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Harro |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 12:07
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hi Ihrs,
ich bin das grad am versuchen, aber ob die Kasse das mit sich machen lässt. Grundsätzlich heisst es nämlich, hat der Doc keine Kassenzulassung bezahlt die Kasse nicht. Eine Überweisung zum Funktions-MRT reicht also nicht aus. Schaun wer mal was dabei rauskommt. In diesem Sinne Harro :winke |
Awolux |
Geschrieben am: 12 Sep 2006, 13:34
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 714 Mitgliedsnummer.: 2.865 Mitglied seit: 26 Jul 2005 ![]() |
Hallo,
Es geht um meine Rentensache. Wenn ich einen Arzt und den Richter überzeugen kann das genau diese Sache im Rahmen eines Gutachtens zwingend nötig ist, müßte eigentlich die Rechtschutz-Versicherung das Gutachten und damit letztendlich dieses MRT bezahlen. müßte eigentlich - mit Fragezeichen Ist aber alles nicht so einfach und ein elendiges Geduldsspiel. ;) |
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