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socke |
Geschrieben am: 20 Jul 2006, 11:23
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 18 Mitgliedsnummer.: 6.145 Mitglied seit: 10 Jul 2006 ![]() |
hallo zusammen,
ich bin ein wenig unsicher und weiß nicht, was ich machen soll. vielleicht kann mir einer von euch helfen. also: ich hatte bei der bfa vor meiner op an der lendenwirbelsäule eine kur zur erhaltung meiner arbeitskraft beantragt (präventionskur). diese wurde zunächst abgelehnt und ich legte widerspruch ein. in der zwischenzeit mußte ich mich aufgrund meiner massiven beschwerden operieren lassen, was jetzt ca. 2 wochen her ist. nun kam ich nach hause und hatte die bewilligung meiner kur im briefkasten. und nun? was muß ich tun? nach rückfrage im rehazentrum kann ich diese kur erst (oder besser) ende september antreten. muß ich die bfa darüber informieren, daß ich mich hab operieren lassen und es sich dann um eine anschlußheilbehandlung handelt? oder ist das egal. geht dann der papierkram wieder los. wer kann mir hier weiterhelfen. |
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