Bandscheiben-Forum

Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.

Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien,
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.


  
 
Reply to this topicStart new topic

> Anspruch auf EU-Rente?, verlier ich den, wenn ich nicht arbeite?
Süßnase
Geschrieben am: 12 Jun 2006, 16:24


BoardIngenieur
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 953
Mitgliedsnummer.: 1.245
Mitglied seit: 20 Jul 2004




Hallöchen,

Mitte Juli läuft mein ALG1 aus und somit auch die Beiträge zur Rentenversicherung...

Wenn ich nicht arbeite, wie kann ich den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente behalten???

Ich bin immer noch ungekündigt (Krankenschwester)...zur Zeit läuft für ein Jahr von der DRV eine Teilhabe am Arbeitsleben (die RV würde mich unterstützen, wenn ich einen neuen Job finde)...

Na, wo sind die Experten :z

LG

Süßnase ;)

die ja die Schnauze voll hatte von Gutachtern und die Umschulung abgelehnt hat...nur frag ich mich, wenn am 22.06. im MRT auch ne kaputte HWS diagnostiziert wird, kann ich dann erneut einen Rentenantrag stellen???
PMEmail Poster
Top
Ralf
Geschrieben am: 12 Jun 2006, 18:35


Admin
*****

Gruppe: Administrator † 29.05.2010
Beiträge: 6.933
Mitgliedsnummer.: 1
Mitglied seit: 09 Nov 2002




Hallo Süßnase,

so wie ich es sehe, bist Du weiterhin anspruchsberechtigt. Durch die Teilhabe am Arbeitsleben bist Du weiterhin so gestellt, als wenn Du Beiträge entrichten würdest.

Außerdem greift ja auch noch folgende Aussage:

QUOTE
Leistungen zur Rente erhalten sie nur dann, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.


Aber ich rate Dir, Dich bei einer Beratungsstelle der DRV kundig zu machen, denn der Djungel ist nicht mehr zu durchschauen mit den vielen Wenn und Aber.

Liebe Grüße

Ralf :winke
PMUsers Website
Top

Topic Options Reply to this topicStart new topic

 



[ Script Execution time: 0.3357 ]   [ 14 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]

LoFi Version