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| rolfi63 |
Geschrieben am: 11 Jun 2006, 18:36
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 198 Mitgliedsnummer.: 5.246 Mitglied seit: 01 Apr 2006 |
Hallo,
finde den Artikel nicht mehr in dem angegeben war, wann im Fall einer Bewilligung, die Rentenzahlung beginnen würde? Wie lange nach Antragsbeginn? Ist da dann ein zeitlicher Unterschied zwischen voller oder teilweiser EU Rente? Danke, Rolfi ;) |
| Ralf |
Geschrieben am: 12 Jun 2006, 02:40
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hallo Rolfi,
eine Rentenzahlung beginnt mit dem Tage der unbefristeten Erwerbsminderung. Bei einer befristeteten Erwerbsminderungsrente beginnt die Zahlung mit dem 7. Monat nach der Feststellung der Erwerbsminderung. In der Regel ist das Eintrittsdatum das Datum, an dem Du einen Rentenantrag gestellt hast, oder aber einen Reha-Antrag, aus dem dann eine Rente gewährt wird. Liebe Grüße Ralf :winke |
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