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2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) | ![]() ![]() |
SPONDY |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 10:46
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 8 Mitgliedsnummer.: 2.616 Mitglied seit: 14 Jun 2005 ![]() |
Hallo Leute ;) ,
wer weiss dazu weiter, da mein Arbeitslosengeld nur noch bis mitte August gezahlt wird :hair und ich davor schon ausgesteuert wurde sagte mein Arzt zu mir ,ich solle mich doch wieder von ihm krank schreiben lassen. Doch das bringt mir angeblich nichts sagt die Krankenkasse :h , da ich mindestens 6 Monate nicht krank sein darf um wieder Krankengeld zu beziehen. Seit 1. Januar bin ich nicht mehr krank geschrieben. War jedoch in Reha für 5 Wochen wegen meines Rückens, und diese Zeit , sagt die Krankenkasse zählt als Krank. Eventuell würde mich mein Arzt auch wegen meiner angeschlagenen Psyche wegen meiner jahrelangen Krankheit und der deswegen auch kürzlich gescheiterten Ehe. Wer weis wie ich einen Anspruch auf Krankengeld wieder bekomme?? :winke Ganz viele Grüße SPONDY ;) |
Inka |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 10:51
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Halle Spondy,
Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung wird Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit. Aber nur, wenn der Versicherte - bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist und - in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig, sondern erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Da Du während der Zeit in der Reha natürlich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden hast, beginnt der Halbjahreszeitraum erst ab Beendigung der Reha. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn Dein Arzt Dich wegen einer ganz anderen Erkrankung krankschreiben würde, die definitiv nichts mit der anderen Erkrankung zu tun hat, wegen der Du bereits Krankengeld bezogen hast. Liebe Grüße :winke Inka |
SPONDY |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 15:40
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 8 Mitgliedsnummer.: 2.616 Mitglied seit: 14 Jun 2005 ![]() |
;) Hallo Inka,
danke für deine schnelle Antwort :klatscht . Was wäre wenn mich mein Arzt wegen etwas anderem krank schreibt und während dieser Zeit kämen meine Rückenprobleme hinzu und würden auf der AU- Bescheinigung vermerkt ?? Weist du was dann ?? oder jemand anderes ?? Danke SPONDY |
parvus |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 16:24
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hi spondy,
so wie ich es denke und ich auch informiert bin: Auch wenn du zunächst wegen einer anderen Erkrankung erkrankt bist und die alte Erkrankung wieder auflebt und die eigentliche Ursache zur AU nun daher führt, so wird die KK da sicher nicht zahlen :sch , denn man sollte wie Inka es schrieb, möglichst nicht an der selben Erkrankung innerhalb der Dreijahresfrist wieder erkranken. Meine KK sagte mir des Weiteren, dass im Zweifelsfalle immer eine Prüfung vorausgehe, ob ein Wiederanspruch vorliegt! Hmmmm, so leicht wird man wohl an der KK nicht vorbeikommen. Aber interessant diese Fragestellung, bin gespannt was andere Bandis dazu wissen :winke Grüßle parvus |
SPONDY |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 16:34
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 8 Mitgliedsnummer.: 2.616 Mitglied seit: 14 Jun 2005 ![]() |
Hallo Parvus ;) ,
Danke für deine Antwort. Anbei noch eine Frage: Müssen die sechs Monate arbeitsfähigkeit am Stück sein ?? Oder kann wie bei mir, dazwischen eine Reha sein?? Danke SPONDY |
Bobbylein |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 16:52
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Dummschnacker ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.841 Mitgliedsnummer.: 219 Mitglied seit: 26 Mär 2003 ![]() |
Hallo Spondy,
wenn es so wie bei dir vorliegen würde, müßtest du wieder ein halbes Jahr dem Arbeitsmarkt( egal in welcher Form) zur Verfügung gestanden haben. Dieses halbe Jahr muß an einem Stück sein und durch keine andere Erkrankung unterbrochen worden sein. Dies gilt egal ob Reha oder ähnlichem. Bobby |
parvus |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 17:02
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Huhu Spondy,
ich selber bin da absolut keine Fachfrau, die sich jemals damit hat beschäftigen müssen. Meine Erkenntnisse sind in der Thematik nur begrenzt und basieren lediglich auf einen kurzen Austausch mit meiner KK. Selber bin ich noch nicht betroffen und stehe somit in den Kinderschuhen :z Aber es kommen sicher noch Meinungen von "Fach-Bandis" :D Grüßle parvus |
Inka |
Geschrieben am: 17 Jun 2006, 08:24
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Hallo Spondy, die Krankenkassen haben natürlich Interesse daran, so wenig wie möglich Krankengeld zahlen zu müssen, das ist ja auch verständlich. Sie werden sowieso versuchen möglichst alle weiteren Erkrankungen irgendwie mit der Ursprungserkrankung in Zusammenhang zu bringen. Da kann es zB durchaus sein, dass Dein Arzt Dich nun wegen psychischer Probleme krank schreibt, und dann von der KK kommt, dass diese psychischen Probleme nur durch die Schmerzen verursacht wurden, die Schmerzen ja aber von der Wirbelsäule kommen und somit ist die "neue" Erkrankung ursächlich auf die "alte" Erkrankung zurückzuführen und es gibt kein Krankengeld. Das ist jetzt nur ein Beispiel, wie es gehen kann.
Wenn Du wegen einer Sache krankgeschrieben bist (und bleibst), dann muss eh die zweite Diagnose nicht auf der Krankmeldung erscheinen. Wenn allerdings da eben wieder die Ursprungsdiagnose draufsteht, dann - siehe oben! Dazu kommt dass, wenn Du in dieser Zeit dann mal vielleicht Untersuchungen etc wegen der "alten" Erkrankung brauchst, wird Dir jedesmal die KK im Nacken sitzen und wahrscheinlich werden sie Dich sowieso dann erst mal zum MDK schicken um zu schauen, ob denn nun die "neue" Diagnose Deiner Hausarztes wirklich zwingend einer Krankmeldung bedarf und auch in keiner Weise mit der "alten" Erkrankung zusammenhängt. Du siehst, es wird nicht so einfach werden, aber einen Versuch ist es wohl wert, vor allem, wenn Dein Hausarzt da mitspielt. Viel Glück und toi toi toi wünscht :winke Inka |
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Mike P. |
Geschrieben am: 17 Jun 2006, 09:10
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 52 Mitgliedsnummer.: 5.796 Mitglied seit: 31 Mai 2006 ![]() |
Hi SPONDY
Meines wissen nach muß man 6 Monate durchgehend Arbeitsfähig sein. Wenn Du innerhalb der 6 Monate wegen einer anderen Krankheit Arbeitsunfähig gewesen bist und diese nicht auf die vorige Krankheit zurück schließen läßt ( nach verhalt Prüfung durch MDK) hat man wieder anspruch auf Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wenn während der Arbeitunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt verlängert sich dadurch nicht die Dauer der Krankengeldzahlung. Wenn man , die im letzten 3-Jahres-Zeitraum wegen der selben Krankheit für 78 Wochen Krankengeld bekommen hat, erhält man nach Beginn eines neuen 3-Jahres-Zeitraumes erneut Krankengeld wegen derselben Krankheit. Das ist der Fall, wenn man bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist und man in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, werden wie die zeiten des Bezuges von Krankengeld angesehen.Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben bei der Berechnung der Krankengeldzahlungsdauer unberücksichtigt. Sorry aber Du hast da gaaaaaaanz schlechte Chancen. :trost Das ist natürlich voll der :h Alles wird gut :z LG Mike |
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Elke |
Geschrieben am: 17 Jun 2006, 09:18
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Spondy,
ich war auch in dieser Situation. Wegen der LWS-Geschichte war ich ausgesteuert. Dann gesellte sich die HWS dazu. Da dies eine eigenständige Erkrankung ist bekam ich erneut Krankengeld gezahlt. Natürlich mußte diese Erkrankung diagnostisch belegbar sein. Einfach eine andere Erkrankung angeben, kann man machen, aber Du kannst davon ausgehen das dies entsprechend überprüft wird. Da Dein Arbeitslosengeld ausläuft und dann wahrscheinlich ALG II kommt, wittert die KK ganz schnell einen faulen Zauber. Außerdem sieht es dann mit einer Krankschreibung sowieso schlecht aus. Da gibt es eine Regelung für Arbeitslose die ALG II bekommen, weiss jetzt nicht genau wie es heisst. Tschau ;) Elke |
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