Bandscheiben-Forum

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> Folgerezepte für KG, was muß ich vorweisen, um diese zu bekom
mareike
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 17:53


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Hallo liebe Bandis,

ich lese immer wieder, daß viele von euch Folgerezepte für KG oder anderes bekommen. Was muß man vorweisen und wie muß man es dem Arzt sagen. Ich komme mir langsam wie ein Bettler vor, beim Arzt um KG zu bitten.

Ich bin chronisch krank und habe 2 Op´s an der HWS und 1 Versteifung an der LWS. Bei mir müssen im Nacken die Verspannungen immer wieder gelockert werden, sonst bekomme ich Kopfschmerzen und Schmerzen am Hinterkopf.

Die Versteifung ist jetzt ca. 9 Wochen und deshalb muß auch mit KG begonnen werden. Vor der OP habe ich privat 3 KG an der HWS genommen , damit ich durch das Bauchliegen bei der OP nicht an der HWS auch noch Beschwerden bekam. Ich komme mir bei den Ärzten wirklich wie ein Bittsteller vor.

Wäre euch dankbar, wenn ihr mir mal schreibt, damit ich bei meinem nächsten Termin beim Orthopäden das wirklich mal klären kann. Ich bin bei der Techniker Krankenkasse versichert.

Freue mich auf eure Antworten.

;) mareike
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nomüsli1
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 18:02


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[FONT=Courier][SIZE=7][COLOR=blue] ;)

Hy Du,

also ich bekomme so alle 6 Wochen ein Rp muss aber auch jedes Mal fragen.
Bei mir muss Rp vom facharzt kommen mein hausarzt schreibt mir auch keine auf.

Am besten und "hinterlistigsten" kannst Du dir ein RP besorgen indem Du ganz unschuldig bei Deiner Krankenkasse anrufst und Deine Diagnose und so wegen Deinem HWS schilderst und fragst ob da nicht Kg oder ähnliches von der Kasse übernommen wird.

Normal sagen die dann ja und wenn Du nä Mal bei Deinem Orthopäden bist dann sagst Du:Also ich hab bei meiner Krankenkasse angerufen und die meinten ich solle mir KG aufschreiben lassen die würden das befürworten".

So kann sich Dein Ortho nicht mehr rauswinden mit irgendwelchen Ausreden warum er Dir keine aufschreiben will.

Ausserdem ist diesen Monat Quartalsende da schreiben die nicht mehr so gerne solche Sachen auf.

Ich bin bei der AOK die haben mich über konservative Möglichkeiten beraten und anschliessend bin ich bei meinem Facharzt aufmarschiert und habe gesagt das die AOk das übernehmen würde wenn er die oder jenes aufschreibt.

Und schwups hatte ich KG und Rückenschule verordnet.

Liebe Grüsse ,Astrid
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Hoppel41
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 18:08


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Hallo Mareike,

ich bin auch bei der TK versichert, und diese hat nie Probs wegen KG-Rezepten gemacht.

Mit welcher Begründung lehnt Dein Ortho die KG denn ab?

Liebe Grüsse :winke

Uschi
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mareike
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 18:14


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Hallo Uschi,

mein Orthopäde lehnt die Rezepte nicht ab, aber er sagt, daß man im Quartal nur 10 KG oder manuelle Therapie bekommt. Wenn man die Beschwerden an der HWS und LWS hat, kommt man mit den 10 Behandlungen nicht aus.

;) mareike
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Hoppel41
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 18:19


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Hallo Mareike,

von dieser Einschränkung hab ich noch nie gehört! :frage Ich hab schon weit mehr KG im Quartal bekommen und die TK hat sich nie deshalb gerührt! Ruf doch wirklich mal da an und frag nach!

Liebe Grüsse und viel Glück :winke
Uschi
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ellen59
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 18:43


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Hallo Mareike,

ich bin bei der AOK versichert und habe bis jetzt in diesem Quatal 24 mal KG

hinter mir. Es sind oftmals nicht die KK die sich schwer tun, sondern die Ärzte. :z

Ich bekomme die VO immer von meinem HA. Er mußte es nur begründen und

die KK nach der 18 Behandlung bewilligen.


Liebe Grüße Ellen
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mareike
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 19:30


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Hallo Ellen,

da kann ich nur sagen "du Glückliche". Du hast recht, es liegt nur an den Ärzten. Das ist ja mein Problem, werde mir ab Juli einen neuen Hausarzt zulegen und hoffe, damit besser klar zu kommen.

;) mareike
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Sandra. K
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 19:42


Öfter dabei
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Hallo Mareike,
ich arbeite selbst bei einem ARZT, dass Problem ist die gesetzliche
Bestimmung du bekommst eine Erstveordnung je nach Grad der Erkrankung zwischen 6 und 10 Anwendungen , danach folgt eine Folgeverordnung. Dabei muss man unterscheien zwischen Regelfall und ausserhalb des Regelfalles. Erst und Folgeverordnung sind innerhalb des Regelfalles. Danach hieße es Verordnung ausserhalb des Regelfalles. Dann muss dein behandelnder Arzt eine Begründung angeben. Dazu kommt die Budgetierung. Fachbezogene Ärzte dürfen natürlich mehr KG verschreiben als Hausärzte. Ich weiß das ganze is ziemlich kompliziert aber du kannst argumentieren. Lass dich nich auf die Zankesschiene zwischen Ärzten und Kassen ein sag deinem Arzt er soll dir KG aufschreiben und versichere ihm du läßt diese durch die Kasse genehmigen bevor du sie in Anspruch nimmst. Gleichzeitig kümmerst du dich um eine schriftliche Kostenübernahme durch die Kasse. Die Affen (entschuldige bitte) reden nämlich immer aneinander vorbei
Wünsch dir viel Glück
Gruß Sandra. K ;)
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Frauke
Geschrieben am: 29 Mai 2006, 20:07


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Hallo Mareike!

Es kommt darauf an, daß auf dem Rezept der richtige Schlüssel steht. klick mal

:winke Frauke
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mareike
Geschrieben am: 30 Mai 2006, 21:14


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Hallo Sandra und Frauke,

ich danke euch sehr für die Antworten. Die sind mir eine große Hilfe.

Wünsche euch alles Gute.

;) mareike
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