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Lefdi |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 09:52
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 6.697 Mitglied seit: 12 Sep 2006 ![]() |
Hallo Forum,
bin neu hier und wollte mich mal in Bezug auf GdB erkundigen. Habe beim zuständigen Landratsamt meinen Antrag gestellt und habe nun GdB 20 % bekommen. Zu meinem Fall. Bin im Juni an der LWS 4/5 operiert worden, leichte Fussheberschwäche links. Wollte nun wissen, ob hier die 20 % ok sind, oder ob ich Widerspruch einlegen soll. Vielleicht hat ja jemand die gleichen Erfahrungen....? Gruß Lefdi |
kachelmaenner |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 10:05
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 6.696 Mitglied seit: 12 Sep 2006 ![]() |
Hallo, so wied dir erging es mir auch. Anscheinend wird mit zweierlei Maß gemessen. Ich kenne Leute die ohne OP mehr als 30 % haben.
Mir hat man auch nur 20 % zuerkannt und da ich schon wegen einer anderen Sache 20 % habe dachte ich, dass das dann 40 % sind. Nein in diesem Sinne nach Klage beim Sozialgericht sind es nur 30 %. Ja und 30% sind dann wasarbeitsrechlich gesehen 50 % gleichgestellt. Alles so kompliziert und oft nicht als gerecht zu empfinden. cu |
wi-ro |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 10:26
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bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo Lefdi,
erstmal herzlich willkommen im Forum ;) Die 20 % so kurz nach OP erscheint mir angemessen, nach meiner OP im Dez. 05 habe ich einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt, das Versorgungsamt teilte mir mit, das eine Bewertung frühestens 6 Monate nach OP erfolgt. 20% bei Erstantrag ist wohl realistisch, da können aber Harro oder Ralf erheblich besser Auskunft geben. Hast Du ausser der Fusshebschwäche noch andere Beschwerden ? Gerald :winke |
parvus |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 10:34
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole und willkommen hier im Forum :winke
in der Regel vergibt das VA zunächst 20%, wenn überhaupt. Solltest Du im VDK oder im SOVD sein, so stelle Widerspruch mit dieser Institution zusammen, das bewirkt manchmal ein kleines Wunder! Ansonsten kannst Du diesen auch selber stellen, dazu wäre auch eine Stellungnahme von Deinem Doc nicht schlecht :z Wenn man Dir den Grad erhöhen sollte auf 30%, so kannst Du eine Gleichstellung bei der AA beantragen, d.h. Du wirst einem schwerbehinderten Menschen der 50% und mehr hat, in einigen rechtlichen Dingen gleichgestellt, jedoch bekommst Du weder einen Ausweis noch einen vermehrten Urlaubsanspruch. Interessant ist es, da man bei einer evtl. Kündigung ein wenig mehr beachtet wird und eine Überprüfung zur Kündigung durch das Integrationsamt, ich glaube heute ist es die AA, bin mir aber nicht sicher, erstellt wird. Allerdings ist es nicht gesagt, dass man Dich nicht doch kündigen könnte. Ab 30% hast Du auch einen Anspruch auf Steuerermäßigung von ca. 320 ? ungrad Euro im Jahr! Was man hat, das hat man :z Nun viel Erfolg, ein Widerspruch tut nicht whe, allerdings muss er Sinn machen! Das Forum hat zwei CD´s zusammengestellt, die Du hier im Bandishop erhalten kannst. Einmal CD-Versorgungsamt und einmal CD-Rente! Darauf findest Dur hilfreiche Tipps :z Grüßle parvus :winke |
Lefdi |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 10:45
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 6.697 Mitglied seit: 12 Sep 2006 ![]() |
Hallo zusammen,
na das ging bei euch aber fix mit den Antworten vielen Dank. Also ausser der Fussheberschwäche (4 von 5) habe ich an der Bandscheibe selbst (Gott sei dank) seit der OP keine Probleme mehr. Bin eher derzeit mit der gesamten Muskulatur im Bereich des Ischias beschäftigt, da ich über ein halbes Jahr nur gelegen bin. Bin derzeit in der Wiedereingliederung und sitze eigentlich die ganze Zeit. Ich denke ich werde mal Widerspruch einlegen. So wie parvus sagt, tut der ja nicht weh. Ich denke Sinn macht es schon, da ich ja körperlich schon sehr eingeschränkt bin.......also mit schwer heben ist nicht mehr........ich soll nicht mehr als 10 kg heben und das ist ja nun wirklich nicht viel. Bin weder im VDK noch SOVD....muss also alles selber tippen........ Dann werd ich mal meinen Doc anrufen und nen Termin machen, muss mich halt ein wenig beeilen, denn 4 Wochen sind ja schnell rum..... Lefdi |
parvus |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 10:51
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Lefdi,
eine Mitgliedschaft ist finanzielle erschwinglich und ich möchte Dir gerne raten Dich darüber zu erkundigen :z Mir hat der VDK bereits zweimal gut geholfen, d.h. es hat sich bereits bezahlt gemacht. Unsere Erkrankung ist ja ähnlich eíner Zeitbombe anzusehen. Wir wissen also nicht, was weiter auf uns zukommen kann und somit wird mit Sicherheit auch einiges an Bürokratenstress dazukommen, den ein solcher Verband dann rechtlich gut abdecken kann. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, die auch Sozialrecht abdeckt, so wärst Du allerdings erst ab Klage juristisch zu vertreten. Viel Glück! parvus :winke |
Inka |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 10:57
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Hallo Lefdi,
um die Widerspruchsfrist zu wahren kannst Du zunächst einen ganz fprmlosen Widerspruch schreiben mit dem Hinweis, dass die Begründung dazu nachgeliefert wird. Viel Glück dabei wünscht Dir :winke Inka |
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