Bandscheiben-Forum

Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.

Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien,
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.


  
 
Reply to this topicStart new topic

> Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen Teilerwerbsu
murmel
Geschrieben am: 07 Mai 2006, 12:18


PremiumMitglied Bronze
****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 1.987
Mitgliedsnummer.: 1.463
Mitglied seit: 23 Sep 2004




Hallöchen Ihr da alle! ;)
Ja heute möchte ich mahl ein Thema eröffnen meine Frage ist wer hat Ahnung über den Rechenweg bei Hinzuverdienstgrenzen Egal bei Arbeit /Krankengeld von der Krankenkasse /Agentur für Arbeit bei Erwerbsunfähigsteilrente? Bitte an eigenem Beispiel!


murmel :bank
PMEmail Poster
Top
Ralf
Geschrieben am: 07 Mai 2006, 13:28


Admin
*****

Gruppe: Administrator † 29.05.2010
Beiträge: 6.933
Mitgliedsnummer.: 1
Mitglied seit: 09 Nov 2002




Hallo Murmel,

wenn Du in Arbeit stehst, so kannst Du nach belieben dazuverdienen, wenn Dein AG damit einverstanden ist und dies nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen hat.

Beim Krankengeld kann man meines Wissens überhaupt nichts dazuverdienen, denn letztendlich ist man ja krank und nicht arbeitsfähig.

Beim ALG kann man, glaube ich, einen Job unter 15 Stunden annehmen, der sich dann nicht negativ auf das ALG auswirkt. Hier solltest Du aber noch einmal nachfragen! Wird darüber hinaus mehr Geld verdient, wird es auf das ALG angerechnet.

Bei einer vollen EU-Rente sind es 345 Euro, die dazu verdient werden dürfen.

Bei einer teilweisen EU-Rente kann man das nicht pauschal sagen, da es von Deinem letzten Einkommen abhängig ist, wie viel man dazuverdienen kann.

Liebe Grüße

Ralf :winke
PMUsers Website
Top
Dickusch
Geschrieben am: 07 Mai 2006, 15:05


BoardIngenieur
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 618
Mitgliedsnummer.: 5.450
Mitglied seit: 22 Apr 2006




Hallo Murmel,
wenn du eine teilweise Rente beziehst, schau mal in deinen Rentenbescheid unter "Mitteilungs - und Mitwirkungspflichten" Dort steht wieviel du dazuverdienen darfst. In den alten Bundesländern sind dies ca 1000,00 € Brutto, in den neuen ca 879,00 € Brutto.Eine Arbeitsaufnahme ist der DRV vorher mitzuteilen. Ist ganz wichtig, weil du sonst deinen Rentenanspruch oder Teile davon verlieren kannst. Steht alles gut beschrieben im Bescheid.
Hoffe, ich konnte dir helfen
Gruß Dickusch
PMEmail Poster
Top
Bobbylein
Geschrieben am: 07 Mai 2006, 15:33


Dummschnacker
****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 2.841
Mitgliedsnummer.: 219
Mitglied seit: 26 Mär 2003




Huhu!

Bei voller EU ist die Hinzuverdienstgrenze ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße.
Bei Tei-EU sollte es, wie Dickusch schon schrieb, unter Mitteilungs- Mitwirkungspflichten stehen.

Krankengeld dürftest du nicht bekommen. Geht nur Rente oder Krankengeld oder AA-Geld.

Alle anderen Einkommenarten müssen unbedingt mitgeteilt werden( aus Miete, Verletztengeld o.ä.).

Bobby
PM
Top
parvus
Geschrieben am: 07 Mai 2006, 18:00


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 9.356
Mitgliedsnummer.: 754
Mitglied seit: 17 Jan 2004




Hallo Murmel,

Du kannst bei der DRV z.B. eine Kontoauszug ausdrucken lassen, auf dem Deine erworbenen Ansprüche festgehalten sind.
Nicht nur die Ansprüche anfordern sondern dann gezielt nach der EU/Teil-EU mit Hinzuverdienst fragen!

Bei einer Teil-EU mit Hinzuverdienst errechnet sich die Höhe aus den letzten drei Jahren Deines Einkommens, welche bei der DRV ja festgehalten wurden. (Mir wurde ein solcher Auszug automatisch ausgedruckt, als ich meinen Antrag abgab).

Somit kann man pauschaliert hier keine Antwort dazu geben, da ja jeder seine eigene Anwartschaft auf Rente, wie auch auf den Hinzuverdienst, erworben hat.

Fest steht jedoch, dass sich eine Staffelung der Höhe ergibt die aus dem Rentenbezug
a) in voller Höhe
b) in halber Höhe
c) in viertel Höhe
d.h. Du selber kannst ja, bei Festsetzung einer vollen EU auch nur eine viertel oder halbe EU nehmen und eben doch hinzuverdienen (macht wohl kaum jemand :B ), aber bei Erteilung einer Teil-EU ist es schon interessant, die Möglichkeit und vor allem die Höhe des Hinzuverdienstes.

Ich hoffe es ist etwas verständlich rübergekommen :z

Grüßle parvus :winke

PM
Top

Topic Options Reply to this topicStart new topic

 



[ Script Execution time: 0.3168 ]   [ 14 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]

LoFi Version