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Meike |
Geschrieben am: 06 Jul 2006, 13:40
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9 Mitgliedsnummer.: 4.888 Mitglied seit: 02 Mär 2006 ![]() |
Hallo!
Ich hatte vor Kurzem auch das Problem einen Antrag für eine ambulante Rehamaßnahme stellen zu müssen. Ich habe mir dann von der KK die erforderlichen Unterlagen zuschicken lassen - hat natürlich die Hälfte gefehlt, aber das ist ein anderes Thema -, und war völlig erschlagen, als ich diesen Berg von Papier aus dem Umschlag gezogen habe. Etliche verschiedene Formulare, bei denen ich z.T. garnicht wußte wie und mit was ich die auszufüllen habe. Bei der BFA - jetzt Deutsche Rentenversicherung - eine Auskunft zu solchen Problemen zu bekommen hat mich mehrere Stunden gekostet. Und als ich dann garnicht mehr so recht wußte, habe ich meinen Orthopäden gefragt, ob er wüßte an wen ich mich da wenden könnte. Er hat mir dann auch VDK oder Berufsgenossenschaft genannt. An die brauchte ich mich dann aber garnicht wenden, weil er selber Gutachter für die Berufsgenossenschaft ist, und sich trotz Termindruck dann die Zeit genommen hat, um mir beim Ausfüllen zu helfen. Bei mir wurde dann der Antrag Gott sei Dank sofort genehmigt. Allerdings habe ich festgestellt, dass man die Kostenträger besser nicht zu ihren eigenen Formularen und Vorschriften befragt, weil die Damen, die ich da am Telefon hatte - bis auf Eine -, oftmals ihre hauseigenen Anforderungen überhaupt nicht kannten (auf meine Frage, ob ich denn mit den genannten Formularen nun Alles zusammen hätte, was ich für einen Antrag bräuchte, bekam ich die Antwort: "Das weiss ich auch nicht, ich bin eigentlich für Rehamaßnahmen garnicht zuständig!!! Sie saß an der Hotline, die sich nur mit Fragen zu Rehamaßnahmen beschäftigt :h ). Mein Tipp: Wende dich nicht an den Kostenträger direkt, da kommt unter Umständen nur Mist bei raus und man hat sich nur unnötig aufgeregt. Gruß Meike |
Spondy61 |
Geschrieben am: 06 Jul 2006, 14:08
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 13 Mitgliedsnummer.: 5.017 Mitglied seit: 12 Mär 2006 ![]() |
Hallo alle zusammen, ;)
ich wollte nur anmerken, dass man ab einem GdB von 50%, 5 Tage zum Jahresurlaub dazu bekommt. Steuerlich hat es in der Tat keine gravierende Auswirkungen. So ist es jedenfalls bei mir. LG Martin (Spondy61) |
Inka |
Geschrieben am: 06 Jul 2006, 14:23
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Hallo Spondy,
Da stimmt schon, aber das ist eben nur dann der Fall, wenn man einen GdB von 50% hat, bei der Gleichstellung ist dies nicht der Fall. :winke Inka |
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kpet23 |
Geschrieben am: 21 Jul 2006, 10:24
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 21 Mitgliedsnummer.: 6.094 Mitglied seit: 03 Jul 2006 ![]() |
Hallo liebe Inka, danke für die Aufklärung, melde mich erst jetzt wieder, da ich in ache Wirbelsäule unterwegs war. Bin inzwischen Beim VdK Mitglied und habe leider erst am 9.8. den Termin zwecks Begründung derRehaablehnung beim Rentenbund. Habe formlos per Einschreiben dem Bescheid widersprochen und auch um Fristverlängerung der Begründung gebeten (Rechtsabteilung bei VdK ist wegen Urlaub erst wieder am 9.8. erreichbar. In der Zwischenzeit habe ich einen 2. Neurochirurgen in Köln, Praxis Drs. Simons im Mediapark konsultiert. Dr. Simons macht einen kompetenten Eindruck, das Erstgespräch und die Befundaufnahmeha er gemacht. Die Untersuchungen machte sein Kollege, der wie mir schien Ahnung hatte aber doch etwas unsicher erschien, na ja. Er behandelte mich jedenfals sehr nett. er schlug vor eine Faetteninfiltration mit einem Lokalanästhetikum im Bereich von L3 bis S1 vor und wurde auch gemacht. Mir ging es anschließend irre mieß, Herzrasen, Übelkeit, Kreislaufbeschwerden und noch stärkere Schmerzen, dies hielt 2 Tage an. Meine Bewglichkeit an L3 ist besser geworden, habe versucht mal wieder intensiv am PC zu arbeiten, nach 1,5 Std. war Ende, die li. Pohälfte und das linke Bein watren taub under Rücken brach durch, schöner schied. Es sollten 3 dieser Behandlungen durchgeführt werden und bei Besserung eine Vereisung vorgenommen werden ( natürlich zahlt die Krankenkasse dafür keinen Cent, eigene Kosten ca. 500Euro). War in dieser Woche zur Besprechung und habe den jungen Herrn gefragt, warum die Spritzen in der letzten Woch nicht unter Röntgenkontrolle gemacht wurden, weil meine vorgehende Ärztin dies immer gemacht habe! Antwort: Das ist nicht nötig wenn man die Röntgenbilder gesehen und meine Skoliose gesehen hätte und auch Ahnung von der Materie hätte Beim Spritzen hätte er Knochentonkakt gehabt. Es wäre wohl eine allergische Reaktion und scheinbar wäre etwas von dem Bestäubungsmittel ins Gewebe und Kreislauf gekommen, sollche Reaktion wäre so bisher nicht vorgekommen. Bin ohne weitere Spritzen mit einem Rezept für KG und einem neuem Medikament aus der Praxis, Wiedervorstellung nach eine der KG un dem Vorschlag ev. eine Cyrofacettenendenervierung zu machen. Gleih ist der nächste Termin bei meiner alten Neurochirurgin, hoffentlich kann ich bald wieder arbeiten! Könnte ich bitte Infos über stationäre Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten erhalten? Bin gestzlich bei der Bkk Essanelle und zusätzlich fürs Krankenhaus privat im 2 Bettzimmer abgesichert. Vielleicht gibt es sollche Möglichkeit, dass mein Hausarzt mich einweist und ich dort mobil gemacht werden kann? Gut sich mal wieder was von der Seele zu schreiben! Lieber Gruß Petra :winke :winke |
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