Bandscheiben-Forum

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> Folgerezepte für KG, was muß ich vorweisen, um diese zu bekom
Anneliese
  Geschrieben am: 30 Mai 2006, 21:27


BoardIngenieur
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Beiträge: 677
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Mitglied seit: 15 Mär 2006




Hallo,

es ist so, wie Sandra es beschrieben hat - - leider.

Ich arbeite auch beim Arzt (Unfallchirurgie, Sportmedizin).
Wenn ich es richtig sehe, geht es auch, wenn abwechselnd der
HA und der Facharzt (Ortho oder so) KG verordnen.

Ich bekommen seit Okt. 2001 KG ohne Unterbrechung - allerdings
bin ich privat versichert. Aber angeblich soll da der Unterschied nicht
mehr so groß sein zu den gesetzlichen KKs :z


LGs - Anne :winke
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Harro
Geschrieben am: 31 Mai 2006, 11:43


Internet-Tramp
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Gruppe: Administrator † 22.10.2024
Beiträge: 12.906
Mitgliedsnummer.: 49
Mitglied seit: 08 Dez 2002




Moin ihrs,
wenn der richtige Schlüssel da steht "WS2 Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf"
dann dürfte es normalerweise keine Probleme geben.( Frauke sagte es ja schon)
Denn:
QUOTE
Ist eine kontinuierliche Versorgung (ohne Therapiepause) erforderlich, kann diese unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls mit einer "Verordnung außerhalb des Regelfalls" vorgenommen werden.

"Verordnungen außerhalb des Regelfalls" müssen - wie schon auf Grundlage der Richtlinie 2001 - vom Patienten bzw. Versicherten (oder einer von ihm beauftragten Person) vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Nach der Vorlage kann die Therapie fortgesetzt werden. Die Krankenkassen haben die Kosten der Therapie mindestens bis zum Zugang einer Ablehnungsentscheidung zu übernehmen.

so stehts im Heilmittelkatalog und der ist auch für Ärzte verbindlich.

In diesem Sinne nicht abwimmeln lassen

Harro :winke
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Hansi
Geschrieben am: 31 Mai 2006, 12:05


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
Beiträge: 3.056
Mitgliedsnummer.: 161
Mitglied seit: 23 Feb 2003




Ja,

dann wollen wir mal die tolle Privatversicherung ins Licht rücken.
Bei mir wollen sie die Therapeutische Behandlung nicht mehr bezahlen.
Also hat mich die Vers. zum Röntgen geschickt. Das habe ich abgelehnt da auch damit kein Strahlen auf mein Gesicht zu zaubern ist. Vorsätzliche Körperverletzung zum Einsparen von Versicherungsleistungen ist nicht!
Bin dann zum MRT. Ich spare es mir aufzuschreiben was bei mir alles im Eimer ist.
Diese MRT-Bilder wurden von einem ach so unabhängigen Gutachter geprüft, welcher festgestellt hat, dass meine Traktionen und Massagen natürlich nicht notwendig sind, genau so unnötig wie der Schlingentisch oder das Leben überhaupt. Warum auch. Krepieren kann ich irgendwann auch ohne Krankenkasse.
Ich hatte an und für sich die Schnauze gestrichen voll von Rechtskämpfen.
Da ich aber gerade wieder in einer Stinklaunenphase bin, werde ich gegen die liebe Vers. mal wieder vorgehen.
Hebe mir den Spaß noch auf bis nach Pfingsten.
Also irgendwann sagt jede VErsicherung ist nicht. Lassen wir überprüfen. Da wird dann festgestellt, dass es nicht notwenidg ist und Ende.
So sieht die Wirklichkeit aus.

Hansi :winke
PM
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