehst Du unter Wiedereingliederung das sogenannte Hamburger Modell? Man fängt erst mit ein paar Stunden an und arbeitet sich wieder auf 8h hoch. Wenn Du das meinst, dann ist zahlungstechnisch die KK für Dich zuständig. Es müßten aber alle drei, also AG, KK und Du unterschrieben haben und somit ihr Einverständnis erklärt haben. Wenn Du unter Wiedereingliederung nach Deinem Bund meinst, dann müßtest Du normal Geld von Deinem AG, also laut AV, bekommen. Tschau ;) Elke |
Pixelkid |
Geschrieben am: 02 Okt 2006, 14:36
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 616 Mitgliedsnummer.: 2.117 Mitglied seit: 01 Mär 2005 ![]() |
@Sven es gibt hier auch einen Forensuche - einfach mal benutzen
dann kommst du u.a. hier drauf: http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...ereingliederung |
Sven83 |
Geschrieben am: 02 Okt 2006, 14:37
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 95 Mitgliedsnummer.: 5.927 Mitglied seit: 16 Jun 2006 ![]() |
Hallo Pixelkid,
ich habe das der Krankenkasse mitgeteilt, und das Formular für das Wiedereingliederungsverfahren abgegeben (Ag,An,Arzt haben unterschrieben). Die meinen das die Agentur für Arbeit für Arbeit zuständig wären, weil ich vor meinem Bezug auf Krankengeld Arbeitlos war! Die Krankenkasse hat sich selber nochmal bei der Agentur für Arbeit erkundigt, und mir die Schrerckensmeldung telefonisch mitgeteilt. Gruß Sven @elke es ist das Hamburger Modell |
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