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Silbermondauge1971 |
Geschrieben am: 25 Jul 2006, 20:17
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 145 Mitgliedsnummer.: 4.297 Mitglied seit: 10 Jan 2006 ![]() |
Hallo an alle ! ;)
Die Überschrift ist etwas blöd, ich weiß auch nicht ob es nicht ein "passenderes" Forum gibt und ich schreibe auch nicht für mich, sondern für einen Bekannten, der Rückenprobleme hat. Er bekam jetzt Krankengymnastik - 6 Anwendungen - und sein Arzt sagte, bei dem Befund DÜRFE er erst im nächsten Quartal wieder KG verschreiben. Nun kenne ich es nur so: 3x 6 Anwendungen (oder 3x10) am Stück, dann ein Vierteljahr Pause (oder auch nicht). Aber nur 6 Anwendungen am Stück ? ? ? Ich tippe eher auf "Arzt darf schon aber das Budget verträgt es nicht ". :baeh Wie seht ihr das ? Ist es jemandem von euch auch schon mal so ergangen ? Kann das sein, dass der Arzt die Wahrheit gesagt hat ? :D Viele Grüße von silbermondauge - mittlerweile etwas mißtrauisch gegenüber Ärzten - |
wi-ro |
Geschrieben am: 26 Jul 2006, 06:46
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bekennender Rockfan ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 ![]() |
Hallo Silbermondauge,
grundsätzlich gibt es die Regelung, 3x6 Anwendungen, dann 12 Wochen Pause also im Jahr 6x6 Anwendungen, aber wenn es medizinisch erforderlich ist, kann der Doc. auch noch Rezepte "ausserhalb des Regelfalles" verschreiben, so das man ohne weiteres auf 12x6 Anwendungen kommen kann. Wenn Du noch bei Deinem HA Rezepte bekommen kannst, um so besser Gerald :winke |
Thinka |
Geschrieben am: 26 Jul 2006, 12:05
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 665 Mitgliedsnummer.: 3.878 Mitglied seit: 23 Nov 2005 ![]() |
hallo silbermondauge!
es gibt für verschiedene erkrankungen auch verschiedene heilmittel,die man zum teil verschieden oft verschreiben darf. nachzulesen ist so was in den heilmittelverordnungen.zum beispiel auf den physio seiten.. liebe grüße thinka |
Silbermondauge1971 |
Geschrieben am: 27 Jul 2006, 11:27
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 145 Mitgliedsnummer.: 4.297 Mitglied seit: 10 Jan 2006 ![]() |
Danke !
Werd ich mich mal "durchwurschteln"...so neugierigerweise... LG Silbermondauge |
EBS |
Geschrieben am: 28 Jul 2006, 09:28
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 32 Mitgliedsnummer.: 4.698 Mitglied seit: 14 Feb 2006 ![]() |
Hallo!
Es kommt auf den Indikationsschlüssel an. Wenn das Rezept auf WS1(a-e) ausgestellt ist, sind nur einmalig 6 Verordnungen pro Vierteljahr möglich.(nach der letzten Behandlung 3 Monate Wartezeit ) Bei WS2(a-g) Verordnungen 3x6 Verordnungen in Folge. Es ist auch möglich von der WS1 auf die WS2 Verordung überzuwechseln oder eben ein Rezept außerhalb des Regelfalls zu verordnen.Aber das entscheiden natürlich die Ärzte,die leider auch nicht immer so gut informiert sind ,wie und was sie verschreiben dürfen(und natürlich immer sehr besorgt sind über ihr Budget),da ist es schon gut wenn man richtig informiert ist. Schöne Grüße Esther |
Miri |
Geschrieben am: 29 Jul 2006, 13:59
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 247 Mitgliedsnummer.: 1.732 Mitglied seit: 28 Nov 2004 ![]() |
Das liegt aber auch am Budget des Arztes. Ich war neulich bei einem Arzt, der mir sagte, er könne mir ohne Probleme Rezepte ausfüllen ohne die Wartezeiten einhalten zu müssen, da er sich nicht an die Budgetregelung halten müsse.
Bei meinem Orthopäden scheint das wohl ähnlich zu sein. Denn dort bekomme ich seit 2 1/2 Jahren ohne Unterbrechung KG verordnet. :sch Grüße Miri :winke |
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